Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Gestern hatte meine Tochter ein Gespräch mit einem Berufsberater , leider konnte ich nicht anwesend sein und was passiert meine Tochter musste diese Eingliederungsvereinbarung unter schreiben.Sie ist auch noch nicht Ausbildungssuchend gemeldet.
Sie ist aber erst 17 , hätte ich diese nicht unterschreiben müssen ?
Eine Rechtsfolgebelehrung war auch nicht dabei.
Ich bräuchte jetzt die §§ um dem netten Herren etwas dampf untern Hintern zu machen.
In der Schule werde ich auch noch anrufen da die Klassenlehrerin bei diesem Gespräch anwesend war
Sie ist aber erst 17 , hätte ich diese nicht unterschreiben müssen ?
Eine Rechtsfolgebelehrung war auch nicht dabei.
Ich bräuchte jetzt die §§ um dem netten Herren etwas dampf untern Hintern zu machen.
In der Schule werde ich auch noch anrufen da die Klassenlehrerin bei diesem Gespräch anwesend war
Zuletzt geändert von Koelsch am Mi 25. Mär 2009, 09:05, insgesamt 1-mal geändert.
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- kleinchaos
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Moin Uta,
wir haben ja gestern schon telefoniert.
Das SGB3 lässt EGV zu. Im § 37 http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_3/__37.html
ABER deine Tochter ist ja nicht als ausbildungssuchend bei der BA gemeldet. Von daher schon ist diese EGV unwirksam. 2. fehlt die RFB als Anhang. 3. ist sie nicht volljährig.
Ich würd eine Beschwerde schreiben. Und zwar an den Leiter des Arbeitsamtes. Anwaltlich beraten lassen wär auch nicht verkehrt. Schließlich handelt es sich hier um einen Vertrag mit Minderjährigen.
wir haben ja gestern schon telefoniert.
Das SGB3 lässt EGV zu. Im § 37 http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_3/__37.html
ABER deine Tochter ist ja nicht als ausbildungssuchend bei der BA gemeldet. Von daher schon ist diese EGV unwirksam. 2. fehlt die RFB als Anhang. 3. ist sie nicht volljährig.
Ich würd eine Beschwerde schreiben. Und zwar an den Leiter des Arbeitsamtes. Anwaltlich beraten lassen wär auch nicht verkehrt. Schließlich handelt es sich hier um einen Vertrag mit Minderjährigen.
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Guten Morgen,
Bei minderjährigen werden die meisten Verträge erst mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten rechtskräftig.
Ich schau mir nachher die EGV auch an.
Im SGB II heißt es "erwerbsfähige Hilfebedürftige" und das ist sie ab 15 Jahren.
Der § 2 SGB II
Bei minderjährigen werden die meisten Verträge erst mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten rechtskräftig.
Ich schau mir nachher die EGV auch an.
Im SGB II heißt es "erwerbsfähige Hilfebedürftige" und das ist sie ab 15 Jahren.
Der § 2 SGB II
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02/sgb02x002.htm§ 2 Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Stopp Emmaly, wir haben nix mehr mit dem SGB II zu tun.
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__107.html§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__108.html§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
Solange du also nicht unterschreibst ist das ganze Pamphlet ein Fall fürs Altpapier
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Ich habe es mal in ALG geschoben, da höchstens SGB III greifen würde.
Bin natürlich vom SGB II ausgegangen.
Aber wie kleinchaos schon schreibt und zitiert, ohne deine Unterschrift ist das Papier wertlos.
Bin natürlich vom SGB II ausgegangen.
Aber wie kleinchaos schon schreibt und zitiert, ohne deine Unterschrift ist das Papier wertlos.
LG Emmaly
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Meine Unterschrift ist nicht drauf meine Tochter hatte unterschrieben.
Ich werde den Knaben dann anrufen mal sehen was er sagt
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Den ganzen Vorgang verstehe ich nicht.
1. Solange die Tochter keinerlei Leistungen aus dem SGB II/III bezieht, hat die BA keinerlei rechtliche Möglichkeiten eine EGV abzuschließen.
Ich vermute mal, diese Pamphlet soll ein Beleg für eine durchgeführte Berufsberatung darstellen und der Titel ist etwas unglücklich (milde gesagt).
Es ist eine Willenserklärung nach dem Motto ich will mal sehen ob ich was finde .......
Das Geschreibsel hat keinerlei rechtliche Bindewirkung. Trotzdem würde ich mich beim Datenschutzbeauftragten und beim Kundenreaktionsmanagement der BA über das verwendete Formular und den dadurch fälschlich entstehenden Eindruck einer verbindlichen EGV wehren.
Und Kopie an die Schulaufsicht.
Willst du die EGV nicht nochmal ohne Namen einscannen?
Lade sie dann nochmal hoch, wir tauschen die aus.
1. Solange die Tochter keinerlei Leistungen aus dem SGB II/III bezieht, hat die BA keinerlei rechtliche Möglichkeiten eine EGV abzuschließen.
