https://openjur.de/u/282590.htmlDabei wird zu beachten sein, dass eine selbständige Tätigkeit nicht erst dann als „tragfähig“ anzusehen sein wird, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit (vollständig) beseitigt wird, sondern bereits dann, wenn die zu erwartenden Einnahmen die zu erwartenden Ausgaben dauerhaft übersteigen und so die Hilfebedürftigkeit zumindest verringert wird.
LSG Berlin-Brandenburg Arbeitstzimmer und Tragfähigkeit der Selbstständigkeit Az. L 14 AS 933/10 B ER, L 14 AS 936/10
LSG Berlin-Brandenburg Arbeitstzimmer und Tragfähigkeit der Selbstständigkeit Az. L 14 AS 933/10 B ER, L 14 AS 936/10
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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