Seite 1 von 1

Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Do 21. Dez 2017, 22:58
von Koelsch
Heute bei den anonymen Insolvenzlern

Grusi-Bezieherin, 71 Jahre mit nicht so dollen Deutschkenntnissen. Redete aber wie der berühmte Wasserfall, ohne jede klare Linie. Musste gebremst werden.

Ganz zum Schluss kam sie dann doch zum Punkt.

Sie hatte als Untermieterin mit einer 85 jährigen Frau (Hauptmieterin) in Wohnung gelebt. Hauptmieterin sei verstorben. Jetzt habe sie eine Klage bekommen, Anwalt sei eingeschaltet, aber sie wolle, dass noch mal jemand drüber gucke.

Hab ich gemacht. Räumungsklage, nicht wegen Mietrückstand, sondern weil es einen Aufhebungsvertrag vom 2.11. mit der Hauptmieterin gäbe, Räumung bis 15.11. voll renoviert. Aufhebungsvertrag lag der von Vermieteranwalt erhobenen Klage bei.

Kam mir was komisch vor, am 2.11. Räumung auf 15.11. zu vereinbaren. GruSi-Anwalt habe auch verzweifelt, wie man denn so was unterschreiben könne. Verteidigungsbreitschaft hat er aber angezeigt, hat aber wenig Hoffnung-

Ich habe dann die Frage gestellt: Wann denn die Hauptmieterin verstorben sei - ach - im Jun bereit und am 2.11. hat sie dann den Aufhebungsvertrag unterschrieben. Habe nur gefragt, ob GruSi-Anwalt das wisse: "Nein - warum, es geht doch nur um mich" :arge:

GruSi Anwalt wird jetzt umgehend informiert und ich habe den leisen Verdacht, er sieht die Sache dann "etwas anders".

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Do 21. Dez 2017, 23:08
von Günter
Vermute ich auch.

Nennt der Jurist vermutlich Prozessbetrug und stellt Strafanzeige.

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Do 21. Dez 2017, 23:12
von Günter
Man könnte sich vielleicht auch darauf einigen, Übernahme in den Mietvertrag, Klagerücknahme, dafür wird auf die Strafanzeige verzichtet.

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Do 21. Dez 2017, 23:16
von Koelsch
Das überlass ich mal dem Anwalt. Kenne den zwar nicht, aber wenn er mit so 'ner Steilvorlage nix für seiene Mandantin rausholen kann, gehört er in die Tonne.

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Do 21. Dez 2017, 23:20
von Günter
:jojo: :jojo:

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 09:04
von kleinchaos
Es gibt so Menschen, die sollten nie in Berufen arbeiten, wo andere auf sie angewiesen sind.

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 10:24
von marsupilami
Nochmal von vorne für :doof: wie mich:

Hauptmieterin und Untermieterin.

Hauptmieterin verstirbt.
Wer zahlt jetzt die Miete?
Der Tod der Hauptmieterin wird gemeldet an wen? bzw. an wen nicht?

Wird die Untermieterin automatisch Hauptmieterin?
bzw. wer - auf Mieterseite - führt diesen Mietvertrag fort?


Warum überhaupt Aufhebungsvertrag?
Dass man den als (Unter-)Mieterin unterschreibt ist vielleicht ein wenig ungeschickt.

Aufgrund Aufhebungsvertrag zwischen Vermieter und wem genau? will der Vermieter die Wohnung leer haben und klagt auf Räumung, weil Wohnung entgegen Vertrag eben nicht leer.
Ist für mich nachvollziehbar.
Nur - wer ist Vertragspartner?


Da sind doch 4 Monate - zwischen Tod der Hauptmieterin und Aufhebungsvertrag - wie ist das da gelaufen zwischen Vermieter und (Unter-)Mieterin?

Aufgrund der Räumungsklage hat die (Unter-)Mieterin einen Anwalt konsultiert.
Was genau hat der jetzt falsch gemacht?

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 10:47
von Koelsch
Nicht die Untermieterin hat unterschrieben, sondern die lange zuvor verschiedene Hauptmieterin, und das wirkt, ums höflich auszudrücken, fragwürdig.

Der Anwalt hat nix falsch gemacht, der hat Verteidigungsbereitschaft angezeigt (muss mann innerhalb von 2 Wochen), aber der wusste nicht, zum Zeitpunkt der angeblichen Vertragsunterzeichnung lag die Unterzeichnerin schon lange unter der Erde.

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 11:20
von marsupilami
Ah!
Dann ist dieser Aufhebungsvertrag möglicherweise fake-news?

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 11:27
von Günter
Nein, das ist eindeutig Prozessbetrug. Und da reagieren Gerichte höchst allergisch. Zumal ein Anwalt dabei behilflich war.

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 13:18
von kleinchaos
Das ist Urkundenfälschung. Erstmal. Zum Prozessbetrug wird es erst, wenn die "Urkunde" in einem Prozess benannt wird

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 13:38
von Günter
Die Urkunde bildet Grundlage des Prozesses
Räumungsklage, nicht wegen Mietrückstand, sondern weil es einen Aufhebungsvertrag vom 2.11. mit der Hauptmieterin gäbe, Räumung bis 15.11. voll renoviert. Aufhebungsvertrag lag der von Vermieteranwalt erhobenen Klage bei.
Der Vertrag liegt als Beweismittel bei. Damit ist es Prozessbetrug.


https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 13:48
von kleinchaos
Ist schon klar.

