Vermittlung verhindern. Aber wie?????

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
Heibo
Benutzer
Beiträge: 24
Registriert: Sa 3. Jun 2017, 15:05

Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#1

Beitrag von Heibo »

Hallo, ich bin in einer etwas besonderen Situation. Ich kann das alles hier nicht schreiben denn das würde den Rahmen sprengen. Aber hier mal die wichtigsten Punkte.

Ich bekomme seit März 2017 ALG2. Ich habe vorher jemandem geholfen aber der hat mir keine Geld gezahlt weil er Pleite gegangen ist. Mach zur Zeit einen Kurs über bestimmte Dinge die hier nichts zu Sache beitragen. Ich brauche das ALG2 noch bis April 2018. Weil ich derzeit nicht nebenbei Arbeiten möchte habe ich ALG2 beantragt. Ich habe einfach ein Gewerbe angemeldet und so versucht einer Vermittlung aus dem Weg zu gehen. Da ich da aber keine Einkünfte erziele, sagt das JC nun, ich könnte das ja auch im Nebengewerbe machen und die wollen mich nun vermitteln. Ich möchte aber nicht vermittelt werden. Was kann ich da jetzt machen. Ich werde definitiv nach April 2018 kein ALG2 mehr brauchen aber ich will mich zur Zeit voll auf das konzentrieren was ich hier mache und dann bin ich raus aus der Nummer.

Ich habe 2 Ideen, einmal könnte ich bei meiner Mutter arbeiten. Also als mitarbeitendes Familienmitglied und Sie kann mich halt nicht bezahlen usw. Wenn ich den Weg einschlage, was müßte ich beachten, gibt es jemand der damit Erfahrung hat?

Ich könnte mich auch erste mal Krankschreiben lassen und das so lange herauszögern wie es geht.

Was wenn ich in den Bewerbungsgesprächen Sage, daß ich überhaupt keine Lust habe zu arbeiten usw.

Mein Problem ist, ich bin hoch qualifiziert und werde sofort einen Job bekommen. Kann das JC einen überhaupt dazu zwingen ein Gewerbe aufzugehen?

Ich denke es werden im Verlauf des Thema noch weitere Fragen auftauchen, ich werde diese dann auch noch mal hier auflisten.
Danke für eure Hilfe.

Update 17:33 Kann ich mich darauf berufen, daß ich nach meinem Empfinden eine zu hohe Arbeitsbelastung habe wenn ich meine Gewerbe aufbaue und gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nach gehen soll?
Zuletzt geändert von Heibo am Do 22. Jun 2017, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22164
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#2

Beitrag von Olivia »

Na ja, ALG II soll ja eigentlich eine Notlage überbrücken und nicht dazu da sein, Dich zu finanzieren, wenn Du einfach nur nicht arbeiten möchtest. Wenn Du eigentlich arbeiten könntest und nach eigener Aussage sogar sofort einen Job bekommen würdest, warum machst Du das dann nicht? Je länger Du mit einer erneuten Bewerbung wartest, umso schlechter werden Deine Chancen am Arbeitsmarkt. Die meisten, die länger als ein Jahr raus sind, finden nie mehr etwas. Andere suchen händeringend nach Arbeit und Du schreibst, dass Du nicht arbeiten willst. Aber wenn Du eine Pause machen willst bis nächstes Jahr, wieso legst Du dem Jobcenter dann nicht die Gründe dar, weshalb Du Dich in der Zwischenzeit meinetwegen auf den nächsten Job vorbereiten willst? Dann gibt es Gründe dafür.

Die Bedingungen bei ALG II sind nun mal, dass man alles tut, um die Notlage zu beseitigen. Andere Hochqualifizierte haben während der vorangegangenen Arbeit Geld zurück gelegt, wenn sie mal ein Jahr frei brauchen, um sich im Anschluss wieder neu zu bewerben. Das Jobcenter ist nicht dazu da, ein "Sabbatical" zu finanzieren.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#3

Beitrag von Günter »

Ehrlich gesagt hab ich mit deinem Posting und den damit verbundenen Fragen ein Problem.

Hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=3&t=19786 schreibst du, du bist dabei dein Gewerbe aufzubauen und das JC ist informiert.

