Arbeitslosenhilfe

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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nmardan
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Arbeitslosenhilfe

#1

Beitrag von nmardan »

Hallo ,

ich hatte ca 18Monate als Aushilfe fuer 410 Euro gearbeitet ,bin wegen Umzug in eine andere Stadt gezogen.
Hatte mich dann bei Arge in Duesseldorf gemeldet gehabt. War zu diesem Zeitpunkt im 6 Monat schwanger .

ich wollte mich arbeitslos melden , sie haben meinen Antrag zurueckgewiesen , da mein Mann zuviel verdienen wuerde .

Ich habe weder Arbeitslosengeld bekommen noch haben die mich krankenversichert .
Die meinten damals , sie koennen einen Antrag stellen , wird Ihnen nur Zeit und Aufwand kosten , da wir den sowieso zurueckweisen werden.

Ist das so richtig gewesen ??

bitte um Hilfe und Antwort
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Günter
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Re: Arbeitslosenhilfe

#2

Beitrag von Günter »

:willkommen: im Forum.

Du schreibst in der Einzahl
Hatte mich dann bei Arge in Duesseldorf gemeldet gehabt. War zu diesem Zeitpunkt im 6 Monat schwanger .
Und dann wieder von deinem Mann. Wieviel Personen seid ihr?

Lebt ihr zusammen?

Wieviel verdient dein Mann?

Wie hoch die Miete?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Arbeitslosenhilfe

#3

Beitrag von Emmaly »

nmardan hat geschrieben:ich hatte ca 18Monate als Aushilfe fuer 410 Euro gearbeitet ,bin wegen Umzug in eine andere Stadt gezogen.
Hatte mich dann bei Arge in Duesseldorf gemeldet gehabt. War zu diesem Zeitpunkt im 6 Monat schwanger .

ich wollte mich arbeitslos melden , sie haben meinen Antrag zurueckgewiesen , da mein Mann zuviel verdienen wuerde .
Wann war das?
Hast du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt? 410 € brutto oder netto?
Arbeitslos wäre eine Meldung bei der Agentur für Arbeit. Wenn du sozialversicherungspflichtiga Arbeit hattest, müßtest du ALG 1 erhalten.
http://www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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kleinchaos
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Re: Arbeitslosenhilfe

#4

Beitrag von kleinchaos »

Bei 410€ ist man sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Also hat man auch Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Dein Antrag (auch der mündliche Antrag ist ein solcher) hätte nicht ohne Prüfung zurückgewiesen werden dürfen. Die Arbeitslosmeldung muss beim Arbeitsamt erfolgen, dort auch den Antrag auf ALG1 stellen. Dann gibts noch den Zirkus mit dem Mutterschaftsgeld, das bekommst du aber nicht weil du nicht mehr angestellt bist bei Eintritt des Mutterschaftsurlaubes.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Emmaly
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Re: Arbeitslosenhilfe

#5

Beitrag von Emmaly »

kleinchaos hat geschrieben:Dann gibts noch den Zirkus mit dem Mutterschaftsgeld, das bekommst du aber nicht weil du nicht mehr angestellt bist bei Eintritt des Mutterschaftsurlaubes.
Mutterschaftsgeld wird durch die KK in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.

Wichtig: für die Arbeitslosmeldung muss man arbeitsfähig sein, d.h. nicht krank geschrieben. Eine Schwangerschaft ist kein Grund ALG 1 zu verweigern.
LG Emmaly
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Re: Arbeitslosenhilfe

#6

Beitrag von nmardan »

Günter hat geschrieben::willkommen: im Forum.

Du schreibst in der Einzahl
Hatte mich dann bei Arge in Duesseldorf gemeldet gehabt. War zu diesem Zeitpunkt im 6 Monat schwanger .
Und dann wieder von deinem Mann. Wieviel Personen seid ihr?

Lebt ihr zusammen?

Wieviel verdient dein Mann?

Wie hoch die Miete?

