Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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unothammer
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Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

#1

Beitrag von unothammer »

Hallo und eine Frage,

möglicherweise haben wir Ansprüche nach SGB XII also Sozialhilfe, weil ich unerwartet krank geworden bin, grade zu dem Termin als ich mich selbstständig machen wollte. AlG I Anspruch ist keiner vorhanden, ist bereits aufgebraucht.

Meine Frage: Es gibt doch Freibeträge AlG II, die man behalten darf, die also nicht als Vermögen gelten. Meines Wissens 150 Euro pro Lebensjahr.
Das wären also bei 50 Jahren, 7500 Euro. Etwas mehr habe ich noch.

Gelten diese Freibeträge auch für Leistungen nach Sozialhilfe ?

Meiner Meinung nach müßte das doch auch gelten, sonst wäre ja der Gleichbehandlungssatz nicht erfüllt. Ein Kranker muß doch das gleiche "aufheben" dürfen, wie einer der potentiell arbeiten kann. Wobei "aufheben" eher ironisch gemeint ist, da das sowieso mitverbraucht wird, weil alles viel teurer ist als die Hilfssätze.

Ich bin gespannt auf euer Antworten und sage jetzt schon mal vielen Dank dafür !

Grüße
Ulrich Nothammer
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Koelsch
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Re: Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

#2

Beitrag von Koelsch »

Erst mal einige Gegenfragen
  • Dauerhaft krank?
  • Wirklich erwerbsunfähig = weniger als 3 Stunden am Tag arbeitsfähig?
  • Wurde das vom medizinischen Dienst so festgestellt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

#3

Beitrag von marsupilami »

Du kannst Dir schon mal einen kleinen Vorgeschmack holen hier:

https://sozialberatung-kiel.de/2017/01/ ... nzuwenden/

Ausführlicher ist das da fomuliert:
Liste-AEnderungen_SGB_XII_2017_WD_12-2016.pdf

Nachtrag
Hier die amtliche Variante:
http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/ ... hoeht.html

Das hier ist - glaube ich - auch recht ausführlich und ziemlich aktuell:
https://www.studentenwerke.de/de/conten ... beitskraft
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Pegasus
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Re: Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

#4

Beitrag von Pegasus »

In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

#5

Beitrag von marsupilami »

@ peg: doppelt hält besser, gell? :zwinker:
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quinky
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Re: Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

#6

Beitrag von quinky »

Gleichbehandlungsgesetz???

Das ist doch seit dem 1.1.2005, Einführung HartzIV, von der jeweiligen Regierung abgeschafft worden. Zumindest für die ärmere Bevölkeurng.
Das ja HartzIV-Empfänger durch den gesetzlichen Sklavenhandel (jede Arbeit annehmen müssen, EGAL wie sie bezahlt wird, als Langzeitarbeitsloser und Kind und Jugendlicher unterhalb des Mindestlohnes = EXTRA von der Regierung im Mindestlohngesetz festgelegt) praktisch Leibeigene sind, werden sie besser behandelt als Menschen, die sich als nicht erwerbsunfähige Personen/Rentner nicht mehr wehren können.
Da Sklaven ja zur Arbeit gezwungen werden >>(durch SGBII), ansonsten sofortige Streichung der Lebensbedingungen = Ermordeung, Rentner und nicht erwerbsfähige jedoch NICHT zum arbeiten gezwungen werden können, werden selbstversändlich diese Klientel NOCH SCHLECHTER behandelt als HartzIV-Empfänger.
Sie dürfen praktisch nichts mehr besitzen (schlechterer Vermögensfreibetrag) und falls sie sogar die Frechheit besitzen und eine Arbeit aufnehmen, damit sie überleben können (das geht ja garnicht!!! laut unserer Regierung), müssen sie von ihrem Nettoverdienst ab dem 1. CENT 70% sogenannte Sonderarmensteuer zahlen, damit sie keinesfalls die Armutsgrenze erreichen können. Sollten sie sogar an den 50%-Grenzwert der 70%igen Sonderarmensteuer herankommen (204,50€), so wird die Sonderarmensteuer von 70% auf 100% erhöht. Nachzulesen im § 82 SGB XII!!! (Hier allerdings lediglich anders verklausoliert, damit es nicht auffällt)
HartzIV-Empfänger können wie Sklaven behandelt werden, erwebsunfähige Menschen allerdings nicht. Da die Versklavung wegfällt, hat man EXTRA brutalere Bedingungen per Gesetz festgelegt, sofern die Menschen nicht mehr selbst helfen können!!