Grundsätzlich ist es meines Wissens so, dass der Untermietvertrag nicht mit dem Ableben des Hauptmieters endet. Der Hauptmietvertrag muss zuvor von den Erben gekündigt werden. Dann erst müssen die Erben den Untermietvertrag kündigen.

Aufhebungsvertrag mit 2wöchiger Frist bis voll renovierter Übergabe bei einer 85jährigen Dame wäre sowieso schon sehr fragwürdig. Wenn, dann hätte die Dame kündigen müssen. Bei Umzug in ein Heim hätten dann verkürzte Kündigungsfristen gelten können, ich glaub das waren 4 Wochen.
Im Erbfall können die Erben mit verkürzter Kündigungsfrist kündigen

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 15:03
von Koelsch
Egal wie, ich hab ihr aus dem Handgelenk gesagt - wollte sie sich aber nicht aufschreiben, könne sie sich merken: :beten:

Vereinbarung mit dem Vermieter
  • Wohnung ist unkündbar seitens des Vermieters
  • Kalt- und Warmmiete jetzt und künftig innerhalb der "Angemessenheitsgrenzen" der Stadt Köln
  • Die im Mietvertrag vereinbarten Renovierungspflichten werden vom Vermieter übernommen
  • Die im Mietvertrag vereinbarte Übernahme von Kleinreparaturen durch den Mieter wird ergänzt durch eine
    Kostenübernahme des Vermieters für solche Reparaturen innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsvorlage durch den Mieter
  • Übernahme der Kosten des Mieteranwalts durch den Vermieter
  • Nach Abschluss einer derartigen Vereinbarung durch den Anwalt der Mieterin stimmt die Mieterin einer Klagerücknahme durch den Vermieter zu, ohne die Klage des Vermieters rechtlich zu prüfen.

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 15:07
von Günter
Top

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 15:41
von angel6364
:Daumen:
Da kann man der Dame nur die Daumen drücken, dass sie sich das auch wirklich alles gemerkt hat.

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 15:56
von marsupilami
Ob der Vermieter das so schluckt?

Hoffentlich!

:Daumen:

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 17:51
von Koelsch
Wenn nicht, Anzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung (§ 263 u. 267 StGB)

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Fr 5. Jan 2018, 20:55
von Günter
Wie der Vermieter korrekt hätte vorgehen können

https://www.n-tv.de/ratgeber/Darf-der-V ... 15938.html

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Sa 6. Jan 2018, 18:40
von angel6364
Ich hab diesen Fall neulich einem Freund geschildert. Der meinte, sowas wäre in München bereits gängige Praxis durch Vermieter.
Vermieter faken einen Kündigungs-/Räumungsgrund. Klappts, gut. Klappts nicht, und es gibt eine Anzeige, zahlt man die Strafe aus der Portokasse - danach geht nämlich eine Kündigung wegen "Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses" in München durch und die zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Neuvermietung übertreffen die Strafe um ein Vielfaches.

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Sa 6. Jan 2018, 18:42
von Günter
Prozessbetrug ist kein Pappenstiel.

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Sa 6. Jan 2018, 18:47
von Koelsch
angel6364 hat geschrieben: Sa 6. Jan 2018, 18:40 Ich hab diesen Fall neulich einem Freund geschildert. Der meinte, sowas wäre in München bereits gängige Praxis durch Vermieter.
Vermieter faken einen Kündigungs-/Räumungsgrund. Klappts, gut. Klappts nicht, und es gibt eine Anzeige, zahlt man die Strafe aus der Portokasse - danach geht nämlich eine Kündigung wegen "Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses" in München durch und die zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Neuvermietung übertreffen die Strafe um ein Vielfaches.
Tja, wir sind eben ein sozialer Rechtsstaat, Betonung auch Rechts, also inklusive "s"

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: Sa 6. Jan 2018, 18:50
von angel6364
Günter hat geschrieben: Sa 6. Jan 2018, 18:42 Prozessbetrug ist kein Pappenstiel.
Das dachte ich bisher auch, aber nach den Erzählungen dieses Freundes bin ich mir nicht mehr sicher, wie Gerichte (in M?) wirklich urteilen.
Nach den Erfahrungen mit SGs würde mich nichts mehr wundern.

Re: Räumungsklagefall - der Dritte

Verfasst: So 18. Feb 2018, 20:28
von Peter I.
Günter hat geschrieben: Sa 6. Jan 2018, 18:42 Prozessbetrug ist kein Pappenstiel.
Stimmt, heißt aber nicht zwangsläufig, daß das dann auch verfolgt würde. Wenn der Beklagtenanwalt an der alten Dame vorbei aufmunitioniert wurde, sollte er die auf den offenbar gefälschten Räumungsvertrag gestützte Klage wohl abgewiesen kriegen. Dann wird sich der Vermieter etwas anderes einfallen lassen.