Ich vermute mal, diese Pamphlet soll ein Beleg für eine durchgeführte Berufsberatung darstellen und der Titel ist etwas unglücklich (milde gesagt).
Es ist eine Willenserklärung nach dem Motto ich will mal sehen ob ich was finde .......
Das Geschreibsel hat keinerlei rechtliche Bindewirkung. Trotzdem würde ich mich beim Datenschutzbeauftragten und beim Kundenreaktionsmanagement der BA über das verwendete Formular und den dadurch fälschlich entstehenden Eindruck einer verbindlichen EGV wehren.
Und Kopie an die Schulaufsicht.
Willst du die EGV nicht nochmal ohne Namen einscannen?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Fürs Arbeitsamt hat diese ganze Geschichte doch nur Vorteile:
erstmal sind alle Ausbildungssuchenden gemeldet. Also 100%. Egal wieviele über die Agentur eine Lehrstelle bekommen oder nicht: selbst der, der ohne Arbeitsamthilfe eine Lehrstelle findet, zählt in die tolle Statistik mit rein.
Und wie "Berufsberatung" vom Arbeitsamt aussehen kann, hab ich bei meinen Kids erfahren müssen. Grauenhaft.
erstmal sind alle Ausbildungssuchenden gemeldet. Also 100%. Egal wieviele über die Agentur eine Lehrstelle bekommen oder nicht: selbst der, der ohne Arbeitsamthilfe eine Lehrstelle findet, zählt in die tolle Statistik mit rein.
Und wie "Berufsberatung" vom Arbeitsamt aussehen kann, hab ich bei meinen Kids erfahren müssen. Grauenhaft.
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Richtig, wenn man keinerlei Leistungen der BA beanspruchen möchte, dann würde ich da allerhöchsten Mitteilung machen, schriftlich.
Bis wann geht sie zur Schule?
@ Kleinchaos, bei uns wollte man die Schulabgänger gar nicht in die Berufsberatung haben, da die Vermittlungsquote zu gering war und auch noch Bewerbungskosten übernommen wurden.
Bis wann geht sie zur Schule?
@ Kleinchaos, bei uns wollte man die Schulabgänger gar nicht in die Berufsberatung haben, da die Vermittlungsquote zu gering war und auch noch Bewerbungskosten übernommen wurden.
LG Emmaly
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Hallo Emmaly,
bei meinen Kids ist das ja nun schon ne Weile her. Damals waren die noch ganz heiss drauf, jeden in der Statistik zu haben.
Bewerbungskosten wurden allerdings damals keine übernommen, jedenfalls nicht bei selbstgesuchten Ausbildungsstellen. Übers Arbeitsamt kam nach dem ersten Gespräch nie wieder was. Wenn wir uns auf deren Hilfe verlassen hätten, wär nie was passiert. Und EGV gab es nicht.
Berufsberatung beschränkte sich damals auf 2 äußerst blöde Fragen (Weisst du überhaupt warum du hier bist? Willst du nicht Tischler werden?) Es ging um meine Töchter. Und die Große hatte klare Vorstellungen von ihrem Berufswunsch. Nur wurde der eben nicht durchs Arbeitsamt vermittelt. Die haben keine schulischen Ausbildungen vermittelt damals. Allerdings bekamen wir nichtmal Informationen, wo und wie überhaupt der Altenpfleger ausgebildet wird.
bei meinen Kids ist das ja nun schon ne Weile her. Damals waren die noch ganz heiss drauf, jeden in der Statistik zu haben.
Bewerbungskosten wurden allerdings damals keine übernommen, jedenfalls nicht bei selbstgesuchten Ausbildungsstellen. Übers Arbeitsamt kam nach dem ersten Gespräch nie wieder was. Wenn wir uns auf deren Hilfe verlassen hätten, wär nie was passiert. Und EGV gab es nicht.
Berufsberatung beschränkte sich damals auf 2 äußerst blöde Fragen (Weisst du überhaupt warum du hier bist? Willst du nicht Tischler werden?) Es ging um meine Töchter. Und die Große hatte klare Vorstellungen von ihrem Berufswunsch. Nur wurde der eben nicht durchs Arbeitsamt vermittelt. Die haben keine schulischen Ausbildungen vermittelt damals. Allerdings bekamen wir nichtmal Informationen, wo und wie überhaupt der Altenpfleger ausgebildet wird.
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Erledigt.Günter hat geschrieben:Willst du die EGV nicht nochmal ohne Namen einscannen?
Lade sie dann nochmal hoch, wir tauschen die aus.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Solche Beratung gibt es jetzt bei der ARGE, rein in der Handwerksausbildung, egal ob geeignet oder nicht. Dass das schief geht ist klar.kleinchaos hat geschrieben:bei meinen Kids ist das ja nun schon ne Weile her. Damals waren die noch ganz heiss drauf, jeden in der Statistik zu haben.