Dann hast du im ersten Jahr so etwas wie Welpenschutz. Du musst denen glaubhaft machen, dass du mitten im Aufbau bist und Umsätze erst ab ...... realisieren kannst.

Alles andere erscheint mir wenig sinnvoll bis hin zur Selbstgefährdung.
Was wenn ich in den Bewerbungsgesprächen Sage, daß ich überhaupt keine Lust habe zu arbeiten usw.
Dieses Verhalten führt in drei Stufen zur 100 % Sanktion.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35561
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#4

Beitrag von marsupilami »

Heibo hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 16:39 Ich habe 2 Ideen, einmal könnte ich bei meiner Mutter arbeiten. Also als mitarbeitendes Familienmitglied und Sie kann mich halt nicht bezahlen usw. Wenn ich den Weg einschlage, was müßte ich beachten, gibt es jemand der damit Erfahrung hat?
Wie das aussieht, wenn der Arbeitgeber gar keinen Lohn zahlt, weiß ich nicht.
Aber ganz doof sind sie auf dem Amt auch nicht.
Wenn Du einen geringen Lohn bekommst, der nicht für den Lebensunterhalt reicht, kannst Du mit ALG-II aufstocken lassen.
In wie weit der AG da Fakten offen legen muss, weiß ich nicht.
Heibo hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 16:39Ich könnte mich auch erste mal Krankschreiben lassen und das so lange herauszögern wie es geht.
Im Prinzip ja.
Aber irgendwann kommen die auf die Idee, Dich von ihrem eigenen Medizinischen Dienst untersuchen zu lassen bzw. der wird Unterlagen und Berichte vom Haus- und von Fach-Ärzten anfordern.
Du wirst entsprechende Schweigepflicht-Entbindungen unterschreiben müssen.
Selbst wenn Du zu letzterem nicht gezwungen werden kannst, wird man Dich mit dem Verlangen nach Unterlagen, Nachweisen, ... der Nicht-Arbeitsfähigkeit trietzen.

Heibo hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 16:39Was wenn ich in den Bewerbungsgesprächen Sage, daß ich überhaupt keine Lust habe zu arbeiten usw.
Das wird Dir als "Verhinderung der Aufnahme einer Arbeit" ausgelegt und mit Leistungseinstellung bestraft.
Könnte u.U. noch mehr dazukommen. Ordnungswidrigkeit u.ä.

Heibo hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 16:39Mein Problem ist, ich bin hoch qualifiziert und werde sofort einen Job bekommen. Kann das JC einen überhaupt dazu zwingen ein Gewerbe aufzugehen?

Das JC kann Dich nicht zwingen ein Gewerbe aufzugeben.
Das kann höchstens das Finanzamt. Die sagen dann: nicht genügend Umsatz, nicht genügend Gewinn, das ist Hobby, Ausgaben dafür werden nicht mehr als abzugsfähig anerkannt.


Andersherum: man kann auch eine Bewerbung formulieren, gestalten, so dass man nur mit Widerwillen zum Gespräch geladen wird.
Und im Gespräch kann man über Gehaltsvorstellungen und Arbeitsbedingungen reden.
Wenn man dann doch nicht eingestellt wird, liegt das wohl daran, dass die anderen Bewerber offenbar nicht so hohe Gehaltsforderungen und pingelige, differenzierte, ...., Arbeitsbedingungen gestellt haben.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#5

Beitrag von Koelsch »

Das JC kann und wird Dich verpflichten, Dich "fleißig" zu bewerben.

Musste ich auch, hab ich auch gemacht. Hab denen in der Bewerbung dann "hübsch" aufgezählt, was ich so alles schon gemacht hab und dass ich sicher bin, nach nur wenigen Monaten gründlicher Einarbeitung eine vollwertige Arbeitskraft zu sein. Auch während dieser Einarbeitung aber würde ich mich sicher schon mit zahlreichen Vorsclägen zu Optimierung eingefahrener Betriebsabläufe einbringen können. (dabei mir immer überlegt, worum geht's in dem Betrieb, und das anklingen lassen, dass man da verbessern kann)

Irgendwie hab ich den Eindruck bekommen, dies wurde von den Arbeitgebern falsch interpretiert:
Die schlossen wohl: Aha, nicht in der Lage selbstständig, ohnge gründliche Anleitung zu arbeiten, aber meint zu jedem Sch... seinen Senf unbedingt dazu tun zu müssen. So einen unfähigen Klugsch... wollen wir nicht.

