U25, schwanger, Antrag auf Alg2
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U25, schwanger, Antrag auf Alg2
Hallo liebe Community,
Ich hätte eine Frage an euch
Zu mir, ich bin 23 Jahre alt und in der 16. Schwangerschaftswoche. Da mir mein Arbeitsvertrag durch meine Schwangerschaft nicht verlängert wurde bin ich nun arbeitslos.
Ich lebe zuhause bei meiner Mutter ( bekommt im im Moment Alg2) und meinen 2 kleineren Geschwistern. Nun, mein Sachbearbeiter vom Arbeitsamt weis von meiner Schwangerschaft.
Jetzt meine Frage, bin ich berechtigt einen eigenen Antrag auf Alg2 zu stellen um eine eigene BG mit meinem ungeborenen zu bilden ?
Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte :-)
Ich hätte eine Frage an euch
Zu mir, ich bin 23 Jahre alt und in der 16. Schwangerschaftswoche. Da mir mein Arbeitsvertrag durch meine Schwangerschaft nicht verlängert wurde bin ich nun arbeitslos.
Ich lebe zuhause bei meiner Mutter ( bekommt im im Moment Alg2) und meinen 2 kleineren Geschwistern. Nun, mein Sachbearbeiter vom Arbeitsamt weis von meiner Schwangerschaft.
Jetzt meine Frage, bin ich berechtigt einen eigenen Antrag auf Alg2 zu stellen um eine eigene BG mit meinem ungeborenen zu bilden ?
Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte :-)
Re: U25, schwanger, Antrag auf Alg2
Du bildest mit dem Kind eine eigene BG.
Seite 28 unten
kannst also ALG II für dich und dein Kind beantragen. Was ich aber nicht beantworten kann, ist die Frage ob bereits während der Schwangerschaft, oder erst ab Geburt.
Seite 28 unten
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI3779222.3.1 Zuordnung zu einer BG
(1) Unter 25-jährige unverheiratete Kinder, die im Haushalt ihrer Eltern
oder eines Elternteils leben, gehören grundsätzlich zu deren
BG und erhalten je nach Alter Alg II bzw. Sozialgeld. Leben sie im
Haushalt der Eltern mit eigenem Kind und/oder einer Partnerin oder
einem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, entsteht eine
Konkurrenzsituation. Da die Höhe des Regelbedarfs von der Zuordnung
zur BG abhängt (siehe Kapitel 4.2 der FW zu § 20 SGB II),
kann das Kind nur einer BG angehören.
(2) Die Konkurrenzsituation wird durch die Zuordnung der oder des
erwerbsfähigen Jugendlichen zum eigenen Kind gelöst. Hierdurch
wird vermieden, dass innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft zwei
unterschiedliche Träger zuständig sind (das Enkelkind wäre andernfalls
dem SGB XII zuzuordnen, da es nicht mit einer erwerbsfähigen
Person in einer BG lebt). Die Konkurrenzsituation „Partner oder Eltern“
wird durch Zuordnung der oder des erwerbsfähigen Jugendlichen
zum Partner gelöst. So werden die tatsächlichen Lebensverhältnisse
abgebildet. In diesen Fällen ist neben dem Einkommen
der Partnerin oder des Partners das Einkommen der Eltern ggfs. im
Rahmen der Unterhaltsvermutung nach § 9 Absatz 5 SGB II zu berücksichtigen.
kannst also ALG II für dich und dein Kind beantragen. Was ich aber nicht beantworten kann, ist die Frage ob bereits während der Schwangerschaft, oder erst ab Geburt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: U25, schwanger, Antrag auf Alg2
Zum Schutz des ungeborenen Lebens auch schon vor der Geburt, damit keiner die werdende Mutter unter Druck setzen kann.
Re: U25, schwanger, Antrag auf Alg2
Also noch diesen Monat einen Antrag stellen, denn der Antrag wirkt immer rückwirkend auf den Ersten des Monats zurück. Natürlich nur, wenn diesen Monat kein Geldzufluß mehr erfolgt.
Sorge bitte dafür, dass das letzte Gehalt bis Monatsende auf dem Konto ist, falls diesen Monat noch Geld fließt sonst hast du eventuell im Zuflußmonat auch keinen ALG II Anspruch. Ist denn kein ALG I Anspruch mehr über?
Sorge bitte dafür, dass das letzte Gehalt bis Monatsende auf dem Konto ist, falls diesen Monat noch Geld fließt sonst hast du eventuell im Zuflußmonat auch keinen ALG II Anspruch. Ist denn kein ALG I Anspruch mehr über?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: U25, schwanger, Antrag auf Alg2
im Forum.
Sowas hatten wir doch schon mal
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=4&t=9815
Du bildest mit dem Deinem Kind eine eigene BG.
Grundsätzlich steht der gesamten BG dann mehr Platz zu, Dir mit Deinem Kind sogar eine eigene Wohnung.
Du kannst für diese eigene Wohnung dann auch Erstausstattung beantragen.
Jaaaa, ich weiß, das mit der eigenen Wohnung wird schwierig.
Aber einfach vom Grundsatz her.
