Widerspruchsverfahren wegen Entziehung des ALGI

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Franky
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Widerspruchsverfahren wegen Entziehung des ALGI

#1

Beitrag von Franky »

Hi

Ich habe da folgendes Problem.

Ich habe von der Agentur für Arbeit einen Bescheid bekommen über die Entziehung des ALGI weil ich angeblich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin. Ich sollte noch unterlagen nachreichen usw. habe ich auch umgehend gemacht sind nur nich bei der betreffenden Stelle angekommen aber die abgabe ist im System der Agentur verzeichnet.
Nun habe ich Widerspruch eingelegt dieser wird bearbeitet , bekomme ich meine Leistungen solange weiter oder werden die trotzdem eingestellt bis das verfahren abgeschlossen ist ??

Wäre nett wenn mir jemand darüber auskunft geben könnte


Gruß

Franky
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Koelsch
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Re: Widerspruchsverfahren wegen Entziehung des ALGI

#2

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du kannst, reich die Unterlagen nochmals gegen Quittung ein. Das dürfte vielleicht der schnellere Weg sein, ans Geld zu kommen.

Es gilt hier § 67 SGB I
§ 67 SGB I - Nachholung der Mitwirkung
Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.
Wenn die Unterlagen schon mal vom Amt verschludert wurden, dann wird man sich (hoffentlich) beeilen mit der Nachzahlung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Franky
Beiträge: 2
Registriert: Fr 27. Nov 2009, 18:29

Re: Widerspruchsverfahren wegen Entziehung des ALGI

#3

Beitrag von Franky »

bedeutet das die leitsungen eingestellt werden ??
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Koelsch
Administrator
Beiträge: 89531
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Widerspruchsverfahren wegen Entziehung des ALGI

#4

Beitrag von Koelsch »

Nöö - das heißt, sobald die Unterlagen vorliegen und geprüft sind, wird von Anfang an nachgezahlt, falls ein Anspruch vorhanden ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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