Ich weiß, mit manchen Urteilen kann man nur schwer leben, aber ich hab's gelernt, das zu verkraften. :jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Heibo
Benutzer
Beiträge: 24
Registriert: Sa 3. Jun 2017, 15:05

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#6

Beitrag von Heibo »

Olivia hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 17:00 Na ja, ALG II soll ja eigentlich eine Notlage überbrücken und nicht dazu da sein, Dich zu finanzieren, wenn Du einfach nur nicht arbeiten möchtest. Wenn Du eigentlich arbeiten könntest und nach eigener Aussage sogar sofort einen Job bekommen würdest, warum machst Du das dann nicht? Je länger Du mit einer erneuten Bewerbung wartest, umso schlechter werden Deine Chancen am Arbeitsmarkt. Die meisten, die länger als ein Jahr raus sind, finden nie mehr etwas. Andere suchen händeringend nach Arbeit und Du schreibst, dass Du nicht arbeiten willst. Aber wenn Du eine Pause machen willst bis nächstes Jahr, wieso legst Du dem Jobcenter dann nicht die Gründe dar, weshalb Du Dich in der Zwischenzeit meinetwegen auf den nächsten Job vorbereiten willst? Dann gibt es Gründe dafür.

Die Bedingungen bei ALG II sind nun mal, dass man alles tut, um die Notlage zu beseitigen. Andere Hochqualifizierte haben während der vorangegangenen Arbeit Geld zurück gelegt, wenn sie mal ein Jahr frei brauchen, um sich im Anschluss wieder neu zu bewerben. Das Jobcenter ist nicht dazu da, ein "Sabbatical" zu finanzieren.
Du hast ja Recht mit dem was du schreibst. Ich kann uns will nicht näher auf das eingehen was ich mache. Aber es ist aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit meine Situation zu bereinigen. Von daher ist es schon so, daß das ALG mir hilft eine Notsituation zu überbrücken. Ich werde definitiv nächstes Jahr etwas anderes machen aber bis dahin muß ich die Zeit überbrücken.
Heibo
Benutzer
Beiträge: 24
Registriert: Sa 3. Jun 2017, 15:05

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#7

Beitrag von Heibo »

Günter hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 17:04 Ehrlich gesagt hab ich mit deinem Posting und den damit verbundenen Fragen ein Problem.

Hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=3&t=19786 schreibst du, du bist dabei dein Gewerbe aufzubauen und das JC ist informiert.

Dann hast du im ersten Jahr so etwas wie Welpenschutz. Du musst denen glaubhaft machen, dass du mitten im Aufbau bist und Umsätze erst ab ...... realisieren kannst.

Alles andere erscheint mir wenig sinnvoll bis hin zur Selbstgefährdung.
Was wenn ich in den Bewerbungsgesprächen Sage, daß ich überhaupt keine Lust habe zu arbeiten usw.
Dieses Verhalten führt in drei Stufen zur 100 % Sanktion.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31.html

Die meinen, daß man das aber im Nebengewerbe machen kann und ich sage, daß geht nicht. Der Mann im JC meinte, aus Eigener Erfahrung könnte er sagen, daß das geht. Daher will er mir nun Bewerbungsadressen gehen und ich soll mich dort melden. Ich habe in meiner Wiedereingliederungsvereinbarung nur stehen, daß ich meine Gewerbeanmeldung einreichen muß.
Heibo
Benutzer
Beiträge: 24
Registriert: Sa 3. Jun 2017, 15:05

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#8

Beitrag von Heibo »

