Abwicklungsvereinbarung

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schlaraffenland

Abwicklungsvereinbarung

#1

Beitrag von schlaraffenland »

Moins!

Mein AG hat mir ja gekündigt. Neben dem Kündigungsschreiben erhielt ich einen Entwurf für eine Abwicklungsvereinbarung (die ich noch nicht unterschrieben habe). In ihr ist folgendes festgelegt:

- eine Abfindungssumme
- die unwiderufliche Freistellung von der Arbeit
- ich unterlasse eine Kündigungsschutzklage

Die BA hat in einer ihrer Durchführungsbestimmungen folgendes festgelegt, was als "wichtiger Grund" für die Verhängung einer Sperre anzusehen ist:
(144.109)
(1) Abwicklungsverträge sind wie Aufhebungsverträge zu bewerten.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p144.pdf

Ergo: Wahrscheinlich Sperre. Wahrscheinlich 12 Wochen.

Weil ich annehme, dass automatisch eine Sperre verhängt wird, wenn der (betriebsbedingt) Gekündigte nicht versucht hat, sich wieder in die Arbeit einzuklagen.

Es sieht wohl so aus:

Entweder ich unterschreibe die Abwicklungsvereinbarung und bekomme eine Abfindung, werde freigestellt von der Arbeit und erhalte vielleicht ne 12wöchige Sperre.

Oder ich unterschreibe sie nicht, muss dann bis zum Ende des Vertrags (noch 2 Monate) weiterarbeiten und bekomme keine Abfindung, dafür aber keine Sperre.

Toll.

Ich bin nicht der Einzige, dem so eine Abwicklungsvereinbarung unterbreitet worden ist.

Da mir die Sachlage nicht so richtig klar ist, habe ich mit der Rechtsberatung meiner Gewerkschaft einen Gesprächstermin vereinbart.

Vielleicht wisst Ihr ja noch das eine oder andere hierzu?
sleepy5580
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#2

Beitrag von sleepy5580 »

Da muss man rechnen ob man Unterschreibt wenn es mehr als die 12 Wochen Sperre sind würde ich es wohl machen, ansonsten definitiv nicht. (Wurde eigentlich nach Sozialplan gekündigt?)
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
schlaraffenland

Re: Abwicklungsvereinbarung

#3

Beitrag von schlaraffenland »

sleepy5580 hat geschrieben: (Wurde eigentlich nach Sozialplan gekündigt?)
Nein, sondern nach Sozialauswahl. Aber da wurde auch gemauschelt ... der AG hat keine richtige Sozialauswahl durchgeführt ...
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Emmaly
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#4

Beitrag von Emmaly »

Du hast doch ein gültiges Kündigungsschreiben.
Ist die Kündigung nicht rechtens? Wenn du klagen möchtest, dann nicht unterschreiben, sonst ist die Unterschrift schadlos. Es gibt keine Sperre. Und wenn die Frist eingehalten ist, sollte die Abfindung auch nicht angerechnet werden.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Günter
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#5

Beitrag von Günter »

Wenn der AG sowieso kündigt, egal ob du unterschreibst oder nicht liegt ein wichtiger Grund vor. Lass dir vor Unterschrift das OK der BA geben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schlaraffenland

Re: Abwicklungsvereinbarung

#6

Beitrag von schlaraffenland »

Günter hat geschrieben:Wenn der AG sowieso kündigt, egal ob du unterschreibst oder nicht liegt ein wichtiger Grund vor.
Du meinst wahrscheinlich:
Wenn der AG sowieso kündigt, egal ob du unterschreibst oder nicht liegt nicht ein wichtiger Grund vor.
Ich bin mir da nicht sicher. Deswegen ab zur Rechtsberatung.
Lass dir vor Unterschrift das OK der BA geben.
Ich war ja auch schon kurz davor, zur BA zu gehen und mir das schriftlich zu geben. Nur habe ich Angst davor, dass sich der SB weigern wird, mir das zu bestätigen. Deswegen gehe ich lieber erst zur Rechtsberatung bei meiner Gewerkschaft, und dann schaue ich weiter.
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Emmaly
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#7

Beitrag von Emmaly »

schlaraffenland hat geschrieben:Mein AG hat mir ja gekündigt.
Wenn man gekündigt ist, kann man auch die abwicklung unterschreiben. Nur darauf achten, dass die Fristen eingehalten werden.
LG Emmaly
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Günter
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#8

Beitrag von Günter »

Wenn sich der SB weigert zu unterschreiben dann kannst du immer noch zur Rechtsberatung.

