ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch die BA

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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schlaraffenland

ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch die BA

#1

Beitrag von schlaraffenland »

Wenn man

- an einem anderen Ort (Zweiwohnsitz) in Deutschland einen neuen Job anfängt und an dem anderen Ort eine Unterkunft anmietet, aber
- nicht die Unterkunft am ursprünglichen Wohnort (Erstwohnsitz) kündigt in der Probezeit,

und man ist ALG-I-Bezieher, unterstützt die Bundesagentur für Arbeit einen dahingehend, dass sie die Miete der Wohnung am Erstwohnsitz für die Dauer der Probezeit übernimmt?

Ich meine, mal sowas in dieser Richtung irgendwo mal gelesen zu haben, und dass während der Probezeit 1 Heimfahrt zum ursprünglichen Wohnort bezahlt werden (kann).

Ich gehe davon aus, dass diese Art von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bestritten werden können, korrekt?

Für das ALG I heißt es über das Vermittlungsbudget:
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget

(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

...

(3) Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen; sie kann Pauschalen festlegen. ...
"Anbahnung und Aufnahme" einer Beschäftigung hat aber mir zu Folge nichts zu tun mit der Übernahme der Kosten der Miete der Wohnung am Erstwohnsitz. Da ja dann die Beschäftigung schon längst angebahnt und aufgenommen worden ist.

Ich glaub, so was wird niemals übernommen, nicht wahr?

In den Geschäftsanweisungen Vermittlungsbudget Anlage 1 der HEGA 11/2009 - Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 45 SGB II konnte ich nichts Relevantes finden.
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kleinchaos
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Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#2

Beitrag von kleinchaos »

Früher hieß das Mobilitätsbeihilfe und es gab die Regelung, dass eine Wohnung am Arbeitsort bis zu 2 Jahre bezahlt wurde.
Das wurde zuerst im SGB2 gekippt und dann im SGB3. Das heißt jetzt Vermittlungsbudget und muss erstmal formlos beantragt werden. Der SB entscheidet dann ob und wieviel Förderung du ihm wert bist.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
schlaraffenland

Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#3

Beitrag von schlaraffenland »

Danke kleinchaos.

Ich sehe aber schwarz, was eine reelle Chance auf so eine Förderung betrifft. Denn im Paragrafen über das Vermittlungsbudget des SGB III steht eindeutig, dass nur Sachen gefördert werden, die zur Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung notwendig sind.
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Koelsch
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Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#4

Beitrag von Koelsch »

Stell auf jeden Fall den Antrag. Förderung der Aufnahme, das heißt für mein Verständnis auch - dazu braucht's ein Dach überm Kopf.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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schlaraffenland

Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#5

Beitrag von schlaraffenland »

OK, Koelsch, aber so weit ist es noch nicht ;-)

Dass die BA so etwas (Erhalt der Wohnung am Erstwohnsitz während der Probezeit) u.U. nicht fördert, ist für mich ein Argument gegenüber potentiellen neuen Arbeitgebern, dass ich mehr Geld bekommen muss.

Wenn der AG mich nicht fördert, kann ich deswegen nicht von meinen ihm bekannten Gehaltsvorstellungen runtergehen.

Weil die BA mich u.U. nicht fördert.
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Koelsch
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Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich bin mir eigentlich immer noch recht sicher - am Gehalt scheitert eine Anstellung eher selten. Entweder es passt, oder es passt nicht. Also schau erst mal, dass Du da einen guten Eindruck machst und "dass es passt".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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quinky
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Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#7

Beitrag von quinky »

Hi,
wenn die Förderung nicht klappt, dann ist aber etwas anderes möglich:

Kosten der doppelten Haushaltsführung nach § 11 SGBII absetzungsfähig.
das würde bedeuten:

Wenn der Lohn zwar über HartzIV-Satz eischl. normalem Freibetrag liegt, jedoch bei DOPPELTEN Kosten mit Freibetrag nicht über HartzIV liegt, dann MUSS ein Zuschuss von der ARGE gezahlt werden.

