Reha / Kur im ALGII-Bezug

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Upstocker
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Reha / Kur im ALGII-Bezug

#1

Beitrag von Upstocker »

Hallo,

bin Aufstocker und habe Kurantrag bei Krankenkasse gestellt. Werde drei Wochen kuren. Was muß ich im Umgang mit dem JC beachten? WBA bis März 2017 liegt vor.
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Günter
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Re: Reha / Kur im ALGII-Bezug

#2

Beitrag von Günter »

Du musst die Kur melden, das ALG II (Aufstockung) beziehst du weiterhin vom JC, die verrechnen mit dem Übergangsgeld der KV. Für dich ist das stressfrei. Deine Lohnersatzleistung wird von der KV bezahlt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Upstocker
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Re: Reha / Kur im ALGII-Bezug

#3

Beitrag von Upstocker »

Lohnersatzleistung? Ach du Sch...Wieviel gibt's denn da überhaupt? Das ist eine ambulante Reha. Ich zahle schon die Unterkunft selber. Wenn ich dann nur noch 60% oder so vom letzten Netto bekomme, kann ich mir die Kur gar nicht leisten. Dann ist das Thema sowieso gegessen.
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Günter
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Re: Reha / Kur im ALGII-Bezug

#4

Beitrag von Günter »

:1:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Upstocker
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Re: Reha / Kur im ALGII-Bezug

#5

Beitrag von Upstocker »

OK. Das ist ja jetzt auch keine ALGII-Frage mehr. Dann muß ich jetzt erst mal den 1. Schritt vor dem 2. machen.
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kleinchaos
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Re: Reha / Kur im ALGII-Bezug

#6

Beitrag von kleinchaos »

Du hast ja keinen Anspruch auf Krankengeld. Im ALG1- und ALG2-Bezug ist das Überbrückungsgeld so hoch wie das ALG 2 oder das ALG 1
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Reha / Kur im ALGII-Bezug

#7

Beitrag von Upstocker »

Ist ja faszinierend. Ich verdiene fast 3800 Brutto und bekomme kein Krankengeld? Die gesetzliche KV bezahle ich doch selber, da muß
das Jobcenter nix zuschiessen.
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Koelsch
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Re: Reha / Kur im ALGII-Bezug

#8

Beitrag von Koelsch »

kc ist von einem nicht aufstockenden ALG II Bezieher ausgegangen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Reha / Kur im ALGII-Bezug

#9

Beitrag von kleinchaos »

Ok, dann ist das Überbrückungsgeld so hoch wie das Krankengeld
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Reha / Kur im ALGII-Bezug

#10

Beitrag von Günter »

Ich würde die KV direkt fragen, denn das hier erscheint mir widersprüchlich. Was gilt denn nun in der Regel oder normalerweise?
08. Welche finanziellen Leistungen können Sie bei Übergangsgeld erwarten?
Die Höhe des Übergangsgeldes wird auf der Grundlage der letzten Arbeitseinkünfte berechnet. In der Regel bedeutet dies 80% des Bruttogehaltes, höchstens jedoch die Höhe des Nettogehalts. Normalerweise erhält ein kinderloser Versicherter 68% des letzten Nettogehalts, während ein Arbeitnehmer mit einem Kind 75% bekommt. Außerdem werden möglicherweise die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen und Reisekosten erstattet.
https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/
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Upstocker
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Re: Reha / Kur im ALGII-Bezug

#11

Beitrag von Upstocker »

Ich denke, das trifft alles nicht zu. Die Kur geht max. 3 Wochen. Ich bin z. Zt. nicht krank geschrieben und sowohl Übergangsgeld als auch Krankengeld werden erst nach 6 Wochen krankheitsbedingter Abwesenheit am Arbeitsplatz gezahlt. Ist also eine ganz normale Lohnfortzahlung für eine gesundheitliche Vorsorge-, bzw. Rehamaßnahme nach EntgFG §9.
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