Probejahr, Maßnahme, schwanger

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
WinX
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Probejahr, Maßnahme, schwanger

#1

Beitrag von WinX »

Hallo Ihr Lieben,

ich wohne ja mit meinem Freund seit dem 01.02.09 zusammen.
Die ARGE hat ohne weiteres das Jahr auf Probe anerkannt, mein Freund fällt also bis zum 31.01.10 nicht mit in die Berechnungen für die BG meiner Tochter und mir.
Zusätzlich soll ich ja am 15.06.09 die Maßnahme Transport und Logistik beginnen nach deren Abschluss ich EIGENDLICH hätte sofort anfangen können zu arbeiten.

Tja, nun haben wir heute erfahren das wir schwanger sind.
Geplant wars nicht, unerwünscht ist es aber auch nicht.
( Und bitte spart Euch Kommentare über Verhütung usw, es war kein Unfall, aber medizinische Unwissenheit schützt vor Schwangerschaft nunmal nicht ).

Mal unabhängig von diesem ganzen Zip und Zap mit Schwangerenmehrbedarf und so weiter...
Was bedeutet diese Situation für die BG, das Probejahr ( wir werden nicht heiraten ) und vor allem, meine Maßnahme?
Das Kind wird Ende Dezember auf die Welt kommen, die Maßnahme wäre Mitte November inkl. Praktikum eigendlich beendet.
Ich würde nach der Geburt 6 Wochen daheim bleiben und dann anfangen zu arbeiten, mein Freund würde beim Kind bleiben ( ich kann einfach mehr verdienen und da ich nicht stillen kann aus gesundheitl. Gründen wäre dies das was wir für die Zukunft geplant haben ).

Weiss jemand wie es für uns weitergeht?
Eine EGV für die Maßnahme ist noch nicht unterschrieben, das sollte nächste Woche passieren.

Vielleicht kann mir ja jemand ein paar Ratschläge geben.

LG
Jessy
Christoph
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#2

Beitrag von Christoph »

Der Vater des Kindes muss Dir Betreuungsunterhalt zahlen, das kennnst Du ja nun schon. Spätestens mit der Geburt des Kindes wird dieses "Probejahr" beendet sein.
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1615l.html
WinX
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#3

Beitrag von WinX »

Er muss mir Betreuungsunterhalt zahlen obwohl wir zusammenwohnen und ja wegen gemeinsamem Kind das Probejahr nicht mehr greifen wird und wir eine komplette BG werden ( also meine Tochter, mein Freund, unser gemeinsames Kind und ich )?
Christoph
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#4

Beitrag von Christoph »

Der Betreuungsunterhalt beginnt schon vor der Geburt und wenn ihr vor der Geburt eine BG ablehnt, dann muss er halt Unterhalt zahlen.

Wann wollt Ihr eine Bedarfsgemeinschaft laut SGB II anerkennen?
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Emmaly
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#5

Beitrag von Emmaly »

Hallo Jessy,

erst einmal ganz tief durchatmen und dann abwarten. Die meisten Frauen warten bis zur 12. Schwangerschaftswoche, bevor sie es bekannt geben. Du beziehst ALG II?
Ihr seid jetzt eine BG nach dem Gesetz, denn man geht davon aus, dass bei zusammenlebenden Paar, die ein Kind erwarten einer für den anderen einsteht.
Wenn dein Freund ausreichend verdient, dann fällst du aus den Bezug und das erste, worum du dich kümmern solltest wäre eine freiwillige Weiterversicherung bei der Krankenkasse. Du bist 4 Wochen nachversichert.

Bei der Maßnahme: kommt darauf an, ob zwingend der Leistungsbezug notwendig ist.
Es gibt manchmal Ausnahmen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#6

Beitrag von Emmaly »

@ Christoph, die Einstandsgemeinschaft ist nicht von der Zeit abhängig, die kann schon vom 1. Tag des zusammen ziehens da sein.
LG Emmaly
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Christoph
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#7

Beitrag von Christoph »

Ihr seid jetzt eine BG nach dem Gesetz, denn man geht davon aus, dass bei zusammenlebenden Paar, die ein Kind erwarten einer für den anderen einsteht.
Steht das so im Gesetz? Steht da nicht nur: "mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben"?
die Einstandsgemeinschaft ist nicht von der Zeit abhängig, die kann schon vom 1. Tag des zusammenziehens da sein.
Wenn sie aber für die Zeit der Schwangerschaft gegenseitiges Füreinandereinstehen ablehnen?
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#8

Beitrag von WinX »

Zuerstmal als Hintergrund, mein Freund würde finanziell für sich selbst und mich so gerade aufkommen können.
Da wir im Moment aber zu 3. sind und Ende des Jahres dann wohl zu Viert würde sein Einkommen auf garkeinen Fall ausreichend sein.

