Anrechnung Zuverdienst - SV-Beiträge

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Koelsch
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Anrechnung Zuverdienst - SV-Beiträge

#1

Beitrag von Koelsch »

Freiberufler hat brav ALG I-Versicherung eingezahlt. Derzeit läuft's sehr mäßig bei ihm, er erwägt also ALG-I zu beantragen. BA hat ihm bereits erklärt, dass er
  1. max. 14 Stunden/Woche arbeiten dürfe (Gegenteil wäre schwer nachzuweisen für die BA)
  2. Freibetrag für Zuverdienst bei € 165,00 liegt
So weit so richtig.

Liege ich falsch mit meiner Annahme, das anzurechnende Einkommen des Freiberuflers berechnet sich aus
Gewinn minus KV-Beitrag minus RV-Beitrag wenn RV-Pflicht besteht?

Wie sieht's aus, wenn RV-Beiträge freiwillig entrichtet werden, sind die dann trotzdem vom Gewinn abzuziehen (bis zu einer Höhe von 18,6% des Gewinns).
Könnte auch der (freiwillige) Beitrag zur ALG-I Versicherung abgezogen werden?

Könnte er ggf Gründungszuschuss beantragen - wobei er aber seinerzeit (ich weiß nicht, wann das war) bereits einmal Gründungszuschuss für den Start in die Freiberuflichkeit erhalten hat. Grundsätzlich kann der ja mehrfach beantragt werden, aber auch fürs gleiche "Gewerbe"?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Anrechnung Zuverdienst - SV-Beiträge

#2

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: So 18. Aug 2019, 09:40 Liege ich falsch mit meiner Annahme, das anzurechnende Einkommen des Freiberuflers berechnet sich aus
Gewinn minus KV-Beitrag minus RV-Beitrag wenn RV-Pflicht besteht?
Nein, mit dieser Annahme liegst Du nicht falsch, sondern richtig. Vom Gewinn des Freiberuflers sind die genannten Positonen in Abzug zu bringen.
Wie sieht's aus, wenn RV-Beiträge freiwillig entrichtet werden, sind die dann trotzdem vom Gewinn abzuziehen (bis zu einer Höhe von 18,6% des Gewinns).
Definitiv ja. Die Rentenversicherungsbeiträge sind abzugsfähig. Dazu muss der Freiberufler seinen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Inland haben sowie die DRV Bund muss einen Befreiungsbescheid erteilt haben zur Rentenversicherungsfreiheit, d.h. ein Statusfeststellungsverfahren muss durchlaufen worden sein.
Siehe 11.133 in https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015901.pdf
Könnte auch der (freiwillige) Beitrag zur ALG-I Versicherung abgezogen werden?
Selbstverständlich. Der freiwillige Beitrag zur ALG I-Versicherung ist eine notwendige Ausgabe, da sie den Freiberufler gegen das Risiko der Arbeits-/Auftragslosigkeit absichert.
Zusätzlich wird die Versicherungspauschale abgezogen. Eine weitere sinnvolle Ausgabe wäre eine Rechtsschutzversicherung für Freiberufler, die die Rechtsschutzrisiken im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit absichert sowie für Streitigkeiten mit dem Jobcenter, der Krankenkasse und der DRV Bund eintritt (Sozialrecht wäre dann umfassend mit abgedeckt). Dieser Beitragsanteil gehört direkt in die Betriebskosten rein und senkt den Gewinn. Eine gute Versicherung deckt auch bereits das Widerspruchsverfahren ab, kostet aber mehr. Für den privaten Anteil der Rechtsschutzversicherung gilt: Wenn der Monatsbeitrag der Rechtsschutzversicherung zusammen mit einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung über 30 € liegt, dann ist der volle Beitrag absetzbar!
Könnte er ggf Gründungszuschuss beantragen - wobei er aber seinerzeit (ich weiß nicht, wann das war) bereits einmal Gründungszuschuss für den Start in die Freiberuflichkeit erhalten hat. Grundsätzlich kann der ja mehrfach beantragt werden, aber auch fürs gleiche "Gewerbe"?
:ka:
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Koelsch
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Re: Anrechnung Zuverdienst - SV-Beiträge

#3

Beitrag von Koelsch »

Erster Gründungszuschuss wurde in 2009 gewährt
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