marsupilami hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 17:07
Heibo hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 16:39 Ich habe 2 Ideen, einmal könnte ich bei meiner Mutter arbeiten. Also als mitarbeitendes Familienmitglied und Sie kann mich halt nicht bezahlen usw. Wenn ich den Weg einschlage, was müßte ich beachten, gibt es jemand der damit Erfahrung hat?
Wie das aussieht, wenn der Arbeitgeber gar keinen Lohn zahlt, weiß ich nicht.
Aber ganz doof sind sie auf dem Amt auch nicht.
Wenn Du einen geringen Lohn bekommst, der nicht für den Lebensunterhalt reicht, kannst Du mit ALG-II aufstocken lassen.
In wie weit der AG da Fakten offen legen muss, weiß ich nicht.
Heibo hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 16:39Ich könnte mich auch erste mal Krankschreiben lassen und das so lange herauszögern wie es geht.
Im Prinzip ja.
Aber irgendwann kommen die auf die Idee, Dich von ihrem eigenen Medizinischen Dienst untersuchen zu lassen bzw. der wird Unterlagen und Berichte vom Haus- und von Fach-Ärzten anfordern.
Du wirst entsprechende Schweigepflicht-Entbindungen unterschreiben müssen.
Selbst wenn Du zu letzterem nicht gezwungen werden kannst, wird man Dich mit dem Verlangen nach Unterlagen, Nachweisen, ... der Nicht-Arbeitsfähigkeit trietzen.

Heibo hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 16:39Was wenn ich in den Bewerbungsgesprächen Sage, daß ich überhaupt keine Lust habe zu arbeiten usw.
Das wird Dir als "Verhinderung der Aufnahme einer Arbeit" ausgelegt und mit Leistungseinstellung bestraft.
Könnte u.U. noch mehr dazukommen. Ordnungswidrigkeit u.ä.

Heibo hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 16:39Mein Problem ist, ich bin hoch qualifiziert und werde sofort einen Job bekommen. Kann das JC einen überhaupt dazu zwingen ein Gewerbe aufzugehen?

Das JC kann Dich nicht zwingen ein Gewerbe aufzugeben.
Das kann höchstens das Finanzamt. Die sagen dann: nicht genügend Umsatz, nicht genügend Gewinn, das ist Hobby, Ausgaben dafür werden nicht mehr als abzugsfähig anerkannt.


Andersherum: man kann auch eine Bewerbung formulieren, gestalten, so dass man nur mit Widerwillen zum Gespräch geladen wird.
Und im Gespräch kann man über Gehaltsvorstellungen und Arbeitsbedingungen reden.
Wenn man dann doch nicht eingestellt wird, liegt das wohl daran, dass die anderen Bewerber offenbar nicht so hohe Gehaltsforderungen und pingelige, differenzierte, ...., Arbeitsbedingungen gestellt haben.

Das wird Dir als "Verhinderung der Aufnahme einer Arbeit" ausgelegt und mit Leistungseinstellung bestraft.
Könnte u.U. noch mehr dazukommen. Ordnungswidrigkeit u.ä.

Gibt es da eine genaue Definition was verhindern ist?
Heibo
Benutzer
Beiträge: 24
Registriert: Sa 3. Jun 2017, 15:05

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#9

Beitrag von Heibo »

Koelsch hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 17:11 Das JC kann und wird Dich verpflichten, Dich "fleißig" zu bewerben.

Musste ich auch, hab ich auch gemacht. Hab denen in der Bewerbung dann "hübsch" aufgezählt, was ich so alles schon gemacht hab und dass ich sicher bin, nach nur wenigen Monaten gründlicher Einarbeitung eine vollwertige Arbeitskraft zu sein. Auch während dieser Einarbeitung aber würde ich mich sicher schon mit zahlreichen Vorsclägen zu Optimierung eingefahrener Betriebsabläufe einbringen können. (dabei mir immer überlegt, worum geht's in dem Betrieb, und das anklingen lassen, dass man da verbessern kann)

Irgendwie hab ich den Eindruck bekommen, dies wurde von den Arbeitgebern falsch interpretiert:
Die schlossen wohl: Aha, nicht in der Lage selbstständig, ohnge gründliche Anleitung zu arbeiten, aber meint zu jedem Sch... seinen Senf unbedingt dazu tun zu müssen. So einen unfähigen Klugsch... wollen wir nicht.

Ich weiß, mit manchen Urteilen kann man nur schwer leben, aber ich hab's gelernt, das zu verkraften. :jojo: :jojo:
Was du schreibst, klingt sehr spannend. Mann kann ja auch fragen, wer die Haftung übernimmt, wenn auf Grund der Arbeit im Unternehmen es Schäden im eigenen Gewerbe kommt. Fragen darf man alles habe ich mal gehört.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#10

Beitrag von Koelsch »

Das würde ich nicht in einer Bewerbung schreiben. Du darfst nix reinschreiben, was einen AG abschreckt.

