Hartz4 - Haupt-/Nebenwohnsitz

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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trinity
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Hartz4 - Haupt-/Nebenwohnsitz

#1

Beitrag von trinity »

Hallo, ich bin neu hier und hoffe auf hilfreiche Antworten!

Meine Eltern haben 1998 ein Haus gekauft, in dem wir mittlerweile nur noch zu dritt leben. Außerdem beziehen meine Eltern schon seit einigen Jahren Hartz4.
Ich mache noch bis zum 31.8.19 mein duales Studium. Ab dem 1.9 bin ich Beamter und arbeite Vollzeit. Ich werde dann ca. 80km weit weg arbeiten und muss mir ab dann eine Wohnung mieten.
Jetzt meine Frage:
Ich möchte, dass meinen Eltern unter keinen Umständen Leistungen wegen mir gekürzt werden! Wie soll ich es also mit meinem Wohnsitz handhaben? Ist es besser den Hauptwohnsitz bei meinen Eltern und Nebenwohnsitz an meinem Arbeitsort zu melden? Oder genau andersrum? Oder ist es sogar egal und ich kann komplett aus der Bedarfsgemeinschaft raus?
Beides lässt sich begründen, da es jeden Tag pendeln könnte und die Wohnung nur nach dem Nachtdienst benutzen könnte oder nur an freien Tagen zu meinen Eltern ins Haus fahren könnte und den Großteil dann in meiner Wohnung wäre. Ich mache es wirklich nur von ihren Leistungen abhängig.
Meine Sorge wäre auch, dass es plötzlich heißen könnte, dass das Haus für 2 Personen zu groß sei. Wir leben aber schon seit 21 in diesem Haus und müssen es nur noch wenige Jahre abbezahlen. Danach gehört das Haus meinen Eltern.
Wie ihr euch sicherlich vorstellen könnt, möchte ich beim zuständigen Amt ungern die falschen Fragen stellen.

Ich danke im Voraus für Antworten!
Grüße
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Koelsch
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Re: Hartz4 - Haupt-/Nebenwohnsitz

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum,

für Antworten ist es mir zu spät, aber für Fragen reicht's noch:
  • Welche Wohnfläche hat das Haus?
  • Was heißt konkret "wenige Jahre"
  • Wie hoch sind derzeit die Nebenkosten für's Haus (Wasser/Abwasser, Müll, Grundbesitzabgaben, Heizung)
  • Wie hoch sind die Tilgung/Monat und die Zinsen/Monat (bitte getrennt)
  • Wie hoch ist die "angemessene" Kaltmiete dort für 2 Personen - das kannst Du ggf. hier finden: https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/
So, jetzt hast Du erst mal Arbeit und ich kann schlafen :baeh:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Hartz4 - Haupt-/Nebenwohnsitz

#3

Beitrag von marsupilami »

Komplett raus aus der BG ist er/sie nur, wenn das Einkommen den eigenen Bedarf deckt.
Also Regelsatz + KdU-Anteil.
Und so "dicke" haben es Beamte ja bei Berufsbeginn nicht unbedingt.

Wenn das nicht der Fall ist, kommt u.U. noch U25-Regelung dazu.
Denn Studium beendet heißt ja nicht unbedingt Ü25. :unschuld:


Mir kommt ein völlig anderer Gedanke in den Sinn:
Ist nur eine schwammige Idee, aber nur mal als Denk-Ansatz - als Diskussionsgrundlage:
Die Eltern vererben vorzeitig (das geht)/verkaufen das Haus an die Kinder unter der Bedingung des lebenslangen Wohnrechtes bzw. Minimal-Miete - irgendwas, was das JC akzeptiert.
Jaaa, dann wird Erbschaftssteuer fällig, die Eltern müssten von dem Erlös solange leben.
Das eine Kind bzw. Threadersteller bleibt in dem Haus wohnen und pendelt und hätte dann allerdings das Haus an der Backe.

Ihr seht, schon beim Schreiben taucht ein "Problem" nach dem anderen auf.
Müsste man also genau durcharbeiten.
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tigerlaw
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Re: Hartz4 - Haupt-/Nebenwohnsitz

#4

Beitrag von tigerlaw »

Doch, Marsu, ein interessanter Ansatz!

Erbschaft-/Schenkungsteuer wird nicht fällig , solange es keine "Luxusvilla" ist ... (Freibetrag 400.000 €)

Auch Grunderwerbsteuer fällt nicht an, da innerhalb der Familie.

