ALG I: Potentialanalyse und Sprachkenntnisse

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schlaraffenland

ALG I: Potentialanalyse und Sprachkenntnisse

#1

Beitrag von schlaraffenland »

Hi,

die "HEGA 01/09 - 06 - Gesetzliche Änderungen zu den §§ 35, 37 und 38 SGB III" auf http://www.arbeitsagentur.de/nn_27098/z ... .html#d1.2 sagt:
Auf der Grundlage des neuen § 37 wird die Potenzialanalyse im Erstgespräch nach der Ausbildung- oder Arbeitsuchendmeldung zusammen mit dem Kunden vorgenommen.
Wie ist das mit der Angabe von Sprachkenntnissen: ab welcher Dauer des Nicht-Praktizierens einer Sprache gelten die Kenntnisse der Sprache als erloschen?

Die Art der Sprachkenntnisse werden im Profil eines (zukünftigen) ALG-I-Beziehers mit den folgenden Ausprägungen definiert:
Über die Schaltfläche „Sprachen auswählen“ können die Sprachkenntnisse des Bewerbers erfasst werden. Die Sprachkenntnisse können je nach Kenntnisstand des Bewerbers mit einer unterschiedlichen Ausprägung („Grundkenntnisse“, „Erweiterte Kenntnisse“, „Verhandlungssicher“ und „Muttersprache“) erfasst werden. Bei der Neuerfassung ist die Ausprägung stets mit „Grundkenntnisse“ vorbelegt. Über ein Auswahlfeld lässt sich die Ausprägung überarbeiten.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... rdaten.pdf

Beispiel: wenn ich Sprache X seit 10 Jahren oder länger nicht mehr angewendet habe (weder im Beruf noch in Form von Sprachkursen), sind dann die Sprachkenntnisse als erloschen zu beurteilen?

Oder muss dann Sprache X im Profil des ALG-I-Beziehers angegeben werden, und zwar mit der Ausprägung "Grundkenntnisse?"
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kleinchaos
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Re: ALG I: Potentialanalyse und Sprachkenntnisse

#2

Beitrag von kleinchaos »

Theoretisch sind es Grundkenntnisse.
Man hat aber die Möglichkeit anzugeben, dass man die Sprache gar nicht beherrscht.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Emmaly
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Re: ALG I: Potentialanalyse und Sprachkenntnisse

#3

Beitrag von Emmaly »

Nö, wenn du die Sprach mal erlernt hast, dann bleibt auch was hängen. Grundkenntnisse sind wirklich nur Grundkenntnisse.
Obwohl, ich gebe Russisch auch nicht mehr an.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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kleinchaos
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Re: ALG I: Potentialanalyse und Sprachkenntnisse

#4

Beitrag von kleinchaos »

Eben, Russisch meinte ich. Zumindest speziell bei uns im Osten. Wir haben das 5 Jahre in der Schule gelernt, selten angewandt. Und wenn ich nicht ab und an mit russischen Händlern zu tun gehabt hätte, wär heut wohl alles weg. So ist wenigstens noch ein bisschen hängengeblieben. Allerdings kann ich das deutlich besser verstehen als selber sprechen.
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Koelsch
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Re: ALG I: Potentialanalyse und Sprachkenntnisse

#5

Beitrag von Koelsch »

Da eine generelle Leitlinie zu geben ist sicher schwierig. Russisch hab ich nie gelernt, aber ich verstehe nach wie vor zumindest den Inhalt, wenn Frau und Sohn sich auf Russisch unterhalten. Auch beim Lesen kann ich zumindest "erahnen", worum es überhaupt geht.

Englisch sprech ich heute sehr, sehr selten, um aber halbwegs in der Sprache drin zu bleiben, lese ich recht viele englische Bücher.

Sollte ich Sprachkenntnisse angeben müssen, würde ich Russisch überhaupt nicht erwähnen und Englisch als verhandlungssicher einstufen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schlaraffenland

Re: ALG I: Potentialanalyse und Sprachkenntnisse

#6

Beitrag von schlaraffenland »

Dankeschön für Eure Antworten.

Ich hab die Lösung: ich geb einfach "Fachchinesisch" als Fremdsprache an, und zwar als Muttersprache.

Damit krieg ich jeden Job :nase:
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