Hallo allerseits, ich habe da mal eine Frage.
Wenn ich von Freitag (17.00 Uhr) bis Sonntag eine Fortbildung mache,
bekomme ich dann für die drei Tage ALG abgezogen weil ich dem Arbeitsmarkt zu
diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung stand?
Welche Zeiten sind gesetzlich geregelt zu diesem Thema?
Danke für eine Antwort!
ALG und Fortbildung
- angel6364
- Benutzer
- Beiträge: 12390
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: ALG und Fortbildung
Mach Dir mal keinen Kopf deswegen. Du kannst den Briefkasten am Freitag persönlich leeren, die Samstagspost kannst Du getrost Sonntag Nacht lesen, und damit hat niemand zu interessieren, was Du am Wochenende tust. Jeden mögliche "Vermittlungsvorschlag" oder jede "Einladung" kannst Du rechtzeitig zur Kenntnis nehmen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: ALG und Fortbildung
im Forum.
Genau wie angel gepostet hat.
Selbst wenn Du von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend unterwegs bist, kannst Du ja die Post, die Freitag und Samstag reingekommen ist lesen und dann Montag entsprechend reagieren.
Denn Samstag sind die JC's und Argen nicht besetzt.
Worst case szenario: am Freitag kommt postalisch die Aufforderung, Dich sofort zu bewerben.
Du machst also Bewerbungsunterlagen fertig und schickst die auch tatsächlich noch Freitag los.
Wann kommt die frühestens bei der Firma an?
Am Samstag.
Wird am Samstag in der Firma viel passieren?
Kaum.
Selbst wenn die Samstag arbeiten, die Personalabteilung wird am Samstag nicht besetzt sein.
Also wird die Bewerbung allerfrühestens Montag gelesen.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass man Dich noch am Montag anruft und sagt: kommen sie morgen, Dienstag zur Frühschicht, die beginnt um 06:00 Uhr.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser obige Ablauf so eng getaktet tatsächlich abläuft?
Also voll auf die Wochenend-Weiterbildung konzentrieren und das JC für die Zeit beiseite schieben.
Genau wie angel gepostet hat.
Selbst wenn Du von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend unterwegs bist, kannst Du ja die Post, die Freitag und Samstag reingekommen ist lesen und dann Montag entsprechend reagieren.
Denn Samstag sind die JC's und Argen nicht besetzt.
Worst case szenario: am Freitag kommt postalisch die Aufforderung, Dich sofort zu bewerben.
Du machst also Bewerbungsunterlagen fertig und schickst die auch tatsächlich noch Freitag los.
Wann kommt die frühestens bei der Firma an?
Am Samstag.
Wird am Samstag in der Firma viel passieren?
Kaum.
Selbst wenn die Samstag arbeiten, die Personalabteilung wird am Samstag nicht besetzt sein.
Also wird die Bewerbung allerfrühestens Montag gelesen.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass man Dich noch am Montag anruft und sagt: kommen sie morgen, Dienstag zur Frühschicht, die beginnt um 06:00 Uhr.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser obige Ablauf so eng getaktet tatsächlich abläuft?
Also voll auf die Wochenend-Weiterbildung konzentrieren und das JC für die Zeit beiseite schieben.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- angel6364
- Benutzer
- Beiträge: 12390
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: ALG und Fortbildung
Mal ganz davon abgesehen, dass ein Brief vom JC/Arbeitsamt durchaus nicht immer am nächsten Tag im Briefkasten liegt. Eine Postlaufzeit von drei Tagen ist nicht unüblich, manchmal auch länger: Das Amt muss den Zugang bei Dir belegen.
Bewerbungen musst Du auch nicht postwendend erledigen. Soweit ich mich erinnere, hat man dafür drei Tage Zeit.
Bewerbungen musst Du auch nicht postwendend erledigen. Soweit ich mich erinnere, hat man dafür drei Tage Zeit.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: ALG und Fortbildung
Danke für eure Antworten!!
Von der Logik habt ihr natürlich recht.
Mir geht es vor allem um den rechtlichen Hintergrund.
Kennt sich da jemand aus?
Von der Logik habt ihr natürlich recht.
Mir geht es vor allem um den rechtlichen Hintergrund.
Kennt sich da jemand aus?