Gruß
Ernie
unothammer
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Re: Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

#7

Beitrag von unothammer »

Vielen Dank für die Antworten.

Zum Thema krank. Ja, so ist es. Was soll ich machen, ich muß sofort in eine Fachklinik, wer weiß wie lange das geht mit Reha danach.

Eigentlich wollte ich mich jetzt gerade selbstständig machen, mir wäre das auch lieber aber es geht nicht.

Habe Frau und ein Kind. Klar, haben wir Rücklagen, aber das war ja die Frage, ob die im Schonvermögen sind.

Wenn ich richtig verstehe, Kölsch, dann sollte ich zum Sozialamt gehen mit meinem Fall, oder ?
Olivia
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Re: Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

#8

Beitrag von Olivia »

Bei den 5.000 muss bei SGB XII glaube ich das Auto mit einbezogen werden. Bei SGB II läuft ein Auto extra neben dem reinen Geldschonvernögen.
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Günter
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Re: Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

#9

Beitrag von Günter »

Erst mal JC, ALG II beantragen. Die müssen bis zur Feststellung der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit leisten. Bis dahin würde ich das Schonvermögen auf Sozialhilfeniveau runterfahren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
unothammer
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Re: Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

#10

Beitrag von unothammer »

@günther: Ich verstehe deine Antwort nicht.

Das JC ist doch nicht für Kranke zuständig !

Dann verstehe ich allgemein nicht, warum Unterschiede gemacht werden, beim Schonvermögen bei SGB II und SGB XII.

Das geht doch nicht, einmal so und einmal so ? Wer krank ist muß doch das gleiche "aufheben" können, wie ein Gesunder ?

Gut, in der BRD sind viele Gesetzte mittlerweilse sowieso MÜLL, aber das ist doch ein grober Verstoß gegen jeden gesunden Menschenverstand.
unothammer
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Re: Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

#11

Beitrag von unothammer »

Achso, ja gut, habs nochmal nachgelesen Günter...bis zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit.

DAUERHAFT ist die vielleicht nicht. ich kann halt JETZT grade nicht arbeiten, also muß doch JETZT bis ich wieder gesund bin, das Sozialamt zuständig sein - und nicht das JC
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Günter
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Re: Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

#12

Beitrag von Günter »

Schau mal hier Seite 36 Punkt 5.2.1 Das JC muss leisten, es sei denn du gehst länger als 6 Monate in die Klinik, das weiß aber heute noch kein Mensch, oder du scheidest dauerhaft aus dem Berufsleben aus.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI377922

Trotzdem rate ich dir räum die Konten leer. Du erhältst eh keine Zinsen und wenn doch, so ist das anrechenbares Einkommen und vermindert deinen ALG II Anspruch. Und falls - was dir bestimmt niemand wünscht - du dauerhaft erwerbsunfähig wirst, dann hast du keine Malaisen mit dem Schonvermögen.

Wenn jemand fragt du hattest ein Darlehen von Verwandten zum Aufbau deiner Selbstständigkeit, das hast du zurückgezahlt wegen "Ist nicht".

Bei ALG II musst du immer vorausschauend um die Ecke denken, niemand kann so dämlich planen wie ein SB handelt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Freibeträge Alg II und Sozialhilfe gleich ?

#13

Beitrag von kleinchaos »

Ich werde seit 4 Jahren regelmäßig für 6 Monate EU begutachtet. Und bin immer noch beim JC. Weils eben immer befristet ist
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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