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LSG BW - L 9 AS 4118/17 - unbefristete EGV

Verfasst: Fr 7. Sep 2018, 14:44
von Koelsch
Der Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts ohne zeitliche
Begrenzung der Geltungsdauer ist nicht von der gesetzlichen Ermächtigung
gedeckt. Eine solche zeitliche Begrenzung ist auch nicht bei einer
Geltung "bis auf Weiteres" gegeben.
Landessozialgericht_Baden-Württemberg_L_9_AS_4118-17_JURE180012589.pdf

siehe auch http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=21&t=21606