Quelle: nach https://mobil.kostenlose-urteile.de/LSG ... s27184.htm1. Strafgefangene haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen, da sie im Gefängnis versorgt sind.
2. Dieser Leistungsausschluss wegen Aufenthalts in einer Vollzugseinrichtung gilt jedoch nicht, wenn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für die Dauer eines stationären Heilverfahrens außerhalb des Strafvollzugs unterbrochen wird.
Vollständige Fassung: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=205407