informiert JC die KV über Bewilligung? bzw: KV zahlt nicht zurück!

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Stefanxyz
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informiert JC die KV über Bewilligung? bzw: KV zahlt nicht zurück!

#1

Beitrag von Stefanxyz »

Das JC überweist den Zuschuß zum KV-Beitrag ja direkt an die KV. Schon das finde ich unseriös, da die KV auf diese Art davon erfährt, daß ich SGB 2-Zuschuß bekomme!

Blöderweise wird dies auch im Nachhinein praktiziert, wenn die Bewilligung x Monate nach Antragstellung erfolgt! Mein KV-Beitrag der letzten drei Monate wurde von der KV schon längst vollständig vom Konto abgebucht, dennoch überweist das JC auch diese drei Monatszuschüsse an die KV! (Nebenfrage unten)

Und plötzlich zickt die (private) KV beim Zurücküberweisen! Bei früheren Leistungsbezügen hat sie anstandslos, von sich aus zurücküberwiesen; beim vorigen Mal umgehend nach einer ´Erinnerung` von mir per Mail.

Diesmal:
- 14 Tage nach meiner Mail ("Bitte rücküberweisen") immernoch keine Antwort
- nach erneuter Mail von mir, Antwort innerhalb 4 Tagen:
>bisher lag uns keine Information über die Zuschüsse von der Bundesagentur . Wir haben deshalb bisher keine Rückzahlungen veranlasst, sondern die Überzahlungen durch die Zahlungen vom Amt mit den laufenden Beiträgen verrechnet. <
D.h., für die drei zurückliegenden Monate haben sie meine vollen Monatsbeiträge vom Konto eingezogen und jetzt zusätzlich noch jeweils den JC-Zuschuß (ges. über 1100,-) !


Meine Frage:
- Informiert das JC automatisch die jew. KV über die Bewilligung (Höhe, Dauer, etc)?


Außerdem fordert die KV in der Antwort:
> Bitte leiten Sie uns immer einen entsprechenden Bewilligungsbescheid vom Amt weiter, damit wir entweder keine Beiträge abrufen oder je nach Höhe der Zahlung vom Amt nur die Differenz zum laufenden Monatsbeitrag.
Ansonsten werden eingehende Zahlungen vom Amt mit Beitragsfälligkeiten verrechnet.<
Dies mißfällt mir natürlich! Gibt es für diese Forderung eine rechtliche Grundlage?


Nebenfrage (s.o.)
Wieso wird hier anders verfahren als bei der Mietzahlung, wo der Mietzuschuß ja an mich und nicht an den Vermieter geht und somit auch Vertraulichkeit über meine Situation gewahrt wird?

Weiß jemand von Beschwerden über diese Verfahrensweise bzw. Aktivitäten, diese zu ändern?
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Koelsch
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Re: informiert JC die KV über Bewilligung? bzw: KV zahlt nicht zurück!

#2

Beitrag von Koelsch »

Es ist korrekt, keine Ahnung wo' steht, JC zahlt direkt an die KV. Bei PKV max. 50% des Basistarifs. Falls Du den nicht willst, sind evtl. Mehkosten "Dein Bier".

Richtig ist aber, Überzahlungen müsste die KV direkt an Dich leisten. Offenbar haben die schlechte Erfahrungen mit dem JC gemacht, daher wollen die die Bescheide sehen, damit die halbwegs korrekt buchen können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: informiert JC die KV über Bewilligung? bzw: KV zahlt nicht zurück!

#3

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Di 5. Sep 2017, 22:32 Es ist korrekt, keine Ahnung wo' steht, JC zahlt direkt an die KV. Bei PKV max. 50% des Basistarifs. Falls Du den nicht willst, sind evtl. Mehkosten "Dein Bier".

Richtig ist aber, Überzahlungen müsste die KV direkt an Dich leisten. Offenbar haben die schlechte Erfahrungen mit dem JC gemacht, daher wollen die die Bescheide sehen, damit die halbwegs korrekt buchen können.
Die Ahnung kann ich dir geben:$ 26 V Sgb II!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: informiert JC die KV über Bewilligung? bzw: KV zahlt nicht zurück!

#4

Beitrag von Olivia »

Auszahlung des Zuschusses (§ 26 Abs. 5)

(1) Der Zuschuss zur privaten KV/PV ist monatlich direkt an das Versicherungsunternehmen der leistungsberechtigten Person auszuzahlen (§ 26 Abs. 5 Satz 1). Dies gilt auch für den Zuschuss zur privaten KV/PV zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus entsprechend der Zahlungsweise der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Hiervon abweichende Zahlungsvereinbarungen zwischen der versicherten Person und dem privaten Krankenversicherungsunternehmen sind für das Jobcenter unbeachtlich.

