BSG - B 14 AS 45/17 R - höherer Mehrbedarf für Warmwasser

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Koelsch
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BSG - B 14 AS 45/17 R - höherer Mehrbedarf für Warmwasser

#1

Beitrag von Koelsch »

Anspruch auf Berücksichtigung eines Warmwassermehrbedarfs über die Warmwasserpauschale hinaus besteht , soweit die Aufwendungen für die Warmwassererzeugung durch die Warmwasserpauschale nicht vollständig gedeckt werden und sie nicht unangemessen sind.

Maßgebend dafür, ob ein abweichender Bedarf iS des § 21 Abs 7 Satz 2 Halbsatz 2 Alternative 1 SGB II besteht, sind die für die dezentrale Warmwassererzeugung tatsächlich anfallenden Aufwendungen; höhere Aufwendungen zur dezentralen Warmwassererzeugung als die Warmwasserpauschale sind als Warmwassermehrbedarf anzuerkennen, soweit diese angemessen sind (dazu im Einzelnen BSG vom 7.12.2017 - B 14 AS 6/17 R ).

Diese Anerkennung eines abweichenden Warmwassermehrbedarfs setzt entgegen der Auffassung des LSG keine separate Verbrauchserfassung durch technische Einrichtungen wie zB einen Verbrauchszähler voraus, sondern erfordert grundsätzlich Ermittlungen und hierauf gestützte Feststellungen.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Aus: Tacheles Rechtsprechungsticker https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2475/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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