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Hess. LSG - L 9 AL 129/08 Überforderung ist Kündigungsgrund

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 17:42
von Koelsch
Kündigt ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund, erhält er Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit von 12 Wochen. Ein wichtiger Grund für die Kündigung kann jedoch in der objektiven Überforderung des Arbeitnehmers liegen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.