(2) Der Zuschuss für Personen, die in der gesetzlichen KV/PV versicherungspflichtig oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, ist ebenfalls monatlich direkt an die Krankenkasse der leistungsberechtigten Person auszuzahlen (§ 26 Abs. 5 Satz 2).

(3) Der Zuschuss zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen KV/PV versicherungspflichtig oder freiwillig gesetzlich versichert sind (§ 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und § 26 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1), ist von der Direktzahlung ausgenommen und an die leistungsbeziehende Person auszuzahlen.

(4) Wird das Alg II oder Sozialgeld vorläufig bewilligt, ist auch der Zuschuss vorläufig nach § 41a zu zahlen.

(5) Bei Teilmonaten ist der entsprechende Anteil (1/30 pro Tag) der entsprechenden monatlichen Beiträge zu berücksichtigen.

(6) Über die Höhe des Zuschusses ist die leistungsberechtigte Person in einem Bescheid zu unterrichten. Dies betrifft auch die Direktzahlung an das private Versicherungsunternehmen oder die Krankenkasse. Der Bescheid ist bei der Bewilligung sowie bei Änderungen der Höhe des Zuschusses zu erteilen. Bei Beendigung der Zahlung des Zuschusses ist ein Aufhebungsbescheid zu erstellen.

http://www.harald-thome.de/fa/harald-th ... 1.2016.pdf
Stefanxyz
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Re: informiert JC die KV über Bewilligung? bzw: KV zahlt nicht zurück!

#5

Beitrag von Stefanxyz »

OK, DANKE!
Stefanxyz
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Re: informiert JC die KV über Bewilligung? bzw: KV zahlt nicht zurück!

#6

Beitrag von Stefanxyz »

Koelsch hat geschrieben: Di 5. Sep 2017, 22:32 Offenbar haben die schlechte Erfahrungen mit dem JC gemacht, daher wollen die die Bescheide sehen, damit die halbwegs korrekt buchen können.
Aber dies ist jetzt Deine MEINUNG... Interpretation... Oder gibt es eine rechtliche Basis, auf der diese (festangestellten) KV-Mitarbeiter so eine Forderung "Übersenden des JC-Bescheides" aufstellen können??

Mich kotzt diese Handlungsweise `mein geld einzubehalten` mächtig an und ich will entsprechend reagieren!
Stefanxyz
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Re: informiert JC die KV über Bewilligung? bzw: KV zahlt nicht zurück!

#7

Beitrag von Stefanxyz »

Und offen ist für mich auch noch, :
- Informiert das JC automatisch die jew. KV über die Bewilligung (Höhe, Dauer, etc)?

Welche Erfahrungen gibt es dazu?
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Koelsch
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Re: informiert JC die KV über Bewilligung? bzw: KV zahlt nicht zurück!

#8

Beitrag von Koelsch »

Nach meiner Erfahrung tun die das, aber wie sagt der Kölner: Jede JeckCenter is anders
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
22305Lackmeier
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Re: informiert JC die KV über Bewilligung? bzw: KV zahlt nicht zurück!

#9

Beitrag von 22305Lackmeier »

Stefanxyz hat geschrieben: Mi 6. Sep 2017, 00:14 Und offen ist für mich auch noch, :
- Informiert das JC automatisch die jew. KV über die Bewilligung (Höhe, Dauer, etc)?

Welche Erfahrungen gibt es dazu?
In meinem Fall informierte das JC die PKV nicht.
Die wollten zu Beginn nur die Kontodaten, überweisen seitdem KV und PV in einer Summe und meine Versicherung bucht das automatisch auf nur ein Konto (KV). Das zweite bleibt ungedeckt (PV) bis die Mitarbeiter das geschnallt haben und es manuell umbuchen.
Stefanxyz
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Re: informiert JC die KV über Bewilligung? bzw: KV zahlt nicht zurück!

#10

Beitrag von Stefanxyz »

Danke für deine Info!
Also scheint es jedes JC zu machen, wie es will. Wie Koelsch es nannte: JeckCenter!

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Hat jemand noch eine Meinung zu meiner Frage
Oder gibt es eine rechtliche Basis, auf der diese (festangestellten) KV-Mitarbeiter so eine Forderung "Übersenden des JC-Bescheides" aufstellen können??
?

Wäre dies nicht evtl. sogar ein Datenschutzverstoß, wenn die PKV fordert, Unterlagen/Kopien eines Vertragsverhältnisses mit einer Behörde einzureichen?
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