Hallo Gunter ,

mein Mann lebte in Duesseldorf und ich bin erst im Februar nach Duesseldorf gezogen zu ihm , deswegen schrieb ich auch in Einzahl ;-)).
Die Miete ist nur 500 Euro warm und er verdient ca 3000 Euro netto .

vielen Dank fuer deine schnelle Antwort
Nadya
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kleinchaos
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Re: Arbeitslosenhilfe

#7

Beitrag von kleinchaos »

Bei 3000€ netto siehts aber mau aus mit ALG2. Allerdings steht dir eventuell noch ALG1 zu. Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann kann dein Mann (nach einem entsprechenden Ablehnungsbescheid der ARGE) deinen Bedarf inklusive Krankenversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Er kann das über die Jahressteuer machen oder sich als Freibetrag eintragen lassen.
Krankenversicherung wäre bei deiner bisherigen KK als freiwillige Versicherung im Basistarif.
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nmardan
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Re: Arbeitslosenhilfe

#8

Beitrag von nmardan »

Emmaly hat geschrieben:
nmardan hat geschrieben:ich hatte ca 18Monate als Aushilfe fuer 410 Euro gearbeitet ,bin wegen Umzug in eine andere Stadt gezogen.
Hatte mich dann bei Arge in Duesseldorf gemeldet gehabt. War zu diesem Zeitpunkt im 6 Monat schwanger .

ich wollte mich arbeitslos melden , sie haben meinen Antrag zurueckgewiesen , da mein Mann zuviel verdienen wuerde .
Wann war das?
Hast du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt? 410 € brutto oder netto?
Arbeitslos wäre eine Meldung bei der Agentur für Arbeit. Wenn du sozialversicherungspflichtiga Arbeit hattest, müßtest du ALG 1 erhalten.
http://www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html

Hallo Emmaly ,
danke fuer die Antwort:
Ich war bis zum 31.1.10 beschaeftift gewesen und hatte 410 Euro Brutto verdient gehabt.
Bin erst seit Dezember 2009 verheiratet, lebe nun seit Februar in Duesseldorf mit ihm zusammen.
Normalerweise bin ich auch davon ausgegangen ,dass ich etwas bekommen wuerde . Die meinten aber aufgrund , dass mein Mann zuviel verdienen wuerde , waere der Antrag sinnlos und ich wuerde nur Zeit und Arbeit investieren. Sie haben aufgrund dessen mir den Antrag zurueckgegeben.

liebe Gruesse
Nadya
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Re: Arbeitslosenhilfe

#9

Beitrag von nmardan »

kleinchaos hat geschrieben:Bei 3000€ netto siehts aber mau aus mit ALG2. Allerdings steht dir eventuell noch ALG1 zu. Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann kann dein Mann (nach einem entsprechenden Ablehnungsbescheid der ARGE) deinen Bedarf inklusive Krankenversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Er kann das über die Jahressteuer machen oder sich als Freibetrag eintragen lassen.
Krankenversicherung wäre bei deiner bisherigen KK als freiwillige Versicherung im Basistarif.

Hallo ,

was soll ich machen deiner Meinung nach ?? soll ich nochmal hin und ihn noch mal beantragen??

lieben gruss
Nadya
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kleinchaos
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Re: Arbeitslosenhilfe

#10

Beitrag von kleinchaos »

Den Antrag nochmal stellen. Auch wenn er sicher abgelehnt wird. Die Ablehnung ist notwendig fürs Finanzamt.
Er kann da nicht nur deinen Bedarf von 323€ + Mehrbedarf bei Schwangerschaft + KK, sondern auch deinen Mietanteil geltend machen. http://www.alg-ratgeber.de/f27t1373-bfh ... lastu.html
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Arbeitslosenhilfe

#11

Beitrag von Günter »

Bei verheiratet gehst du und euer Kind kostenfrei in die Familienversicherung. Dann ist nix mit Sonderbelastung bei der Steuer, das wird über die Steuerklasse geregelt.

Du hast aber Anspruch auf ALG I.