Ich meinte ein wichtiger Grund zu unterschreiben OHNE Sperre.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schlaraffenland

Re: Abwicklungsvereinbarung

#9

Beitrag von schlaraffenland »

Emmaly hat geschrieben:Wenn man gekündigt ist, kann man auch die abwicklung unterschreiben. Nur darauf achten, dass die Fristen eingehalten werden.
So einfach scheint die Sache nicht zu sein.

Am Telefon meinte die Frau von der Gewerkschaft, ich solle zur Prüfung folgende Unterlagen mitbringen:

- Arbeitsvertrag
- die letzten 3 Lohnbescheinigungen
- Kündigungsschreiben
- Abwicklungsvereinbarung (den Entwurf)

Aus diesen Informationen schließe ich, dass ich eine Sperre bekommen könnte, falls ich nicht aufpasse. Auch wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird. Was der Fall wäre.
schlaraffenland

Re: Abwicklungsvereinbarung

#10

Beitrag von schlaraffenland »

Günter hat geschrieben:Wenn sich der SB weigert zu unterschreiben dann kannst du immer noch zur Rechtsberatung.
Ich mach's eben andersum, zuerst Gewerkschaft, dann BA ;-)
Ich meinte ein wichtiger Grund zu unterschreiben OHNE Sperre.
OK ;-)
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Koelsch
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#11

Beitrag von Koelsch »

Deswegen sagte Günter ja, lass den SB schriftlich mit dem Kopp nicken, erst dann bist Du auf der sicheren Seite.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#12

Beitrag von schlaraffenland »

Und ich denke mir: gehe ich erst Mal zur Gewerkschaft.

Wenn die sagt: es kann keine Sperre geben, dann gehe ich zur BA mit der Bitte, mir das schriftlich bestätigen zu lassen. Falls sie das nicht wollen bei der BA, verweise ich auf das Ergebnis der Rechtsberatung der Gewerkschaft. Falls sie dann immer noch nicht bestätigen wollen, verlange ich den Teamleiter usw.
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#13

Beitrag von schlaraffenland »

Ne andere Frage:

Wenn ich ne 12wöchige Sperre bekomme, dann komme ich doch 12 Wochen früher in Hartz IV?
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Koelsch
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#14

Beitrag von Koelsch »

Nöö, dann guckst Du 12 Wochen lang in die Röhre.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#15

Beitrag von schlaraffenland »

Aha, gut zu wissen ;-)
Koelsch hat geschrieben:Nöö, dann guckst Du 12 Wochen lang in die Röhre.
Ich hab keine. Muss ich mir die dann kaufen? :mrgreen:
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#16

Beitrag von kleinchaos »

Ja. Von der Abfindung. Und wenn du zur Gewerkschaft gehst frag auch gleich wie es mit der KK ist während der Freistellung oder während der Sperre
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#17

Beitrag von schlaraffenland »

kleinchaos hat geschrieben:Ja. Von der Abfindung.
Von der müsste ich dann in den 12 Wochen leben, bliebe nichts übrig für irgendwelche Rohre ...
Und wenn du zur Gewerkschaft gehst frag auch gleich wie es mit der KK ist während der Freistellung oder während der Sperre
Guter Hinweis ;-)

Ich fragte mich heute morgen auch:

Wenn ich als erste Sperre ne 12 Wochen Sperre bekomme, wäre dann die nächste Sperrstufe nicht der komplette Wegfall des ALG I?
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Emmaly
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#18

Beitrag von Emmaly »

ALG 1 ist Versicherungsleistung und da ist es mit den Sperren etwas anders.

Du hast die DA zur 144 verlinkt.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p144.pdf
Da ab S 43 mal lesen.


