Blöderweise wird dies auch im Nachhinein praktiziert, wenn die Bewilligung x Monate nach Antragstellung erfolgt! Mein KV-Beitrag der letzten drei Monate wurde von der KV schon längst vollständig vom Konto abgebucht, dennoch überweist das JC auch diese drei Monatszuschüsse an die KV! (Nebenfrage unten)
Und plötzlich zickt die (private) KV beim Zurücküberweisen! Bei früheren Leistungsbezügen hat sie anstandslos, von sich aus zurücküberwiesen; beim vorigen Mal umgehend nach einer ´Erinnerung` von mir per Mail.
Diesmal:
- 14 Tage nach meiner Mail ("Bitte rücküberweisen") immernoch keine Antwort
- nach erneuter Mail von mir, Antwort innerhalb 4 Tagen:
D.h., für die drei zurückliegenden Monate haben sie meine vollen Monatsbeiträge vom Konto eingezogen und jetzt zusätzlich noch jeweils den JC-Zuschuß (ges. über 1100,-) !>bisher lag uns keine Information über die Zuschüsse von der Bundesagentur . Wir haben deshalb bisher keine Rückzahlungen veranlasst, sondern die Überzahlungen durch die Zahlungen vom Amt mit den laufenden Beiträgen verrechnet. <
Meine Frage:
- Informiert das JC automatisch die jew. KV über die Bewilligung (Höhe, Dauer, etc)?
Außerdem fordert die KV in der Antwort:
Dies mißfällt mir natürlich! Gibt es für diese Forderung eine rechtliche Grundlage?> Bitte leiten Sie uns immer einen entsprechenden Bewilligungsbescheid vom Amt weiter, damit wir entweder keine Beiträge abrufen oder je nach Höhe der Zahlung vom Amt nur die Differenz zum laufenden Monatsbeitrag.
Ansonsten werden eingehende Zahlungen vom Amt mit Beitragsfälligkeiten verrechnet.<
Nebenfrage (s.o.)
Wieso wird hier anders verfahren als bei der Mietzahlung, wo der Mietzuschuß ja an mich und nicht an den Vermieter geht und somit auch Vertraulichkeit über meine Situation gewahrt wird?
Weiß jemand von Beschwerden über diese Verfahrensweise bzw. Aktivitäten, diese zu ändern?