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ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip

Verfasst: Di 5. Sep 2017, 15:14
von SummerNight
Hallo,

ich habe eine Frage zur Rechtmäßigkeit, bzw. zum Zuflussprinzip.
Folgende Situation:

-Ich beziehe Alg II.
-Am 15. Dezember 2016 fing ich einen Minijob an.
-Am 30.12. überwies mir das JC noch das volle Arbeitslosengeld in Höhe von 832,00 Euro (im Voraus für Januar).
-Am 27.01. überwies mir mein Arbeitgeber das Dezembergehalt in Höhe von 225,10 Euro.
-Am 31.01. überwies mir das JC das auf den Minijob angepasste Alg II in Höhe von 552,00 Euro (es wurde von 450 Euro Minijob-Gehalt ausgegangen)

Nun fordert das JC einen Betrag in Höhe von 98,35 Euro zurück, wegen Überzahlung.

Da die Überweisung des JC von 832,00 Euro am 30.12.16, für den Monat Januar 2017 sei, mir aber am 27. Januar 2017 Minijob-Einkünfte von 225,10 Euro zugingen, wäre das diese Überzahlung. Rein rechnerisch passen die 98,35 Euro, nur dachte ich, dass auch hier das Prinzip des Zuflusses gilt. D.h. es spielt der Zeitpunkt eine Rolle, in der mir das Geld auch tatsächlich zur Verfügung stand? Im Dezember gab es doch noch keinen Geldeingang außer den des JC von 832,00. Im Januar waren es dann 225,10 vom Arbeitgeber und 552,00 vom JC.

Wenn es beim Prinzip des Zuflusses doch darum geht, WANN das Geld einging und WANN ich es zur Verfügung hatte, müsste dann nicht eher ich noch Anspruch auf Nachzahlung haben, anstelle des JC auf Rückzahlung???

Bin dankbar, wenn mich mal jemand aufklären könnte.

Viele Grüße
Frank

Re: ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip

Verfasst: Di 5. Sep 2017, 15:53
von Koelsch
:willkommen: Bei uns im Forum

Hast Du auch im November schon ALG II bekommen?

Re: ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip

Verfasst: Di 5. Sep 2017, 16:04
von SummerNight
Vielen Dank für die Willkommens-Wünsche :Daumenhoch:

Ja, bekam auch im November schon Alg II.

Re: ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip

Verfasst: Di 5. Sep 2017, 16:33
von Koelsch
Dann ist die Berechnung wohl korrekt. Wenn Du z.B. im Dezember einen Job aufnimmst und dann im Januar Dein Dezembergehalt eintrudelt, dann wird Dir das auf das Januar ALG II angerechnet - obwohl dieses ja schon Ende Dezember zugeflossen ist.

Genaue Gründe muss ich nachschauen, weiß ich nicht auswändig. Bin aber gerade "auf dem Sprung" und erst spät am Abend wieder hier.

Re: ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip

Verfasst: Di 5. Sep 2017, 18:16
von tigerlaw
Auch von mir ein :willkommen:

Ich stimme Kölsch zu: Geld wird vorschüssig gezahlt. Damit es am 1.des lfd. Moants tatsächlich zur Verfügung steht, muss es aber schon am Vortag eingehen. Zuflkuss-/Abflussprinzip gilt nur für sonstige Eingänge/Ausgänge auf Deinem Konto!

Re: ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip

Verfasst: Mi 6. Sep 2017, 10:48
von SummerNight
Vielen, lieben Dank an
@Koelsch &
@tigerlaw

Hätte da jetzt noch eine andere Frage bzgl. Miete und Nebenkosten. Da das dann aber etwas OT wäre, darf ich mich auch per PN an euch wenden oder ein neues Thema aufmachen?

Re: ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip

Verfasst: Mi 6. Sep 2017, 11:04
von Koelsch
Mach bitte ein neues Thema dazu auf