Das JC fordert für mehrere Zeiträume von mir Leistungen zurück.
Angeblich ist die Hilfebedürftigkeit nicht nachgewiesen.
Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt.
Während der Bearbeitungszeit des Widerspruchs (3 Monate) hatte ich ja am 20.03.2017 ein SG Verfahren.
In einem Punkt ging es darum das das JC Fahrgeld zu zahlen hat, wenn es mich von der Arbeit aus zu einem Termin einbestellt.
Diese Summe liegt in einem der Zeiträume für die das Jobcenter eigentlich das Geld zurückfordert weil ja die Hilfebedürftigkeit nicht nachgewiesen sei.
Im SG Verfahren schlossen wir einen Vergleich, das JC verpflichtete sich zur Zahlung der Fahrkosten, ohne jeglichen Vorbehalt.
Damit haben die sich doch ins Knie geschossen, oder? Sie haben ja so das bestehen der Hilfebedürftigkeit anerkannt,sonnst hätte es sich ja nicht vergleichen dürfen.
Sie hätte ja ablehnen müssen, mit der Begründung das es für diesen Zeitraum eine komplette Rückforderung gibt.
Komische Situation.
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Re: Komische Situation.
Ich denke, Fahrtkosten werden unabhängig von "Hilfebedürftigkeit" erstattet. Sicher bin ich mir da aber nicht. Andererseits - Vergleich bedeutet doch auch: Da mauscheln wir mal was ohne mit der Lupe auf Rechtsgrundlage zu gucken. Auch das spricht dafür: "Hilfebedürftigkeit ist ein anderes Thema"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Komische Situation.
Vermutlich darum, weil diesem JC wohl klar ist: wer die (Fahrt-)Kosten verursacht (durch Vorladung), zahlt.
Punkt.
Die können ja auch außerhalb von Leistungsgewährung "einladen".
Z.B. Berufsberatung.
Punkt.
Die können ja auch außerhalb von Leistungsgewährung "einladen".
Z.B. Berufsberatung.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?