mehrere Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt bekommen.

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

mehrere Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt bekommen.

#1

Beitrag von der ratlose »

Hallo,
komische Geschichte, ich bin ja eigentlich nicht abhängig beschäftigt.

Nach Einschalten des Arbeitsgerichts hat mir der ehemalige Arbeitgeber nun letzte Woche für 2 monate rückwirkend das jeweile Nettogehalt überwiesen.
(Um die 2600 €)
Insgesammt hat er drei Monatsabrechnungen berichtigt.
Im ersten Monat (Sept)hatte ich am 15 Okt. um die 1100 € ausgezahlt bekommen.
Dann zwei Monate gar nichts (ich hatte meine Arbeitskraft angeboten) und nun hat er die beiden Monate nachgezahlt.
Im Oktober hatte ich die 1100,00 € als Unterhalt gleich weiterüberwiesen, im November hatte ich mir geld geliehen um den Unterhalt zu zahlen, und nun im Dezember habe ich wieder 1200 € als Unterhalt überwiesen (für den Dezember) und das geborgte Geld für den November zurückgezahlt.
Wie wird das jetzt eigentlich mit den Freibeträgen berechnet wenn 2 Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt werden ?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: mehrere Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt bekommen.

#2

Beitrag von Koelsch »

Guckst Du § 11 Abs. 3 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35557
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: mehrere Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt bekommen.

#3

Beitrag von marsupilami »

Da beißt sich aber doch was:
der ratlose hat geschrieben: So 9. Dez 2018, 18:23 Hallo,
komische Geschichte, ich bin ja eigentlich nicht abhängig beschäftigt.
Was heißt "eigentlich"?
Entweder Du bist abhängig beschäftigt - d.h. AG führt Soz.Ver. und Steuer etc. für Dich ab oder Du bist "Freiberufler", "Honorarkraft", .... und mußt für den Kram selber sorgen.
Punkt.

der ratlose hat geschrieben: So 9. Dez 2018, 18:23Nach Einschalten des Arbeitsgerichts hat mir der ehemalige Arbeitgeber nun letzte Woche für 2 monate rückwirkend das jeweile Nettogehalt überwiesen.
Offenbar bist Du doch abhängig beschäftigt, denn sonst wäre nicht das Arbeitsgericht zuständig.

Auch dieses spricht für abhängige Beschäftigung:
der ratlose hat geschrieben: So 9. Dez 2018, 18:23Dann zwei Monate gar nichts (ich hatte meine Arbeitskraft angeboten) und nun hat er die beiden Monate nachgezahlt.
Ansonsten Zufluß-Prinzip, wie Koelsch ja schon detailliert ausgeführt hat.
Signatur?
Muss das sein?
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: mehrere Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt bekommen.

#4

Beitrag von der ratlose »

Ahha,
abhängig kann man auch auf geringfügiger Basis sein.
Wenn zwei Monatslöhne in einem Monat ausgezahlt werden , muß das Zuflussprinzip modifiziert werden und die Freibeträge für den jeweiligen Monat sind abzuziehen usw.

Und mit "eigentlich" meinte ich auch eigentlich, also normal bin ich ein sozialversicherungspflichtiger Selbstständiger.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: mehrere Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt bekommen.

#5

Beitrag von tigerlaw »

Ich denke, dass zum einen der Grundfreibetrag und die weiteren 9 * 20 und 5 * 10 € Freibetrag gewährt werden.

Für das Darlehen vom November? Auf jeden Fall sollte ein präziser Darlehensvertrag mit ausdrücklicher Zweckbindung vorliegen, und es wäre sicherlich auch gut, wenn die Darlehensauszahlung vom November und Tilgung vom Dezember unbar über das Girokonto abgewickelt wurde. Aber seit der "Rechtsvereinfachung" von September 2016 nur noch einmal!
Zuletzt geändert von tigerlaw am So 9. Dez 2018, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: mehrere Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt bekommen.

#6

Beitrag von tigerlaw »

der ratlose hat geschrieben: So 9. Dez 2018, 19:27 Ahha,
abhängig kann man auch auf geringfügiger Basis sein.
Wenn zwei Monatslöhne in einem Monat ausgezahlt werden , muß das Zuflussprinzip modifiziert werden und die Freibeträge für den jeweiligen Monat sind abzuziehen usw.

