Neuantrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt-wieder Neuant

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
alessia182
Benutzer
Beiträge: 103
Registriert: Fr 29. Jan 2010, 22:07

Neuantrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt-wieder Neuant

#1

Beitrag von alessia182 »

Hallo, ich helfe einer italienischen Dame bei der Antragstellung. Wir haben einen Antrag gestellt.Nachdem das JC noch eine Flut von Unterlagen aus Italien wollte, die sie nicht besorgen konnte, wollte Sie ohne Hilfe des JC zurechtkommen. Wir haben also nichts eingereicht und uns auch nicht gemeldet. Der Antrag wurde daraufhin wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt.
Nun nach 2 Monaten ist ihr aufgefallen (ich hatte es ihr prophezeit),dass sie vorne und hinten nicht zurechtkommt. Sie will also doch ALG II beantragen. Kann sie das nun eigentlich so einfach? Problem ist nämlich auch, dass wir gesagt hatten, dass Sie in Italien Miteigentümerin einer Wohnung ist. Diese ist zwar derzeit nichts wert, aber wir können es nicht so richtig beweisen, da die Unterlagen nicht aufzutreiben sind.
Oder ist es sinnvoll, noch eine Weile mit dem Antrag zu warten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Neuantrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt-wieder Ne

#2

Beitrag von angel6364 »

Noch eine Weile zu warten, ändert doch nichts an der Situation. Also hin und einen Antrag abgeben, diese Woche noch, um den November noch drin zu haben.
Das JC wird natürlich wieder Unterlagen nachfordern. Wenn da etwas nicht auffindbar ist, melde Dich und wir überlegen, was im konkreten Einzelfall zu machen ist.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Neuantrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt-wieder Ne

#3

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: Beantragen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Neuantrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt-wieder Ne

#4

Beitrag von Günter »

Ich denke im Notfall muss der §23 SGB X helfen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/23.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“