Mein Einkommen wäre es aber, sofern ich denn Arbeiten gehen kann, was aber an dieser Maßnahme hängt.

Natürlich werde ich dem Amt nicht gleich morgen auf die Nase binden das ich schwanger bin, dafür kann in den ersten Wochen einfach noch viel zu viel passieren.
Aber ich kann doch nächste Woche auch nicht ruhigen Gewissens eine EGV unterschreiben für eine Maßnahme ie über 7000€ kostet und keinen Mucks sagen.

LG
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Christoph
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#9

Beitrag von Christoph »

Wenn das Einkommen deines Freundes nicht ausreicht und auch deine KK gezahlt werden muss, kann doch ALG2 ergänzend bezogen werden, damit ist auch die Massnahme gesichert.
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Koelsch
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#10

Beitrag von Koelsch »

Seh ich auch wie Christoph. Eine Schwangerschaft ist weder Krankheit noch chronisch - ich kann also keinen Grund erkennen, warum die Schwangerschaft den Erfolg der Maßnahme gefährden sollte. Ob allerdings die Maßnahme rein körperlich mit Schwangerschaft zu schaffen ist, das kann ich nicht beurteilen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Emmaly
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#11

Beitrag von Emmaly »

Christoph hat geschrieben:
Ihr seid jetzt eine BG nach dem Gesetz, denn man geht davon aus, dass bei zusammenlebenden Paar, die ein Kind erwarten einer für den anderen einsteht.
Steht das so im Gesetz? Steht da nicht nur: "mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben"?
die Einstandsgemeinschaft ist nicht von der Zeit abhängig, die kann schon vom 1. Tag des zusammenziehens da sein.
Wenn sie aber für die Zeit der Schwangerschaft gegenseitiges Füreinandereinstehen ablehnen?
@ Christoph, frage mal ein Richter, was man da vorlegen muss, um das glaubhaft zu machen.
LG Emmaly
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#12

Beitrag von Christoph »

Mir ist das alles klar, aber ich kann mich da an ein Urteil erinnern, wenn ich nur wüsste wo? Günter?
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Emmaly
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#13

Beitrag von Emmaly »

WinX hat geschrieben: Natürlich werde ich dem Amt nicht gleich morgen auf die Nase binden das ich schwanger bin, dafür kann in den ersten Wochen einfach noch viel zu viel passieren.
Aber ich kann doch nächste Woche auch nicht ruhigen Gewissens eine EGV unterschreiben für eine Maßnahme ie über 7000€ kostet und keinen Mucks sagen.
Warum nicht? Einen Arbeitsvertrag würdest du doch auch unterschreiben.
Du hast ja nicht vor die Maßnahme wegen einer Schwangerschaft nicht zu machen.
Einen Facharzttermin würde ich mir erst nach den Arge-Termin geben lassen.

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... echner.php
Einfach mal rechnen. Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es den Mehrbedarf.
LG Emmaly
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Günter
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#14

Beitrag von Günter »

Kaum ist man mal nen paar Minuten außer Haus ......


Ihr seid vielleicht ein paar Helden, erst mal herzlichen Glückwunsch von mir. :freunde:

Und dann ganz ruhig nachdenken. Mit der Maßnahme sehe ich es so wie Koelsch, wo ist da das Problem?

Das andere muss in Ruhe überdacht werden. Gerüchteweise hab ich gehört die dauert ein paar Tage, also nix überstürzen.

Ich suche nachher oder morgen mal in Ruhe die Urteile zu dem Thema BG in der Schwangerschaft durch.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Christoph
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#15

Beitrag von Christoph »

Da sollte man wohl überlegen was man will, weiterhin auf dem Probejahr mit all dem zu erwartenden Stress bestehen oder ab einem bestimmten Zeitpunkt lieber offiziell eine BG eingehen.
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Koelsch
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#16

Beitrag von Koelsch »

LSG Bayer vermutet BG wohl bereits beim Zusammenleben und Schwangerschaft http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#17

Beitrag von WinX »

Die BG wird der ARGE sofort nach Erhalt des Mutterpasses angezeigt.
Logischerweise, ich werd wohl kaum versuchen das Amt irgendwie zu verarschen, zum Einen finanzieren die nunmal unser/mein Leben und zum Anderen war mein SB immer superfair und freundlich, das will ich zurückgeben wenn ich nur kann.
Den Mutterpass bekomme ich aber erst in 2-3 Wochen.
Das ist halt noch immer zu spät für die EGV.
Ich hab damals schon in der Schwangerschaft voll gearbeitet, sehe deswegen keine Probleme für die Maßnahme, mein Gedanke war eher das die ARGE die Maßnahme streicht wegen Mutterschutz und so.

