ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Olivia
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#76

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben:sobald wir sehen, dass dort Honorare, Gehälter oder so eingehen, kündigen wir das Konto. Dafür ist das Basiskonto nicht da.
Da würde ich sofort die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einschalten. Bei einem Einzelunternehmer gibt es bezüglich des Girokontos keine Trennung zwischen betrieblich und privat. Zusätzlich Beschwerde beim Ombudsmann der Banken mit Antrag auf sofortige Problemlösung.

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bes ... _node.html
http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/
Einzige Möglichkeit - melden Sie Ihr Gewerbe ab.
Was ist damit? https://www.udongo.de/banken/girokonten ... -bank.html
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#77

Beitrag von Koelsch »

Klar, nur so 'ne Beschwerde wird am "St. Nimmerleinstag" bearbeitet, und wohin soll z.B. JC oder ein Auftraggeber bis dahin zahlen?

Dieses Wirecardkonto kostet ja ein "Schweinegeld". Mit Sparkasse wurde noch nicht gesprochen, sonst, wenn alle Stricke reißen, evtl. die Ethikbank
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#78

Beitrag von kleinchaos »

Wart ihr mal bei der GLS? https://www.gls.de/privatkunden/
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#79

Beitrag von Koelsch »

Sollten wir auch mal nachfragen, danke für den Hinweis
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#80

Beitrag von Koelsch »

GLS können wir uns wohl auch sparen - https://www.caritas.de/magazin/zeitschr ... -ihre-bank
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#81

Beitrag von Olivia »

20 € pro Monat für ein Konto sind aber auch nicht gerade wenig (50 Freiposten inkl.). Dazu kommt noch der Monatsbeitrag von 5 € für die Bank.
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kleinchaos
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#82

Beitrag von kleinchaos »

Grundsätzlich müssen die Sparkassen fast jeden Kunden nehmen. Sie sind oft in überwiegend kommunalem Besitz und haben einen regionalen und sozialen Auftrag zu erfüllen
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#83

Beitrag von Tester »

Eröffne doch einfach ein privates Guthabenkonto, ohne was von "geschäftlich" zu erzählen.

http://www.guthabenkonto.net/geschaefts ... rmenkonto/

Bei der norisbank kann man dann zB einfach ein (Geschäfts-) Unterkonto eröffnen.
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#84

Beitrag von Koelsch »

So weit ich informiert bin, hat Norisbank (Tochter der Deutsche Bank) auch eine Kontoeröffnung abgelehnt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#85

Beitrag von Olivia »

Zum Norisbank-Konto steht in den FAQ unten auf der Produktangebotsseite klar und deutlich:
Kann ich als Selbstständiger das Top-Girokonto nutzen?

Leider nein. Unser Produktangebot richtet sich nur an nicht selbstständige Privatkunden für ihren privaten Zahlungsverkehr.

https://www.norisbank.de/produkte/top-girokonto.html
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#86

Beitrag von Olivia »

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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#87

Beitrag von Koelsch »

Guck bei beiden mal auf die Preise - und nirgends wird etwas zum Thema Einlagensicherung erwähnt - im Zweifel stehst Du da also im Regen.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#88

Beitrag von Tester »

Olivia hat geschrieben: Fr 14. Jul 2017, 21:34 Zum Norisbank-Konto steht in den FAQ unten auf der Produktangebotsseite klar und deutlich:
Kann ich als Selbstständiger das Top-Girokonto nutzen?

Leider nein. Unser Produktangebot richtet sich nur an nicht selbstständige Privatkunden für ihren privaten Zahlungsverkehr.

https://www.norisbank.de/produkte/top-girokonto.html
Bis jetzt habens noch nicht gemerkt. 😎
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#89

Beitrag von tigerlaw »

In den AGB von Onlinekonto.de (https://cdnnbg.petafuel.net/prepaidfron ... Center.pdf) findet man aber in § 25 eine Klausel. Nur - wie werthaltig wäre die?

Vielleicht bei der BAFin nachfragen?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#90

Beitrag von tigerlaw »

Tester hat geschrieben: Fr 14. Jul 2017, 21:57
Olivia hat geschrieben: Fr 14. Jul 2017, 21:34 Zum Norisbank-Konto steht in den FAQ unten auf der Produktangebotsseite klar und deutlich:
Kann ich als Selbstständiger das Top-Girokonto nutzen?

Leider nein. Unser Produktangebot richtet sich nur an nicht selbstständige Privatkunden für ihren privaten Zahlungsverkehr.

https://www.norisbank.de/produkte/top-girokonto.html
Bis jetzt habens noch nicht gemerkt. 😎
Und was ist, wenn sie es merken? Auf eden Fall werden sie sofort kündigen ... UNd vielleicht gibt es auch "interne schwarze Listen" in der Finanzwirtschaft?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#91

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Fr 14. Jul 2017, 21:37 Was ist hiermit?

https://www.cardduo.eu/mainpage
https://www.onlinekonto.de/mainpage
Beides sind wohl die "Aushängeschilder" von "PayDirect".