Wenn der Laden aber schon "zart brummen" würde, Aufträge in Arbeit sind, dann darf man natürlich darauf hinweisen - sobald ich die laufenden Aufträge abgewickelt hab, steh ich Gewehr bei Fuß
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Heibo
Benutzer
Beiträge: 24
Registriert: Sa 3. Jun 2017, 15:05

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#11

Beitrag von Heibo »

Koelsch hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 17:47 Das würde ich nicht in einer Bewerbung schreiben. Du darfst nix reinschreiben, was einen AG abschreckt.

Wenn der Laden aber schon "zart brummen" würde, Aufträge in Arbeit sind, dann darf man natürlich darauf hinweisen - sobald ich die laufenden Aufträge abgewickelt hab, steh ich Gewehr bei Fuß
Gibt es da ein Gesetz oder Regelung in der genau seht was ich in die Bewerbung schreiben darf und was nicht? Wer entscheidet da in letzter Konsequenz? Man kann ja auch vorher noch eine Feststellungsklage einreichen? Nach meinem Verständnis muss ich wenigstens wissen, wer die Verantwortung übernimmt wenn etwas passiert. Gibt es nicht einen Gesetzlichen Anspruch auf Rechtssicherheit oder so?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#12

Beitrag von Günter »

Die Regelung oder gesetzliche Grundlage ist sehr simpel.

Du bist nicht entmündigt, also Herr deines Tuns.

Du bist nicht enteignet, also Herr deiner Firma ...... sorry, Gewerbes, Firma ist ein geschützter Begriff aus dem HGB.

Damit bist alleine DU der Verantwortliche.

Die zweite Regel ergibt sich aus dem §2 SGB II. Du bist verpflichtet alles zu tun, um deinen Bedarf selber zu decken.

Wenn das Einkommen aus der Selbstständigkeit nicht ausreicht, und es die Möglichkeit gibt als Angestellter - in welcher Form auch immer - mehr Einkommen zu erzielen, dann musst du das tun. Oder die Fortführung deines "Projektes" vor Gericht erzwingen.

Das ALG II soll nur die Zeit bis zur Deckung des Bedarfs durch deine eigene Leistung überbrücken.

Der Gesetzgeber sagt, es ist nicht Aufgabe das Staates dir die Zeit bis zur Erzielung ausreichender Gewinne auf Kosten des Steuerzahlers zu ermöglichen, wenn es die Chance gibt dich in auskömmliche Arbeit zu vermitteln.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Heibo
Benutzer
Beiträge: 24
Registriert: Sa 3. Jun 2017, 15:05

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#13

Beitrag von Heibo »

Günter hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 19:48 Die Regelung oder gesetzliche Grundlage ist sehr simpel.

Du bist nicht entmündigt, also Herr deines Tuns.

Du bist nicht enteignet, also Herr deiner Firma ...... sorry, Gewerbes, Firma ist ein geschützter Begriff aus dem HGB.

Damit bist alleine DU der Verantwortliche.

Die zweite Regel ergibt sich aus dem " 2 SGB II. Du bist verpflichtet alles zu tun, um deinen Bedarf selber zu decken.

Wenn das Einkommen aus der Selbstständigkeit nicht ausreicht, und es die Möglichkeit gibt als Angestellter - in welcher Form auch immer - mehr Einkommen zu erzielen, dann musst du das tun. Oder die Fortführung deines "Projektes" vor Gericht erzwingen.

Das ALG II soll nur die Zeit bis zur Deckung des Bedarfs durch deine eigene Leistung überbrücken.

Der Gesetzgeber sagt, es ist nicht Aufgabe das Staates dir die Zeit bis zur Erzielung ausreichender Gewinne auf Kosten des Steuerzahlers zu ermöglichen, wenn es die Chance gibt dich in auskömmliche Arbeit zu vermitteln.
Wäre das eine typische Herleitung in der Argumentation der Mitarbeiter vom JC? Aber die Frage nach der Rechtssicherheit wäre doch legitim? Ich will ja auch nicht lügen und verschweigen, daß ich noch ein Gewerbe habe.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22164
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#14

Beitrag von Olivia »