Bewerbungskosten wurden allerdings damals keine übernommen, jedenfalls nicht bei selbstgesuchten Ausbildungsstellen. Übers Arbeitsamt kam nach dem ersten Gespräch nie wieder was. Wenn wir uns auf deren Hilfe verlassen hätten, wär nie was passiert. Und EGV gab es nicht. [/Qoute]Bei mir auch, die Große ist 25, aber wir hatten eine gute Beratung. Und haben gleich den Antrag auf Bewerbungskosten gestellt. Und haben auch alles belegt zurück bekommen. Nur 2 Vorschläge vom Amt und die waren schon weg. Gefunden haben wir über die Berliner Morgenpost, wo es mehrere Einladungen gab. Auch diese Kosten wurden übernommen. Sie hatte dann das Glück auch übernommen zu werden.Berufsberatung beschränkte sich damals auf 2 äußerst blöde Fragen (Weisst du überhaupt warum du hier bist? Willst du nicht Tischler werden?) Es ging um meine Töchter. Und die Große hatte klare Vorstellungen von ihrem Berufswunsch. Nur wurde der eben nicht durchs Arbeitsamt vermittelt. Die haben keine schulischen Ausbildungen vermittelt damals. Allerdings bekamen wir nichtmal Informationen, wo und wie überhaupt der Altenpfleger ausgebildet wird.
Solche "Berater" verdienen den Namen nicht und sollten gar nicht beschäftigt sein in der Berufsberatung.
Aber um auf den Eingang zurück zu kommen, wenn dann Hilfen benötigt werden und auch übernommen, dann sollte man die Zusammenarbeit suchen. Allerdings das "Kind" nie allein zum Termin gehen lassen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Schulbesuch bis Juli 2009.
Bewerbungskosten werden keine übernommen. Das tragen zur Zeit alles wir, kommt aber mit in die Steuererklärung.
In der Schule erreiche ich erst jemand um 9.35Uhr, jetzt ist erstmal der Knabe vom AA dran.
Bewerbungskosten werden keine übernommen. Das tragen zur Zeit alles wir, kommt aber mit in die Steuererklärung.
In der Schule erreiche ich erst jemand um 9.35Uhr, jetzt ist erstmal der Knabe vom AA dran.
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Koelsch hat geschrieben:Erledigt.Günter hat geschrieben:Willst du die EGV nicht nochmal ohne Namen einscannen?
Lade sie dann nochmal hoch, wir tauschen die aus.
Danke
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Stand der Dinge nach Telefonat.
Eingliederungsvereinbarung wäre mit der Unterschrift meiner Tochter gültig .Er kam mit der Nummer wenn meine Tochter einkaufen geht würde sie jeden Tag Geschäfte abschliessen. Und meine Tochter könnte vom Gesetz her schon Eingliederungsvereinbarungen unterschreiben da sie ja im Aug 2009 18 Jahre wird. Ich darauf ,,ja erst im August und hier steht eindeutig drunter ggf.gesetzlicher Vertreter/in.
Auf meine Frage wo die Rechtsfolgebelehrung sein Antwort die bräuchte man in so einem Fall nicht
Eingliederungsvereinbarung wäre mit der Unterschrift meiner Tochter gültig .Er kam mit der Nummer wenn meine Tochter einkaufen geht würde sie jeden Tag Geschäfte abschliessen. Und meine Tochter könnte vom Gesetz her schon Eingliederungsvereinbarungen unterschreiben da sie ja im Aug 2009 18 Jahre wird. Ich darauf ,,ja erst im August und hier steht eindeutig drunter ggf.gesetzlicher Vertreter/in.
Auf meine Frage wo die Rechtsfolgebelehrung sein Antwort die bräuchte man in so einem Fall nicht
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Nochmal, ich würde mich beim Datenschutzbeauftragten, Kundenreaktionszentrum der BA, Schulaufsicht und Leiter der BA förmlich beschweren.
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
So Mail ist raus an Kundenreaktion der BA Baden-Württemberg.
Jetzt folgt der nächste Streich
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Uta hat die wieder an.
Ich tippe auf Sieg.
trixi
Ich tippe auf Sieg.
trixi
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- Wutzeline
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Wurden alle Schüler dieser Klasse ähnlich "behandelt", oder nur deine Tochter?
Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Bei den meisten waren die Eltern dabei.
Von der Schule konnte ich noch niemand erreichen zumindest nicht die zuständige Klassenleiterin hatte heute morgen nur mit einem Kollegen gesprochen , dieser wird wohl Wahrnung rausgegeben haben , Vorsicht Anruferin ist bissig
Von der Schule konnte ich noch niemand erreichen zumindest nicht die zuständige Klassenleiterin hatte heute morgen nur mit einem Kollegen gesprochen , dieser wird wohl Wahrnung rausgegeben haben , Vorsicht Anruferin ist bissig
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Wutzi was erwartet man schon von Reutlingen .Wir kennen doch beide diesen Verein
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Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Uta, dachte Tübingen ist für Dich zuständig?
Re: Eingliederungsvereinbarung Tochter aber erst 17 Jahre
Wutzeline hat geschrieben:Uta, dachte Tübingen ist für Dich zuständig?
Beim SGB II .
Berufberatung übernimmt Reutlingen
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