Über PayDirect kann man u.a. folgendes lesen : https://www.bezahlen.de/lexikon/paycenter_4807.html

Also dürfte eine Enlagensicherung gewährleistet sein. Alles andere würde mich auch extrem verwundern ...
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#92

Beitrag von Koelsch »

tigerlaw hat geschrieben: Fr 14. Jul 2017, 21:58 In den AGB von Onlinekonto.de (https://cdnnbg.petafuel.net/prepaidfron ... Center.pdf) findet man aber in § 25 eine Klausel. Nur - wie werthaltig wäre die?

Vielleicht bei der BAFin nachfragen?
Dauert doch alles zu lange. Inso ist eröffnet, d.h. es dürfen keine neuen Schulden mehr gemacht werden, sonst platz die Restschuldbefreiung, die ja Ziel der Inso ist. Durch fehlendes Konto aber kommen zwangsläufig neue Schulden, Lastschriften die zurück gehen, wie Telefon, Strom, Miete etc. etc.

eLB kommt ja nicht mal mehr in's bsiherigen onlinekonto rein, um da zumindest mal die Kontodaten für die genannten Leute abzugreifen und denen so das Geld zukommen zu lassen. Da musst Du tief in Deine hoffentlich einigermaßen ordentlich geführten Aktenordner und uralte Verträge vorkramen. Also ich hätte zumindest bei Internet, Telefon da Probleme das von jetzt auf gleich zu finden.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#93

Beitrag von kleinchaos »

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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#94

Beitrag von Koelsch »

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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#95

Beitrag von Tester »

tigerlaw hat geschrieben: Fr 14. Jul 2017, 22:00 Und was ist, wenn sie es merken? Auf eden Fall werden sie sofort kündigen ... UNd vielleicht gibt es auch "interne schwarze Listen" in der Finanzwirtschaft?
Du meinst also vorher mit ALGII war ich ein besserer Kunde für die norisbank, als jetzt selbständig mit einer gewissen Reserve auf meinem Geschäftskonto? Ich dachte bei den Banken gehts ums Geld?

Ich vermute mal bei der Einschränkung kein Geschäftskonto geht es der norisbank (ist ja eigentlich DeutscheBank) eher um die big business Firmen (z.B. Ebay Händler oder dergleichen) die sehr viele Transaktionen verursachen.

Schwarze Liste? Was soll da über mich drinstehen? Böser Junge hat sich ein Privatkonto erschlichen? Wenn es solch einen Datenaustausch geben würde, wäre das datenschutzrechtlich sehr bedenklich. Schufa score steht bei fast 100, da sollen die mal was böses reinschreiben.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#96

Beitrag von Koelsch »

In den Eilantrag möchte ich nach dem eigentlichen Antrag ergänzend einfügen:
Ergänzend muss leider darauf hingewiesen werden, dass als Folge der Insolvenzeröffnung der Antragstellerin soeben sämtliche Konten gekündigt wurden.
Sobald die Antragstellerin wieder ein Konto hat, wir sie den Antragsgegner informieren.
Unabhängig davon aber muss die Wohnungssicherungsstelle informiert werden, dass die künftigen Unterkunftskosten einstweilig sichergestellt sind.
Bitte ggf. verbessern :beten:
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#97

Beitrag von marsupilami »

"Unabhängig davon aber muss die Wohnungssicherungsstelle kurzfristig informiert werden, dass die künftigen Unterkunftskosten einstweilig sichergestellt sind, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden."

Alternativ: ....sichergestellt sind, da die Antragstellerin ansonsten von Obdachlosigkeit bedroht ist.


Bringt das was, wenn man noch darauf hinweist, dass dann noch ein zusätzlicher Rattenschwanz an Schulden dazukommt?
Ich denke da an die ganzen Kosten einer Räumungsklage, die Räumung selbst, die Möbels sollen/müssen irgendwo eingelagert werden, ....

Und das diese Schulden der Knüppel sind, der verhindert, dass der/die Antragsteller*in jemals wieder auf die Beine kommt und die Schulden niemals nicht getilgt werden können.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#98

Beitrag von Günter »

Kann man eigentlich vor dem Amtsgericht eine Bank per eA zwingen ein Konto mit bestimmten Konditionen (geschäftliche Nutzung) zu eröffnen?


https://www.bundesregierung.de/Content/ ... rmann.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#99

Beitrag von Koelsch »

Dieser"Rattenschwanz" interessiert das SG vermutlich nicht. Andere Änderungen hab ich eingebaut, danke.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#100

Beitrag von Günter »

Rechtspflicht der Sparbüchsen.
Rechtspflicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind in einigen deutschen Bundesländern durch Sparkassengesetze und -verordnungen rechtlich verpflichtet (Kontrahierungszwang), jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen: In Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.
https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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