Hess. LSG - L 9 AL 129/08 Überforderung ist Kündigungsgrund
Verfasst: Di 4. Aug 2009, 17:42
Kündigt ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund, erhält er Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit von 12 Wochen. Ein wichtiger Grund für die Kündigung kann jedoch in der objektiven Überforderung des Arbeitnehmers liegen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.