Wohnrecht, gegen NK-Tragung.

Frage: Könntest Du die Hypothekenzahlungen (vermutlich fester Betrag, der Tilgungsanteil wird von Moant zu Monat größer) von Deinem Gehalt stemmen?

Die Alternative, täglich zu pendeln, ist vielleicht nicht so das Gelbe vom Ei (besonders unter dem immer drängenderen Aspekt des Klimaschutzes ...).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Hartz4 - Haupt-/Nebenwohnsitz

#5

Beitrag von marsupilami »

trinity hat geschrieben: Mo 15. Jul 2019, 22:24 Meine Eltern haben 1998 ein Haus gekauft, in dem wir mittlerweile nur noch zu dritt leben.
Heißt: es sind noch Geschwister da, die man in's Boot holen müsste, wenn über Vererbung/Verkauf nachgedacht werden soll.


Ansonsten müsste man auf die Beantwortung der Fragen von Koelsch warten.
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kleinchaos
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Re: Hartz4 - Haupt-/Nebenwohnsitz

#6

Beitrag von kleinchaos »

Beim einfachen überschreiben, also vorzeitigem vererben, würden sich die Eltern da nicht vorsätzlich bedürftig machen? Immerhin könnten sie verkaufen und vom Erlös xxx Jahre sorgenfrei leben?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Hartz4 - Haupt-/Nebenwohnsitz

#7

Beitrag von Koelsch »

Die Befürchtung nagt auch an mir.
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kleinchaos
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Re: Hartz4 - Haupt-/Nebenwohnsitz

#8

Beitrag von kleinchaos »

Ich vermute mal, dass die Butz nicht viel größer ist als 120qm. Dann sollte sie für 2 noch halbwegs sein, als Eigentum.
Was kann denn schlimmstenfalls passieren? Die kalten Betriebskosten werden nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch prozentual übernommen. Das Gleiche mit den Heizkosten.
Mal angenommen: JC legt als Bemessungsgrenze Heizkosten für 95qm fest. Ja, dann werden die beiden leerstehenden Kinderzimmer unterm Dach eben nicht beheizt. Wohnt ja eh keiner drin.
Untermieter wäre vielleicht möglich? Ferienzimmer? Monteurzimmer?
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ernest1950
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Re: Hartz4 - Haupt-/Nebenwohnsitz

#9

Beitrag von ernest1950 »

Kleinchaos,

wie kommst Du auf 95qm für Heizkosten?

WENN die GESAMT-Kosten des Hauses innerhalb der Angemessenheitsgrenzen für eine 60qm-Wohnung liegen, sind die Gesamtkosten zu übernehmen. Eine Reduzierung der Heizkosten auf geringe qm ist rechtlich nicht möglich
Beispiel:
Gesamtkosten sind 500€ einschl. 100€ Heizkosten
Die angemessenen Heizkosten für 60qm betragen 75€
Die angemessenen Mietkostengrenze einschl. 75€ Heizkosten betragen 550€

Somit ist die Wohnung mit 500€ komplett, einschl. der 100€ Heizkosten angemessen.

Würde das Jobcenter die Heizkosten reduzieren, MÜSSTE!!! die Senkungsaufforderung wie folgt aussehen:
Die Kosten sind von bestehenden 500€ auf die Angemessenheit von 550€ zu reduzieren. Das ist unmöglich. Eine Reduzierung auf höhere Kosten ist durch keine Senkungsaufforderung möglich. Höchste deutsche Gerichte haben die festgelegt, das die GESAMT-Angemessenheitsgrenze zwingend zu beachten ist. Eine Reduzierung zu verlangen, wenn die tatsächlichen Mietkosten unterhalb der Angemessenheitsgrenze liegt, ist rechtlich NICHT möglich!

Gruß
Ernie
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Koelsch
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Re: Hartz4 - Haupt-/Nebenwohnsitz

#10

Beitrag von Koelsch »

Deswegen wurde ja ganz am Anfang schon nach konkreten Zahlen gefragt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Hartz4 - Haupt-/Nebenwohnsitz

#11

Beitrag von kleinchaos »

Deshalb ja die Idee mit Untervermietung, Monteurzimmer usw. Daraus werden dann Einnahmen generiert, womit die Unangemessenheit wohl erstmal vom Tisch wäre
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Koelsch
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Re: Hartz4 - Haupt-/Nebenwohnsitz

#12

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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