Da du eine Kündigung hast, die die Fristen einhält, dürfte es keine Sperre geben. Der Arbeitgeber will sich mit der Abfindung gegen Kündigungsschutzklagen absichern, so mein Eindruck. Frage ist, hätte eine Klage aussicht auf Erfolg?
LG Emmaly
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#19

Beitrag von schlaraffenland »

Emmaly hat geschrieben:ALG 1 ist Versicherungsleistung und da ist es mit den Sperren etwas anders.

Du hast die DA zur 144 verlinkt.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p144.pdf
Da ab S 43 mal lesen.
Dankeschön für den Hinweis. Lese ich später, muss gleich weg.

Da du eine Kündigung hast, die die Fristen einhält, dürfte es keine Sperre geben.
Trotzdem will ich auf Nummer sicher gehen.
Der Arbeitgeber will sich mit der Abfindung gegen Kündigungsschutzklagen absichern, so mein Eindruck.
So ist es.
Frage ist, hätte eine Klage aussicht auf Erfolg?
Eher nicht.
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Koelsch
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#20

Beitrag von Koelsch »

Zu dem Thema gibt's ein ausführliches Merkblatt der BA, hab's nicht selbst gelesen, aber vielleicht ist es ja erhellend:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schlaraffenland

Re: Abwicklungsvereinbarung

#21

Beitrag von schlaraffenland »

schlaraffenland hat geschrieben:
Emmaly hat geschrieben:ALG 1 ist Versicherungsleistung und da ist es mit den Sperren etwas anders.

Du hast die DA zur 144 verlinkt.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p144.pdf
Da ab S 43 mal lesen.
Dankeschön für den Hinweis. Lese ich später, muss gleich weg.
Hi Emmaly, den Kram ab S. 43 kenne ich bereits. Ich sehe das aber so: bei jedem, der einen Abwicklungsvertrag vorgelegt bekommt, muss individuell geprüft werden, ob sich aus ihm eine Sperre ergeben könnte. Deswegen gehe ich zur Rechtsberatung bei meiner Gewerkschaft ;-)

PS: Bei mir droht keine Arbeitgeberkündigung. Sie ist bereits vollzogen.
schlaraffenland

Re: Abwicklungsvereinbarung

#22

Beitrag von schlaraffenland »

Koelsch hat geschrieben:Zu dem Thema gibt's ein ausführliches Merkblatt der BA, hab's nicht selbst gelesen, aber vielleicht ist es ja erhellend:
Hi Koelsch, dankeschön.
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Emmaly
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#23

Beitrag von Emmaly »

Darum: keine Sperre. Steht doch auch da.

Ich kann dich aber total verstehen, ohne Geld ist bescheiden und dann noch klagen.

Bei Sperre geht ALG II mit 30 % weniger, so man bedürftig ist.
LG Emmaly
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Re: Abwicklungsvereinbarung

#24

Beitrag von schlaraffenland »

Hi alle, ich lese grade die Broschüre, die Koelsch verlinkt hat, quer. Ich komme zu dem Schluss, dass Emmaly scheinbar Recht hat, denn in der Broschüre steht:
Die Frage, welche Arbeitgeberleistungen zu einem Ruhen
des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen können, stellt
sich nur, wenn die Kündigungsfrist ... nicht eingehalten wurde ...
, aber dennoch bin ich mir nicht sicher. Deswegen: mal sehen, was meine Gewerkschaft mir vertellt ;-)

Nachtrag: die Kündigungsfrist hält mein AG ein.

@Emmaly: Stimmt, falls ich klagen müsste, nur um eine Sperre zu vermeiden, das ist schon irgendwie zum :nase:
schlaraffenland

Re: Abwicklungsvereinbarung

#25

Beitrag von schlaraffenland »

War eben bei der Rechtsberatung meiner Gewerkschaft. Ich habe meiner Gewerkschafts-Rechtsanwältin die Vollmacht gegeben, gegen meinen AG Kündigungsschutzklage zu erheben, mit dem Ziel, einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen (bevor es zum Gütetermin käme). Denn ansonsten ist die Gefahr sehr groß, dass ich eine Sperre vom Arbeitsamt bekomme, falls ich die Abwicklungsvereinbarung unterschrieben hätte oder noch unterschreiben würde.
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