H4, 400,-€-Job und Unterhaltspflicht

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Shadowly
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H4, 400,-€-Job und Unterhaltspflicht

#1

Beitrag von Shadowly »

Hallo zusammen,

komme mit meinem Bescheid irgendwie net klar, meiner Meinung nach wurde da was vergessen ...

Also ich beziehe H4 seit den "Anfängen". Nun habe ich einen Nebenjob bekommen auf 400,-€ Basis. Ausserdem habe ich Unterhaltsverpflichtungen von 2*32€ gegenüber meinen Kindern aus 1. Ehe. Müßen die nicht von meinem Einkommen abgezogen werden, bevor es auf H4 angerechnet wird? Und was ist mit dieser Versicherungspauschale? Ist die in den 100.-€ Freibetrag schon drin?

Irgendwie blicke ich da nicht durch, weiß jemand Rat?
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Koelsch
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Re: H4, 400,-€-Job und Unterhaltspflicht

#2

Beitrag von Koelsch »

Versicherungspauschale ist in den € 100,00 Grundfreibetrag enthalten. Unterhalt ist vom Einkommen abzuziehen, wenn er tituliert ist. Der Unterhalt ist nicht im Grundfreibetrag von € 100,00 enthalten, kommt da also "oben drauf".

Also im Klartext, wenn der Unterhalt tituliert ist, bleiben Dir von von den € 400,00

400,00
064,00 Unterhalt
160,00 Gesamtfreibetrag
176,00 anrechenbares Einkommen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
sleepy5580
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Re: H4, 400,-€-Job und Unterhaltspflicht

#3

Beitrag von sleepy5580 »

1. Ja die Versicherungspauschale ist in den 100€ mit drin.
2. Ja Unterhaltszahlungen sind vom Einkommen ab zu ziehen siehe hier unter 11.88 (seite 25)
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 8.2009.pdf

Edit Koelsch war schneller kommt davon wenn man so lang den Unterpunkt suchen muss ;)
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Shadowly
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Re: H4, 400,-€-Job und Unterhaltspflicht

#4

Beitrag von Shadowly »

Hallo,

ich noch mal. Habe einen Überprüfungsantrag sowie einen Widerspruch gegen den neuen Bescheid eingereicht. Heute habe ich folgendes Schreiben bekommen :

Auszug: " Aufgrund Ihres Einkommens (ALGII und Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung) sind SIe jedoch nicht in der Lage in entsprechender Höhe dieser Verpflichtung nachzukommen. Daher kann der Betrag von XX € monatlich nicht von Ihrem Einkommen einkommensmindernd berücksichtigt werden.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Sie über einen monatlichen Freibetrag von derzeit 160€ verfügen, der von Ihrer geringfügigen Beschäftigung nicht angerechnet wird. Es ist Ihnen durchaus möglich, den Betrag von XX € als Unterhaltszahlung zu erbringen."

Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
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Emmaly
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Re: H4, 400,-€-Job und Unterhaltspflicht

#5

Beitrag von Emmaly »

Wurdest du aufgefordert den Titel ändern zu lassen?
(2) Wird durch die Absetzung der Unterhaltsbeträge der Unterhaltsverpflichtete selbst hilfebedürftig, ist dieser aufzufordern, im Rahmen seiner Selbsthilfemöglichkeiten einen Antrag auf Abänderung des in der Regel noch unter anderen Bedingungen ergangenen Unterhaltstitels zu stellen. Bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit ist vom individuellen Anspruch des Unterhaltsverpflichteten auszugehen.
Bis zur Wirksamkeit des geänderten Unterhaltstitels sind Unterhaltszahlungen vom Einkommen abzusetzen.
aus den dokument was sleepy verlinkt hat und da auf S. 42
LG Emmaly
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Christoph
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Re: H4, 400,-€-Job und Unterhaltspflicht

#6

Beitrag von Christoph »

Der Widerspruch ist offensichtlich.

Der Unterhalt ist tituliert, Du hast zusätzliches Einkommen, davon kann der zur Zeit festgelegte Unterhalt abgesetzt werden, zusätzlich zu den Freibeträgen.

Dann ist jetzt Aufgabe der ARGE Dich aufzufordern, den Unterhalt neu festlegenzulassen. Aber bis es soweit ist, muss die ARGE absetzen.

Damit Du nicht zwischen den verschiedenen Ämtern zerrieben wirst, lass Dich anwaltlich beraten.
quinky
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Re: H4, 400,-€-Job und Unterhaltspflicht

#7

Beitrag von quinky »

Hallo Shydowly,

der ARGE-Mitarbeiter erzählt Blödsinn!

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Sie über einen monatlichen Freibetrag von derzeit 160€ verfügen, der von Ihrer geringfügigen Beschäftigung nicht angerechnet wird. Es ist Ihnen durchaus möglich, den Betrag von XX € als Unterhaltszahlung zu erbringen."

Dieser Freibetrag betrifft die Abzugsfähigkeit von § 11 Abs. 3-5 und den Selbstbehalt nach § 30

Der Unterhalt ist aber durch § 11 Abs. 7 IMMER abzugsfähig

Daher hat der vom ARGE-Mitarbeiter unrecht, weil er völlig verschiedene Grundlagen anführt!

Gruß
Ernie
Shadowly
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Re: H4, 400,-€-Job und Unterhaltspflicht

#8

Beitrag von Shadowly »

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten. Ich denke mal, daß die gute SB einfach alles abblockt, weil ich Klage eingereicht habe, wegen einer größeren Wohnung.
Ich habe das jetzt auch meinem Anwalt übergeben, ich komme da einfach nicht ran ...

LG S.
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Emmaly
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Re: H4, 400,-€-Job und Unterhaltspflicht

#9

Beitrag von Emmaly »

:aufgemerkt: Ein stinkiger SB, weil du von deinem Recht Gebrauch machst? Muss nicht sein, kann auch Uneinsichtigkeit und das Daraufankommenlassen auf Klage sein. Widerspruch legen noch viele ein, Klage nicht mehr.

Ich drücke die Daumen.
:Daumen: :Daumen:
LG Emmaly
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