In einem solchen Falle würde der Zuschuss der ARGE nur wegfallen, wenn das Gehalt/der Lohn mit Sicherheit bei einem Single 1.500€ NETTO, bei einem verheirateten 2.000€ NETTO, mit Kindern noch wesentlich höher liegt. In allen anderren Fällen müßte ein Zuschuss gezahlt werden.

Selbstverständlich ändert das nichts daran, das man zuerst ein Förderung versuchen sollte.

Gruß
Ernie
schlaraffenland

Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#8

Beitrag von schlaraffenland »

Hi quinky,

danke für Deine Antwort, aber ich bekomme zur Zeit ALG I ;-)
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Koelsch
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Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#9

Beitrag von Koelsch »

Moin, was Quinky zu Recht meint - Du musst im Zweifel rechnen:

Rechne Dein Einkommen, mit doppeltem Haushalt säuberlich durch, nach den Vorschriften des ALG II. Wenn sich dann eine Bedürftigkeit herausstellt, dann hast Du auch einen Anspruch, egal, ob Du derzeit ALG I beziehst oder nicht.
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schlaraffenland

Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#10

Beitrag von schlaraffenland »

Koelsch hat geschrieben:Moin, was Quinky zu Recht meint - Du musst im Zweifel rechnen:

Rechne Dein Einkommen, mit doppeltem Haushalt säuberlich durch, nach den Vorschriften des ALG II. Wenn sich dann eine Bedürftigkeit herausstellt, dann hast Du auch einen Anspruch, egal, ob Du derzeit ALG I beziehst oder nicht.
Ok, aha, dankeschön für den Hinweis.

Ich versuche es aber zu vermeiden, einen Job anzunehmen, der mir als Single ohne Kinder netto weniger bringt als 1500 Euro netto. Vor allem an einem anderen Wohnort.
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Günter
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Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#11

Beitrag von Günter »

Noch ...... denk an den guten alten §121 SGB III

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/121.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schlaraffenland

Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#12

Beitrag von schlaraffenland »

Danke für den weiterführenden Hinweis, im § 121 SGB III steht das hier:
(5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie [...] vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert.
Es geht mir aber primär um die Möglichkeit der Förderung der Miete eines Wohnsitzes, wenn zwei Wohnsitze vorliegen - und dass ist mir zu Folge eine Kann-Leistung. Was dann Bedeutung hat für Gehaltsverhandlungen bei einem AG an einem Ort ungleich dem eigenen Wohnort.
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Koelsch
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Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#13

Beitrag von Koelsch »

Denk bei dem Gespräch aber bitte auch daran, den Zweitwohnsitz kannst Du natürlich steuerlich geltend machen, ggf. auch durch Eintrag eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte. Das relativiert die Belastung dann schon etwas - ist aber natürlich alles Neese (außer Du hast 'nen Steuerfreibetrag eintragen können), wenn Du da nur kurze Zeit arbeitest, daher ohnehin alle Steuer zurück bekommst und zwischenzeitlich in den ALG II Bezug gerutscht wärst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#14

Beitrag von schlaraffenland »

Geld für nen Zweitwohnsitz über die Steuererklärung zurückbekommen - das ist mir bekannt. Allerdings müsste man dann erst mal in Vorleistung gehen.
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Koelsch
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Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#15

Beitrag von Koelsch »

schlaraffenland hat geschrieben:Geld für nen Zweitwohnsitz über die Steuererklärung zurückbekommen - das ist mir bekannt. Allerdings müsste man dann erst mal in Vorleistung gehen.
Jein, wenn Du es schaffst, dafür einen Steuerfreibetrag eintragen zu lassen, dann kommt die Vorausleistung eben früher, durch höheres Netto zurück - und Du minderst die Gefahr, dass irgendwann mal eine ARGE danke sagt zu der hohen Steuerrückerstattung. Gar nicht erst gezahlte Steuer wird auch nicht zurück erstattet. :zwinker:
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Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#16

Beitrag von schlaraffenland »

Verstehe ;-)

Naja, die Sache hier mit Zweitwohnsitz ist erst mal Theorie, so weit ist es noch nicht.
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kleinchaos
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Re: ALG I - Berufsbedingt zwei Wohnsitze: Förderung durch di

#17

Beitrag von kleinchaos »

In manchen Kommunen wird eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben. Daran auch denken
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