Mein AG hat mir ja gekündigt. Neben dem Kündigungsschreiben erhielt ich einen Entwurf für eine Abwicklungsvereinbarung (die ich noch nicht unterschrieben habe). In ihr ist folgendes festgelegt:
- eine Abfindungssumme
- die unwiderufliche Freistellung von der Arbeit
- ich unterlasse eine Kündigungsschutzklage
Die BA hat in einer ihrer Durchführungsbestimmungen folgendes festgelegt, was als "wichtiger Grund" für die Verhängung einer Sperre anzusehen ist:
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p144.pdf(144.109)
(1) Abwicklungsverträge sind wie Aufhebungsverträge zu bewerten.
Ergo: Wahrscheinlich Sperre. Wahrscheinlich 12 Wochen.
Weil ich annehme, dass automatisch eine Sperre verhängt wird, wenn der (betriebsbedingt) Gekündigte nicht versucht hat, sich wieder in die Arbeit einzuklagen.
Es sieht wohl so aus:
Entweder ich unterschreibe die Abwicklungsvereinbarung und bekomme eine Abfindung, werde freigestellt von der Arbeit und erhalte vielleicht ne 12wöchige Sperre.
Oder ich unterschreibe sie nicht, muss dann bis zum Ende des Vertrags (noch 2 Monate) weiterarbeiten und bekomme keine Abfindung, dafür aber keine Sperre.
Toll.
Ich bin nicht der Einzige, dem so eine Abwicklungsvereinbarung unterbreitet worden ist.
Da mir die Sachlage nicht so richtig klar ist, habe ich mit der Rechtsberatung meiner Gewerkschaft einen Gesprächstermin vereinbart.
Vielleicht wisst Ihr ja noch das eine oder andere hierzu?