Heibo hat geschrieben:Wäre das eine typische Herleitung in der Argumentation der Mitarbeiter vom JC?
Zum Teil ja, zum Teil folgt diese Herleitung aber auch dem gesunden Menschenverstand. Das SGB II ist keine soziale Hängematte, die Dir eine Auszeit nach persönlichem Belieben sichert, sondern ist eine steuerfinanzierte Grundsicherungsleistung zur Überbrückung einer hoffentlich bald vorübergehenden Notlage. Für ein Sabbatical nach Belieben muss man eben vorher Geld zurücklegen.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37284.htm
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22164
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#15

Beitrag von Olivia »

Das Sabbatical oder das Sabbatjahr ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub. Im weiteren Sinne beschreibt Sabbatical/Sabbatjahr oder auch gap year einen Zeitraum der Teilzeitarbeit oder Auszeit.
Wofür das Sabbatical im Detail verwendet wird, steht im Allgemeinen frei. Die häufigsten Gründe, sich für längere Zeit aus der Arbeitswelt zurückzuziehen, sind
  • Weiterbildung
  • Umschulung
  • Steigerung von Motivation und Kreativität
  • Reisen
  • Unterstützung sozialer Projekte
  • im Hochschulbereich Zeit für konzentrierte Forschung
  • Überdenken der künftigen Arbeits-Richtung
  • berufliche Neuorientierung
  • einem Burnout vorzubeugen
  • eine zeitintensive Partnerschafts- oder Familienphase einzulegen oder
  • – oft verbunden mit einer Altersteilzeitregelung – in den vorgezogenen Ruhestand zu gehen.
Ein Gap Year dient in erster Linie dazu, Neues auszuprobieren, zu reisen, Sprachen zu lernen, die Welt zu erforschen und Erfahrungen zu sammeln, bevor man sich auf seine längerfristige berufliche Laufbahn fokussiert. Der Art und Weise, sein Gap Year zu gestalten, sind kaum Grenzen gesetzt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sabbatical
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#16

Beitrag von Tester »

Mittlerweile hört sich das schwer nach Sozialbetrug an. Ganze Woche im Ausland und nur am WE Zuhause, "das Projekt" klingt langsam nach einer Vollzeitstelle im Ausland. Erst schreibt er in einem Jahr steht die Selbständigkeit und nun ist sie nur so angemeldet worden, um Ruhe vorm Amt zu haben.

Ich gebe mal zu bedenken, dass wegen solchen Leuten es Selbständigen, die wirklich alles dran setzen um was auf die Beine zu stellen, es besonders schwer gemacht wird.

Und das finde ich zum kotzen.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#17

Beitrag von kleinchaos »

Von den moralischen Bedenken und den gesetzwidrigen Dingen mal abgesehen:

wenn er bei seiner Mutter angestellt ist, und wenns nur ein Minijob wäre, keinen Lohn bekommt, dann interessiert sich auf jeden Fall der Zoll dafür, wegen Sozialversicherungsschulden. Das JC interessiert sich dafür und wird den Lohn einklagen. Selbst wenn er zu einem sehr geringen Lohn arbeitet, wird JC und Zoll auf den Plan gerufen wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz.

Hier wirds also wirklich sehr eng mit der Auslegung der Gesetze. Wenn eine einjährige Auszeit geplant war, warum dann nicht vorher angespart für diesen Zeitraum? Dann hätte man das JC nicht an der Backe und könnte in Ruhe den Plan B verwirklichen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#18

Beitrag von Koelsch »

So isses, einen in etwa vergleichbaren Fall hatten wir gestern bei dem Treffen der Anonymen - Resultat, jede Menge Schulden, die nicht von einer Inso abdeckbar sind plus 18 Monate auf Bewährung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35561
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#19

Beitrag von marsupilami »

Ich denke, der Thread-Ersteller hat erstmal genügend Infos, um sich ernsthafte Gedanken um die weitere Vorgehensweise in seinem Geschäftsaufbau und im Verhalten gegenüber dem JC zu machen.

Hintergrund dieser meiner Aussage ist: ich möchte einen Schlammschlacht wie in anderen Foren vermeiden bzw. auf keinen Fall in die Formulierungen eines bestimmten Forums verfallen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Vermittlung verhindern. Aber wie?????

#20

Beitrag von Pegasus »

Der Titel des Themas ist schon bedenklich.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“