Könnte sein, dass das JC rumzickt, weil Du noch nicht "genug" schwanger bist bzw. das Kind ja "noch nicht auf der Welt ist".
Nicht beirren lassen, sondern Ablehnungen, Forderungen, ... des JC immer schriftlich geben lassen!
Dann bei uns melden, dann schauen wir mal, ob das gut und richtig ist, was die da erzählen und dann sehen wir weiter.
Auch mal hier nachlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... n34980.php
Ist schon ein bisken älter, aber als "Richtschnur" vielleicht nicht ganz verkehrt:
Ach ja, hätt ich fast vergessen: Herzlichen Glückwunsch.
Sowas hatten wir doch schon mal
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=4&t=9815
Du bildest mit dem Deinem Kind eine eigene BG.
Grundsätzlich steht der gesamten BG dann mehr Platz zu, Dir mit Deinem Kind sogar eine eigene Wohnung.
Du kannst für diese eigene Wohnung dann auch Erstausstattung beantragen.
Jaaaa, ich weiß, das mit der eigenen Wohnung wird schwierig.
Aber einfach vom Grundsatz her.
Könnte sein, dass das JC rumzickt, weil Du noch nicht "genug" schwanger bist bzw. das Kind ja "noch nicht auf der Welt ist".
Nicht beirren lassen, sondern Ablehnungen, Forderungen, ... des JC immer schriftlich geben lassen!
Dann bei uns melden, dann schauen wir mal, ob das gut und richtig ist, was die da erzählen und dann sehen wir weiter.
Auch mal hier nachlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... n34980.php
Ist schon ein bisken älter, aber als "Richtschnur" vielleicht nicht ganz verkehrt:
Ach ja, hätt ich fast vergessen: Herzlichen Glückwunsch.
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Signatur?
Muss das sein?
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Re: U25, schwanger, Antrag auf Alg2
Danke schonmal für eure Hilfe.
Anspruch auf Alg1 besteht leider nicht.
Also einen Antrag auf Alg2 habe ich schon gestellt, jetzt muss ich nur noch abwarten.
Schwangerenmehrbedarf wird schon gezahlt, aber auf das Konto meiner Mutter, da ich mit ihr eine BG bin und irgendwie alles über sie läuft. Ich werde schnellstmöglich anrufen und fragen ob das auf mein eigenes Konto überwiesen werden kann. Ich habe gehört das ich einmalig etwas für Umstandskleidung und Erstlingsbekleidung sowie für Erstausttattung fürs Baby beantragen kann. Ist glaube ich besser das ich das beantrage sobald das geklärt ist, das auch diese Leistungen auf mein eigenes Konto überwiesen werden können. Falls das natürlich möglich ist .
Lg cici
Anspruch auf Alg1 besteht leider nicht.
Also einen Antrag auf Alg2 habe ich schon gestellt, jetzt muss ich nur noch abwarten.
Schwangerenmehrbedarf wird schon gezahlt, aber auf das Konto meiner Mutter, da ich mit ihr eine BG bin und irgendwie alles über sie läuft. Ich werde schnellstmöglich anrufen und fragen ob das auf mein eigenes Konto überwiesen werden kann. Ich habe gehört das ich einmalig etwas für Umstandskleidung und Erstlingsbekleidung sowie für Erstausttattung fürs Baby beantragen kann. Ist glaube ich besser das ich das beantrage sobald das geklärt ist, das auch diese Leistungen auf mein eigenes Konto überwiesen werden können. Falls das natürlich möglich ist .
Lg cici
Re: U25, schwanger, Antrag auf Alg2
Du bist eindeutig eine eigene Bedarfsgemeinschaft, und das heißt erstens, Du bekommst den vollen Regelbedarf, Du bekommst den Schwangerenmehrbedarf.
Falls JC rumzickt, nimm den § 9 Abs. 2 & 3 SGB II mit.
Und mach bitte nicht zu viel telefonisch mit dem JC, schriftlich ist zwar umständlich, aber Du kannst im Zweifel nachweisen, was da gelaufen ist.
Falls JC rumzickt, nimm den § 9 Abs. 2 & 3 SGB II mit.
Und mach bitte nicht zu viel telefonisch mit dem JC, schriftlich ist zwar umständlich, aber Du kannst im Zweifel nachweisen, was da gelaufen ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: U25, schwanger, Antrag auf Alg2
ab sechs Wochen vor der Geburt ist der Vater verpflichtet, Betreuungsunterhalt zu zahlen.
Bis das Kind drei ist. Und Unterhalt für das Kind ab Geburt
Bis das Kind drei ist. Und Unterhalt für das Kind ab Geburt
- kleinchaos
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Re: U25, schwanger, Antrag auf Alg2
Betreuungsunterhalt auch für 8 Wochen nach der Geburt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: U25, schwanger, Antrag auf Alg2
nein, für drei Jahre
Re: U25, schwanger, Antrag auf Alg2
stimmt, vgl. § 1615l Abs. 2 BGB
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: U25, schwanger, Antrag auf Alg2
Nicht zu vergessen der Absatz 4 dieses Gesetzes!!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?