Und mit "eigentlich" meinte ich auch eigentlich, also normal bin ich ein sozialversicherungspflichtiger Selbstständiger.
Das ist durchaus möglich, dass man in der RV sv-pflichtig ist trotz Selbständigkeit. In der KV eher nein (zumindest wenn "hauptberuflich", es sein denn, man ist freiwilliges Mitglied).

Andererseits: Soweit Du Einkommen aus abhängiger Beschäftigung hast/hattest (dafür spricht, dass Du vor das Arbeitsgericht gezogen bist), bist Du insoweit auch sv-pflichtig!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: mehrere Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt bekommen.

#7

Beitrag von der ratlose »

Nun,
im EU Ausland ist es normal das ein Selbständiger voll sozialversicherungspflichtig ist. Also das komplette Program.
Ich bin sogar 2x KK versichert einmal in SE und einmal in DE, in DE muß das JC das zahlen. (Ja ich weiß das das eigentlich nicht geht,aber es gibt eben auch a-typische Fälle)

Die Beschäftigung in DE war eigentlich nur für 12 Arbeitstage aber der AG hatte einen schriftlichen Vertrag verweigert, so das das unbefristet wurde aber noch innerhalb der 50 bzw. 70 Tage Frist abgewickelt wurde. (geringfügigen Basis)

Ging natürlich nicht übers Konto da der AG zum 30.11. den einen Lohn bezahlt haben musste aber es nicht auf die Reihe bekam (Steuerberater) und den anderen im Dez. Musste also alles an einem Tag abgewickelt werden.
Andererseits muß so die Unterhaltssicherung nichts für den Nov. bezahlen.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: mehrere Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt bekommen.

#8

Beitrag von Olivia »

der ratlose hat geschrieben: Mo 10. Dez 2018, 08:29 Ich bin sogar 2x KK versichert einmal in SE und einmal in DE, in DE muß das JC das zahlen. (Ja ich weiß das das eigentlich nicht geht,aber es gibt eben auch a-typische Fälle
Widerspruch einlegen gegen die zweifache Verbeitragung! Eine Doppelversicherung ist weder nötig noch vorgesehen.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: mehrere Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt bekommen.

#9

Beitrag von Günter »

Das weiß doch der ratlose mit Sicherheit. Denn er bezeichnet sich ja als Rechtsberater. Daher ist er mit Sicherheit in Rechtsfragen gut bewandert. Und wie er an Knete rankommt, das hat er in anderen Freds doch ausführlich beschrieben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: mehrere Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt bekommen.

#10

Beitrag von der ratlose »

Irgendwie klappt das nicht immer mit den Antworten.

@ Olivia

warum sollte ich dagegen Widerspruch einlegen ?
Das JC und das SG wollten es so und sie haben es auch so bekommen.Sogar mit vorheriger Ankündigung. Wer die Musik bestellt ,bezahlt sie auch. Eigentlich doch recht einfach.
Ich kann dazu nur folgendes sagen:
Lügen und beugen bringt nichts,es erhöht lediglich den Zahlbetrag.
Und ich muß die Musik ja nicht selbst bezahlen.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: mehrere Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt bekommen.

#11

Beitrag von Olivia »

Bei der Überwindung der Hilfebedürftigkeit tust Du Dir damit aber keinen Gefallen. Je höher die Zahllasten, umso schwerer die Verabschiedung aus der Hilfebedürftigkeit.
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: mehrere Monatslöhne aufeinmal ausgezahlt bekommen.

#12

Beitrag von der ratlose »

Ist das jetzt mein Problem wenn das JC und das SG die eigenen Zahlungsverpflichtungen hochschrauben ?
Als normaler Steuerzahler würde ich da mit fackeln und Mistgabeln auftauchen aber den Michl interessiert es eben nicht wie sein Geld verbrannt wird.

Wenn ich mal aus dem Bezug ausscheiden würde, was eigentlich gar nicht geht müsste ich das ja auch nicht bezahlen.
Solange ich mich an die Vorgaben des JC und des SG halte muß ich im Bezug bleiben. Das ist ein automatismus.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“