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Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 11:05
von marsupilami
Ich bin a) kein Spezialist und b) ich tobe nicht - ich pfusche.
2017_11_04 eA Mietschulden Erwiderung ano.docx

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 11:31
von Koelsch
Merci, den "Pfusch" komplett eingebaut und eLB zwecks Kopfnicken nach derzeit noch Healdsburg zugesandt.

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 11:34
von Günter
Noch einen polemischen Schlusssatz anfügen.

Dem Antragssteller ist auch keine gesetzliche Grundlage bekannt, die den Antragsgegner ermächtigt Bedürftige nach Gutdünken in die Obdachlosigkeit abzuschieben.

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 11:55
von Olivia
Zu guter Letzt ist es sehr verstörend, wenn der Antragsgegner bereits in seinem hier angefochtenen Ablehnungsbescheid die Antragstellerin darauf hinweist, sie möge sich an die Obdachlosenhilfe des Kreises wenden.
Wer einmal in der Schlaf- und Unterbringungsstelle gelandet ist, verlässt diese kaum mehr. Mit riesigen Schulden, einer versauten Schufa, einem oder mehreren sozialrechtlichen Verfahren, einer Leistungseinstellung wegen unterstellter privater Ortsabwesenheit und einem Ablehnungsbescheid des Jobcenters besteht meiner Meinung nach überhaupt keine Chance mehr auf eine neue Wohnung.

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 12:46
von Koelsch
Gerade im Poschtchäschtle - ich bin aus dem SG-Verfahren ausgeschlossen, ich kann, ohne jede Begründung, nicht als Beistand tätig sein. Aller Schriftverkehr geht nur noch direkt an eLB ..... und eLB ist bis 10.12. im Ausland unterwegs. Dürfte interessant sein, wie das SG die Kommunikation dann gestalten will. :angel:

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 12:48
von marsupilami
Oh!
Widerspruch?
Beschwerde?

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 12:54
von Günter
Kennt dich der Richter?

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 13:00
von kleinchaos
Dagegen aber sofort Beschwerde einlegen! Immerhin kannst du nicht nur als Beistand, sondern auch als Laienverteidiger beteiligt sein

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 13:08
von Koelsch
Günter hat geschrieben: Sa 4. Nov 2017, 12:54 Kennt dich der Richter?
Nöö - Richterin .... reicht aber als Erklärung nicht aus

Es ist keine Rechtsmittelbelehrung dabei, einfach mal so:
Sehr geehrter Koelsch
in dem Rechtsstreit ...... ist es nicht möglich, die als "Beistand" im Verfahren zu führen.
Die zukünftige Kommunikation muss und wird direkt an die Antragstellerin gerichtet sein.

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 16:44
von marsupilami
Hast Du eine Vollmacht oder sowas ähnliches, was rechtsgültiges?

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 16:47
von Koelsch
Ja, ich habe eine Vollmacht, und die liegt dem SG auch vor. Reicht aber nicht, Du musst zusätzlich "was Anständiges gelernt haben".

Problem: eLB kann so weit weg ja keine Vollmacht für 'nen Anwalt unterschreiben, aber ich guck mal. Vielleicht bekomm ich den Räumungsklagenanwalt in's Boot - der hat zwar keine Ahnung von Sozialrecht, aber was Anständiges gelernt.

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 17:14
von Olivia
Koelsch hat geschrieben: Sa 4. Nov 2017, 16:47Problem: eLB kann so weit weg ja keine Vollmacht für 'nen Anwalt unterschreiben, aber ich guck mal.
Kann das nicht per Telefax über die deutsche Botschaft gehen, und das Original folgt per UPS-Dokumentenkurier?

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 17:26
von Koelsch
Ich denke nein. Keine Ahnung wie weit das bis zum nächsten Generalkonsulat ist.

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 17:34
von Günter
Es reicht eine unterschriebene Vollmacht, also Formular ausdrucken, unterschreiben, einscannen und per Mail zum Anwalt und per Eilbrief das Original hinterher.

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 17:35
von Olivia
Vielleicht nimmt das Reiseland nicht am Eilpostverkehr teil.

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Sa 4. Nov 2017, 17:37
von Koelsch
Irgendwas werden wir da schon "gebacken" bekommen. Trotzdem ärgerlich.

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Do 14. Dez 2017, 16:26
von Koelsch
Update, das soeben zu hörende Poltern und Rumpeln war der vom Herzen der eLB plumpsende Stein:

Räumungsklage ist vom Tisch, Prozeß gewonnen = Räumungsklage ist unzulässig weil erst nach Inso-Anmeldung.

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Do 14. Dez 2017, 17:01
von Olivia
:bravo:

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Do 14. Dez 2017, 17:13
von Günter
:Daumenhoch: :bravo: :Daumenhoch:

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Do 14. Dez 2017, 17:37
von marsupilami
Gute Sache.
Prima!

Zum Verständnis: Räumungsklage unzulässig, weil nach der Inso.
Heißt das, dass dann die Wohnung bzw. das "Obdach" nochmals zusätzlich unter besonderem Schutz steht?
Nach dem Motto: Inso ist schon schlimm, dann nicht auch noch obdachlos, wenn JC die Mietschulden übernimmt bzw. Miete durch JC gesichert.

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Do 14. Dez 2017, 17:49
von Günter
Das hat mit dem JC nix zu tun. Räumungsklage nach der Inso ist unzulässig.

https://dejure.org/gesetze/InsO/112.html

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Do 14. Dez 2017, 18:22
von Koelsch
Richtig, was aber (leider) auch dazu führt, dass JC sagt: Toll, klasse, wunderbar, dann brauchen wir aber auch die M ietschulden nicht zu übernehmen.

Das war ja im ersten Räumungsklagefall anders - dort erfolgte Räumungsklage wenige Tage vor der Inso, also Räumungsklage zulässig, aber JC musste die Mietschulden per Darlehen übernehmen und dieses Darlehen fällt jetzt in die Inso, d.h. JC guckt in dieses ja bekannte langen Hohlteil :Steinbrueck:

(was JC in diesem Fall aber bisher noch nicht gerafft hat, aber ist ja auch was kompliziert, also für's JC nicht so ohne weiteres zu verstehen)

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Do 14. Dez 2017, 18:30
von marsupilami
Okay, danke.

Re: Räumungsklage - neuer Fall

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 14:11
von schimmy
:bravo: