Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz
Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz
N'abend.
Am Wochenende ist die Wohlverhaltensperiode meiner Inso herumgegangen. Hatte heute schon Post vom Insolvenzgericht. Es fehlt nur noch der Beschluß vom Insolvenzgericht über die beantragte Restschuldbefreiung. Der Treuhänder hat schon abgerechnet und ich soll keine Raten für die Treuhändergebühr mehr an das Treuhänderkonto zahlen. Es ergibt sich allerdings ggf. eine Erstattung aus den von mir geleisteten Zahlungen auf mein Bankkonto. Ich nehme mal an, daß dies Einkommen im Sinne des SGB II darstellt?
Am Wochenende ist die Wohlverhaltensperiode meiner Inso herumgegangen. Hatte heute schon Post vom Insolvenzgericht. Es fehlt nur noch der Beschluß vom Insolvenzgericht über die beantragte Restschuldbefreiung. Der Treuhänder hat schon abgerechnet und ich soll keine Raten für die Treuhändergebühr mehr an das Treuhänderkonto zahlen. Es ergibt sich allerdings ggf. eine Erstattung aus den von mir geleisteten Zahlungen auf mein Bankkonto. Ich nehme mal an, daß dies Einkommen im Sinne des SGB II darstellt?
Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz
Nö, das sind doch zuviel geleistete Raten also Gelder die du aus dem Regelsatz + Einkommen(Freibeträge) auf dem Konto des Treuhänders gespart hast.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz
Sehe ich auch so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz
Na das sind doch mal gute Nachrichten, danke. Das wird ja keine gigantische Summe werden, sondern ein Kleckerbetrag. Aber Kleinvieh macht auch Mist.
Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz
Sollte der Betrag beim JC gemeldet werden oder da die Sachlage eindeutig ist nicht?
Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz
Wenn du Geld auf ein Sparbuch legst und drei Jahre später auf dein Girokonto überweist, meldest du das?
Ich würde den Teufel tun.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz
Da das Geld sowieso auf meinem Girokonto landet, bleibt abzuwarten, ob die Einkommensquelle hinterfragt wird. Das JC macht auch nicht gerne für jeden Zufluss ein bürokratisches Fass auf. Das kostet manchmal mehr, als es einbringt.
Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz
Ich würde einen Eigenbeleg schreiben "Rückerstattung von aus dem Regelsatz bezahlten Gebühren für das Insoverfahren, siehe beiliegendes Schreiben das Inso-Gerichts"
Damit dürfen sich Nachfragen erledigt haben.
Damit dürfen sich Nachfragen erledigt haben.
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Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz
Guter Hinweis mit den Eigenbeleg.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz
Ja, danke. Das kann ich bei dem abschliessenden Bescheid oder bei dem nächsten WBA machen.