Probejahr, Maßnahme, schwanger
- kleinchaos
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
Hallo Jessy
das ist ja super.
Da wünsch ich dir eine komplikationslose Schwangerschaft, dass du den Führerschein fix bestehst
das ist ja super.
Da wünsch ich dir eine komplikationslose Schwangerschaft, dass du den Führerschein fix bestehst
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
Kleiner Tipp:WinX hat geschrieben:Hallo Emmaly,
ohne Blatt Papier mit Text, Stempel und Unterschrift drauf geh ich bei meiner ARGE nicht weg wenn mir was zugesagt wird ^^
Zumindest nicht mehr, seitdem es mal einen kleinen "Kommunikationsunfall" gegeben hat.
Das Beschäftigungsverbot kenne ich, hoffe ja das Mini inside mir die Zeit lässt die Maßnahme komplett zu beenden, aber wenn nicht dann wird das Praktikum eben gemacht wenn der Papa in den Vaterschaftsurlaub geht :)
Lieben Gruss
Jessy
Da das Elterngeld auf das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, nimmt der Papa in den Schutzwochen den Vaterschaftsurlaub. So bleibt dein Mutterschaftsgeld voll und das LElterngeld auch.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
WinX hat geschrieben: ↑So 12. Apr 2009, 22:33 Sodalle, jetzt komme ich auch mal dazu mich hier wieder blicken zu lassen.
Wir waren mit dem Mutterpass und allen Unterlagen meines Freundes beim Amt und...
... wurden nach 15min Gespräch samt aller Unterlagen wieder nach Hause geschickt.
Bis zur Geburt unseres Kindes sind wir für die ARGE keine BG und werden auch nicht als solche eingestuft.
Erst ab dem Tag der Geburt gilt das "Probejahr" als abgelaufen und der Einstandswille tritt in Kraft.
Meine Maßnahme darf ich ebenfalls machen und sollte der Geburtstermin mir einen Strich durch die Rechnung machen und das 4 wöchige Praktikum ist nicht mehr machbar darf ich dieses mit einer Frist von 12 Monaten nach der Geburt nachholen.
Lieben Gruss
Jessy
Hallo WinX
Ich habe grade das gleiche Problem wie du. Das Jobcenter will uns schon vor Ablauf des probejahres durch die Schwangerschaft in eine bedarfsgemeinschaft stecken.
Wie bist du vorgegangen um eine bedarfsgemeinschaft zu widerlegen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
LG Lucia
- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
im Forum.
Lucie, Du wirst mit Deinem ersten Posting wohl gleich eine Enttäuschung hinnehmen müssen, denn WinX hat seit fast 10 Jahren hier im Forum nicht mehr gepostet.
Ob sie ab und an ohne Anmeldung mitliest
Aber es werden sich sicherlich noch andere melden, die mit diesem Thema aktuelle Erfahrung haben.
Ich muss passen - keine Kinder und schon Rentner.
Lucie, Du wirst mit Deinem ersten Posting wohl gleich eine Enttäuschung hinnehmen müssen, denn WinX hat seit fast 10 Jahren hier im Forum nicht mehr gepostet.
Ob sie ab und an ohne Anmeldung mitliest
Aber es werden sich sicherlich noch andere melden, die mit diesem Thema aktuelle Erfahrung haben.
Ich muss passen - keine Kinder und schon Rentner.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
Hallo
Ich danke dir für die Antwort.
Ich hoffe nur kann jemand weiter helfen.
LG
Lucia
Ich danke dir für die Antwort.
Ich hoffe nur kann jemand weiter helfen.
LG
Lucia
Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
Wie lange wohnt Ihr denn schon zusammen - und kennt das JC diese Zeit?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
Hallo koelsch,
Wir wohnen seit dem 01.07.2018 zusammen und sind so zu sagen noch in dem probejahr, was uns das JC auch so beim Einzug bestätigt hat.
Wir haben von vorne herein die Anlage für die einstehungsgemeinschaft abgegeben und dieser wurde auch statt gegeben.
LG lucia
Wir wohnen seit dem 01.07.2018 zusammen und sind so zu sagen noch in dem probejahr, was uns das JC auch so beim Einzug bestätigt hat.
Wir haben von vorne herein die Anlage für die einstehungsgemeinschaft abgegeben und dieser wurde auch statt gegeben.
LG lucia
Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
OK, weiß das JC von der Schwangerschaft?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
Ja das JC weiß von der Schwangerschaft da ich vor knapp 2,5 Wochen eine veränderungsmitteilung abgegeben habe für den mehrbedarf für Schwangere.
Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
OK, dann gibt es derzeit keinen Grund, Euch als Bedarfsgemeinschaft anzusehen. Lies dazu erst mal selbst § 7 Abs. 3a SGB II. Keiner der dort genannten Punkte trifft auf Euch zu, und genau das solltest Du dem JC auch "freundlich" miteilen.
Setzt mal ein Schreiben dazu auf und lass uns darüber gucken, bevor Du das abschickst.
Setzt mal ein Schreiben dazu auf und lass uns darüber gucken, bevor Du das abschickst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
Also hat das JC trotz der Beschäftigung meines Freundes keine Berechtigung, in dem noch anstehenden halben probejahres, seine Unterlagen zu verlangen? Auch wenn ich jetzt schwanger von ihm bin?
Mein Problem ist nämlich auch das das JC mir mit sofortiger Wirkung alle Leistungen eingestellt hat. Heißt ich kann Anfang des Monats keine anstehenden Zahlungen leisten. Darf das Jobcenter das?
Mein Problem ist nämlich auch das das JC mir mit sofortiger Wirkung alle Leistungen eingestellt hat. Heißt ich kann Anfang des Monats keine anstehenden Zahlungen leisten. Darf das Jobcenter das?
Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
Nein, das darf es nicht. Da würde ich dann auch recht schnell zum Sozialgericht und einen Eilantrag stellen. Keine Ahnung, ob Du Dir das selbst zutraust. Die Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts sind oftmals dabei sehr hilfreich. Den Bescheid, die Begründung und, gannz wichtig, "leeren" Kontoauszug mitnehmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
Okay dann weiß ich da schonmal Bescheid.
Das hat mich nämlich auch gewundert, da ich ja auch irgendwie meine Tochter versorgen muss (nicht das Kind meines jetzigen freundes).
Ich habe einen Anwalt den wollte ich am Montag direkt kontaktieren, da er sehr oft Fälle hat wo es ums JC geht.
Ich werde mich gleich direkt schonmal an den Widerspruch setzten und ihn dann hier rein stellen das du mal drüber gucken kannst.
Ich danke dir auf jedenfall schonmal, du hast mir echt ein wenig die Angst genommen.
Vielen vielen dank
Das hat mich nämlich auch gewundert, da ich ja auch irgendwie meine Tochter versorgen muss (nicht das Kind meines jetzigen freundes).
Ich habe einen Anwalt den wollte ich am Montag direkt kontaktieren, da er sehr oft Fälle hat wo es ums JC geht.
Ich werde mich gleich direkt schonmal an den Widerspruch setzten und ihn dann hier rein stellen das du mal drüber gucken kannst.
Ich danke dir auf jedenfall schonmal, du hast mir echt ein wenig die Angst genommen.
Vielen vielen dank
Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
Klar, mit Anwalt ist das besser. Halt uns auf dem Laufenden und stell den Widerspruch vorher hier ein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
Ja, werde euch auf jedenfall auf dem Laufenden halten.
Ich danke für die schnelle Hilfe
Ich danke für die schnelle Hilfe
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- Benutzer
- Beiträge: 62
- Registriert: Di 1. Mär 2016, 17:30
Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
der Freund ist Dir erst ab sechs Wochen vor der Geburt
zum Unterhalt verpflichtet, vorher nicht.
zum Unterhalt verpflichtet, vorher nicht.
Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
Hallo ihr Lieben
Kurzes update: mein Anwalt hat den Fall angenommen und hat mir schonmal um voraus bestätigt das das JC rechtswidrig gehandelt hat.
Desweiteren habe ich mit einer erziehungshilfe telefoniert, die mir sagte das das erwartete Kind rechtlich gesehen noch garnichts als Person angesehen wird. Erst ab dem Zeitpunkt wo das Kind auf der Welt ist.
So wie es zur Zeit aussieht habe ich das Recht auf meiner Seite.
Kurzes update: mein Anwalt hat den Fall angenommen und hat mir schonmal um voraus bestätigt das das JC rechtswidrig gehandelt hat.
Desweiteren habe ich mit einer erziehungshilfe telefoniert, die mir sagte das das erwartete Kind rechtlich gesehen noch garnichts als Person angesehen wird. Erst ab dem Zeitpunkt wo das Kind auf der Welt ist.
So wie es zur Zeit aussieht habe ich das Recht auf meiner Seite.
Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger
So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.