LG
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Günter
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#18

Beitrag von Günter »

Warum soll die Maßnahme gestrichen werden?

Wenn von Schwangeren Bewerbungen und Arbeit verlangt wird, dann kannst du auch deine Maßnahme im Gegenzug verlangen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#19

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Jessy,

auch von mir Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Wegen der Maßnahme: ich sehe gewisse Schwierigkeiten auf dich zukommen während der praktischen Ausbildung.
Ich sag da nur Einsteigen und vor allem Aussteigen aus einem LKW. Ich geh jetzt mal von mir aus, bin ja bissel untermaßig in der Höhe, ich muss immer hopsen, selbst bei einem Kleintransporter (T4/T5, Sprinter usw). Bei größeren Transportern und Klein-LKW und Groß-LKW wirds echt schwierig.
Da vielleicht nochmal informieren?

Drück dir weiterhin die Daumen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#20

Beitrag von Günter »

Es gibt auch Leichtmetall 3-Stufentritte :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
WinX
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#21

Beitrag von WinX »

Erstmal Danke Günther und kleinchaos.
Nach der ersten Schreckminute, weil das ja nun unser Leben erstmal völlig auf den Kopf stellt, freuen wir uns wie verrückt.
Besonders der werdende Papa plazt vor Stolz.

Wegen dem LKW sprech ich mal mit der DEKRA wie wir das handhaben können.
Vielleicht LKW vor PWK Stunden legen wenn das machbar ist.

Und vielen Dank für Eure ganzen Ratschläge, das hat mir wieder etwas Mut gemacht.
Ich hatte schon meinen Job dahinschwimmen sehen.

Lieben Gruss
Jessy
WinX
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#22

Beitrag von WinX »

Sodalle, jetzt komme ich auch mal dazu mich hier wieder blicken zu lassen.

Wir waren mit dem Mutterpass und allen Unterlagen meines Freundes beim Amt und...
... wurden nach 15min Gespräch samt aller Unterlagen wieder nach Hause geschickt.

Bis zur Geburt unseres Kindes sind wir für die ARGE keine BG und werden auch nicht als solche eingestuft.
Erst ab dem Tag der Geburt gilt das "Probejahr" als abgelaufen und der Einstandswille tritt in Kraft.

Meine Maßnahme darf ich ebenfalls machen und sollte der Geburtstermin mir einen Strich durch die Rechnung machen und das 4 wöchige Praktikum ist nicht mehr machbar darf ich dieses mit einer Frist von 12 Monaten nach der Geburt nachholen.

Lieben Gruss
Jessy
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Günter
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#23

Beitrag von Günter »

Klingt super, Glückwunsch.

Dann drück ich dir die Daumen, dass der Führerschein auch problemlos klappt. :Daumen:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#24

Beitrag von Emmaly »

WinX hat geschrieben:Sodalle, jetzt komme ich auch mal dazu mich hier wieder blicken zu lassen.

Wir waren mit dem Mutterpass und allen Unterlagen meines Freundes beim Amt und...
... wurden nach 15min Gespräch samt aller Unterlagen wieder nach Hause geschickt.

Bis zur Geburt unseres Kindes sind wir für die ARGE keine BG und werden auch nicht als solche eingestuft.
Erst ab dem Tag der Geburt gilt das "Probejahr" als abgelaufen und der Einstandswille tritt in Kraft.

Meine Maßnahme darf ich ebenfalls machen und sollte der Geburtstermin mir einen Strich durch die Rechnung machen und das 4 wöchige Praktikum ist nicht mehr machbar darf ich dieses mit einer Frist von 12 Monaten nach der Geburt nachholen.
Hast du hoffentlich schriftlich.
Bitte beachten, dass im Mutterschutz nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot für abhängig Beschäftigte besteht. Normal 8 Wochen. Kommt das Kind früher, dann verlängert sich diese Zeit.

Sonst drücke ich euch die daumen.
Alles Gute. :Daumen:
LG Emmaly
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Re: Probejahr, Maßnahme, schwanger

#25

Beitrag von WinX »

Hallo Emmaly,

ohne Blatt Papier mit Text, Stempel und Unterschrift drauf geh ich bei meiner ARGE nicht weg wenn mir was zugesagt wird ^^
Zumindest nicht mehr, seitdem es mal einen kleinen "Kommunikationsunfall" gegeben hat.

Das Beschäftigungsverbot kenne ich, hoffe ja das Mini inside mir die Zeit lässt die Maßnahme komplett zu beenden, aber wenn nicht dann wird das Praktikum eben gemacht wenn der Papa in den Vaterschaftsurlaub geht :)

Lieben Gruss
Jessy
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