ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip
Verfasst: Di 5. Sep 2017, 15:14
Hallo,
ich habe eine Frage zur Rechtmäßigkeit, bzw. zum Zuflussprinzip.
Folgende Situation:
-Ich beziehe Alg II.
-Am 15. Dezember 2016 fing ich einen Minijob an.
-Am 30.12. überwies mir das JC noch das volle Arbeitslosengeld in Höhe von 832,00 Euro (im Voraus für Januar).
-Am 27.01. überwies mir mein Arbeitgeber das Dezembergehalt in Höhe von 225,10 Euro.
-Am 31.01. überwies mir das JC das auf den Minijob angepasste Alg II in Höhe von 552,00 Euro (es wurde von 450 Euro Minijob-Gehalt ausgegangen)
Nun fordert das JC einen Betrag in Höhe von 98,35 Euro zurück, wegen Überzahlung.
Da die Überweisung des JC von 832,00 Euro am 30.12.16, für den Monat Januar 2017 sei, mir aber am 27. Januar 2017 Minijob-Einkünfte von 225,10 Euro zugingen, wäre das diese Überzahlung. Rein rechnerisch passen die 98,35 Euro, nur dachte ich, dass auch hier das Prinzip des Zuflusses gilt. D.h. es spielt der Zeitpunkt eine Rolle, in der mir das Geld auch tatsächlich zur Verfügung stand? Im Dezember gab es doch noch keinen Geldeingang außer den des JC von 832,00. Im Januar waren es dann 225,10 vom Arbeitgeber und 552,00 vom JC.
Wenn es beim Prinzip des Zuflusses doch darum geht, WANN das Geld einging und WANN ich es zur Verfügung hatte, müsste dann nicht eher ich noch Anspruch auf Nachzahlung haben, anstelle des JC auf Rückzahlung???
Bin dankbar, wenn mich mal jemand aufklären könnte.
Viele Grüße
Frank
ich habe eine Frage zur Rechtmäßigkeit, bzw. zum Zuflussprinzip.
Folgende Situation:
-Ich beziehe Alg II.
-Am 15. Dezember 2016 fing ich einen Minijob an.
-Am 30.12. überwies mir das JC noch das volle Arbeitslosengeld in Höhe von 832,00 Euro (im Voraus für Januar).
-Am 27.01. überwies mir mein Arbeitgeber das Dezembergehalt in Höhe von 225,10 Euro.
-Am 31.01. überwies mir das JC das auf den Minijob angepasste Alg II in Höhe von 552,00 Euro (es wurde von 450 Euro Minijob-Gehalt ausgegangen)
Nun fordert das JC einen Betrag in Höhe von 98,35 Euro zurück, wegen Überzahlung.
Da die Überweisung des JC von 832,00 Euro am 30.12.16, für den Monat Januar 2017 sei, mir aber am 27. Januar 2017 Minijob-Einkünfte von 225,10 Euro zugingen, wäre das diese Überzahlung. Rein rechnerisch passen die 98,35 Euro, nur dachte ich, dass auch hier das Prinzip des Zuflusses gilt. D.h. es spielt der Zeitpunkt eine Rolle, in der mir das Geld auch tatsächlich zur Verfügung stand? Im Dezember gab es doch noch keinen Geldeingang außer den des JC von 832,00. Im Januar waren es dann 225,10 vom Arbeitgeber und 552,00 vom JC.
Wenn es beim Prinzip des Zuflusses doch darum geht, WANN das Geld einging und WANN ich es zur Verfügung hatte, müsste dann nicht eher ich noch Anspruch auf Nachzahlung haben, anstelle des JC auf Rückzahlung???
Bin dankbar, wenn mich mal jemand aufklären könnte.
Viele Grüße
Frank