1. Der Eingliederungsverwaltungsakt genügt hinsichtlich der Eigenbemühungen nicht dem Bestimmtheitserfordernis.
2. Hinsichtlich der Ausführungen des Jobcenters in dem Eingliederungsverwaltungsakt zur genehmigten Ortsabwesenheit nach § 7 Abs. 4a SGB II ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um hoheitliche Regelungen der Behörde mit Aussenwirkung im Einzelfall (§ 31 SGB X handelt, sondern lediglich um Erläuterungen zur Rechtslage (Vgl. BSG Urteil vom 15.06.2016 - - B 4 AS 45/15 R).
Dazu RA Jens Hake, Stade
Schlappe für das Jobcenter Warendorf (und Sozialgericht Münster) bei Eingliederungsverwaltungsakten: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (L 19 AS 1085/16/B Beschluss vom 02.09.2016) hält einen Eingliederungsverwaltungsakt des Jobcenter für rechtswidrig und gewährt dem Kläger entgegen der Entscheidung des Sozialgerichtes Prozesskostenhilfe.
Weiterlesen und Quelle:
Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2071/
LSG NRW - L 19 AS 1085/16/B - Bestimmtheit einer EGV
LSG NRW - L 19 AS 1085/16/B - Bestimmtheit einer EGV
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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