Seite 1 von 1

BSG - B 14 AS 15/17 R - Rechtsfolge von verschwiegenem Vermögen

Verfasst: Mi 22. Aug 2018, 15:22
von Koelsch
Die zulässige Revision des Beklagten (also des JC) ist begründet (§ 170 Abs 2 Satz 1 SGG). Zu Recht macht er geltend, dass für Rücknahme und Erstattung einer Alg II-Bewilligung wegen verschwiegenen Vermögens unbeachtlich ist, in welchem Umfang das Vermögen bei rechtmäßigem Verhalten einzusetzen gewesen wäre. Dass er einen Forderungserlass zur Vermeidung unbilliger Härten bislang nicht geprüft hat, berührt die Rechtmäßigkeit von Rücknahme und Erstattung nicht.

Urteil: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=15654

Re: BSG - B 14 AS 15/17 R - Rechtsfolge von verschwiegenem Vermögen

Verfasst: Do 30. Aug 2018, 15:46
von Koelsch
Jetzt auch BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 25.4.2018, B 4 AS 29/17 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=15698