ALG II ist in eurem Fall bei ca 1.500 Netto zu Ende.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Arbeitslosenhilfe

#12

Beitrag von nmardan »

kleinchaos hat geschrieben:Den Antrag nochmal stellen. Auch wenn er sicher abgelehnt wird. Die Ablehnung ist notwendig fürs Finanzamt.
Er kann da nicht nur deinen Bedarf von 323€ + Mehrbedarf bei Schwangerschaft + KK, sondern auch deinen Mietanteil geltend machen. http://www.alg-ratgeber.de/f27t1373-bfh ... lastu.html

Wir sind verheiratet!
gilt dass dann auch ??.
Somit konnte der Mann die gesamten, für seine Verlobte erbrachten Aufwendungen für Miete und Lebensunterhalt in Höhe von 7.188 Euro steuermindernd geltend machen.
nmardan
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Re: Arbeitslosenhilfe

#13

Beitrag von nmardan »

Günter hat geschrieben:Bei verheiratet gehst du und euer Kind kostenfrei in die Familienversicherung. Dann ist nix mit Sonderbelastung bei der Steuer, das wird über die Steuerklasse geregelt.

Du hast aber Anspruch auf ALG I.

ALG II ist in eurem Fall bei ca 1.500 Netto zu Ende.

obwohl mein Mann 3000 euro netto verdient ??? die haben es aufgrund dessen abgelehnt gehabt !!
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Günter
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Re: Arbeitslosenhilfe

#14

Beitrag von Günter »

Wir sind verheiratet!
gilt dass dann auch ??.
Somit konnte der Mann die gesamten, für seine Verlobte erbrachten Aufwendungen für Miete und Lebensunterhalt in Höhe von 7.188 Euro steuermindernd geltend machen.
Nur bei nichtverheiratet, ihr habt den Ausgleich über die Steuerklassse.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Arbeitslosenhilfe

#15

Beitrag von Günter »

nmardan hat geschrieben:
Günter hat geschrieben:Bei verheiratet gehst du und euer Kind kostenfrei in die Familienversicherung. Dann ist nix mit Sonderbelastung bei der Steuer, das wird über die Steuerklasse geregelt.

Du hast aber Anspruch auf ALG I.

ALG II ist in eurem Fall bei ca 1.500 Netto zu Ende.

obwohl mein Mann 3000 euro netto verdient ??? die haben es aufgrund dessen abgelehnt gehabt !!
Ich schrieb doch bei 1.500 € ist Ende, ihr habt das Doppelte.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
nmardan
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Re: Arbeitslosenhilfe

#16

Beitrag von nmardan »

Günter hat geschrieben:
Wir sind verheiratet!
gilt dass dann auch ??.
Somit konnte der Mann die gesamten, für seine Verlobte erbrachten Aufwendungen für Miete und Lebensunterhalt in Höhe von 7.188 Euro steuermindernd geltend machen.
Nur bei nichtverheiratet, ihr habt den Ausgleich über die Steuerklassse.

Also, Antrag nochmal stellen und mein Glueck versuchen ???
nmardan
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Re: Arbeitslosenhilfe

#17

Beitrag von nmardan »

nmardan hat geschrieben:
Günter hat geschrieben:
Wir sind verheiratet!
gilt dass dann auch ??.
Somit konnte der Mann die gesamten, für seine Verlobte erbrachten Aufwendungen für Miete und Lebensunterhalt in Höhe von 7.188 Euro steuermindernd geltend machen.
Nur bei nichtverheiratet, ihr habt den Ausgleich über die Steuerklassse.

Also, Antrag nochmal stellen und mein Glueck versuchen ???

gut danke
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Günter
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Re: Arbeitslosenhilfe

#18

Beitrag von Günter »

Ich gebe ungern einen SB bei der Ablehnung von Leistungen recht, aber hier scheint es mir sinnlos zu sein nochmal den Antrag auf ALG II zu stellen, aber ALG I sollte dir zustehen.
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Re: Arbeitslosenhilfe

#19

Beitrag von quinky »

Die Ablehnung des ALGI ist nicht korrekt.

ALGI ist eine Versicherungsleistung. Hier spielt das Einkommen des Partners KEINE Rolle

Gruß
Ernie
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