Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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der ratlose
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Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#1

Beitrag von der ratlose »

Moin,

unser JC nimmt keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift auf.
Das sie dazu gesetzlich verpflichtet sind, interessiert sie nicht.

So kann das JC die Beratungs und Auskunftspflicht bei einer Antragsstellung umgehen.
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Koelsch
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#2

Beitrag von Koelsch »

Da empfiehlt sich Feststellungsklage
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#3

Beitrag von der ratlose »

Feststellungsklage ist eingereicht.
ich hatte aber auch per EA versucht das JC dazu zu bewegen das normal zu handhaben.
Ich mußte einen Antrag stellen, der sehr umfassend und ungewöhnlich war, dazu hätte ich die Hilfe des JC benötigt.

Heute ist erstmal das im EA Verfahren gekommen :
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Koelsch
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#4

Beitrag von Koelsch »

Meines Wissens findet sich im SGB tatsächlich nirgends eine Vorschrift, dass JC Anträge "zur Niederschrift" entgegen zu nehmen hat.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#5

Beitrag von marsupilami »

Da mündliche Anträge gerne mal im Winde verwehen, einfach ein Blatt Papier und 'nen Kuli zur Hand nehmen.
Dort Absender, Empfänger, Datum draufschreiben und in der Betreffzeile dann
"Antrag"
Antrag auf Regelsatz, KdU, Darlehen für 'nen neuen Kühli, ....
Im Fließtext dann etwas genauer spezifizieren und ab wann gezahlt werden soll, etc.
Unterschrift.

Kopieren und beim JC abgeben und auf der Kopie den Eingang bestätigen lassen.


Warum genau das JC jetzt einen solchen Antrag "niederschreiben" soll/muss, erschließt sich mir noch nicht so recht.

Andererseits: wenn ich zum JC gehe und sage:
Ich bin arbeitslos, ich will ALG beantragen.
Dann werden die sagen: Formular(e) ausfüllen, Unterlagen beifügen, wiederkommen.
Dann sage ich: Brille kaputt, kann das so nicht lesen, habe niemanden der mir beim Ausfüllen behilflich sein kann.
Oder: ich verstehe die Fragen nicht, verstehe auch die Erklärungen in den beigefügten Pamphleten nicht.
Helfen sie mir bitte beim Ausfüllen.
Wenn die immer noch nicht "helfen", geh ich zur Caritas o.ä. oder zu einer entsprechenden örtlichen Iniative.

Oder habe ich da eine falsche Denke?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#6

Beitrag von Koelsch »

Nein, hast Du nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#7

Beitrag von Günter »

Ich mußte einen Antrag stellen, der sehr umfassend und ungewöhnlich war, dazu hätte ich die Hilfe des JC benötigt.

Wenn ihr an die etwas komplizierte Situation des TE denkt, Wohnsitz in Deutschland, auf dem Campingplatz, Kinder mit Besuchspflicht in Schweden, selbstständig mit etwas kompliziertem Abrechnungsmodus, da kann man schon etwas Engagement der Behörden erwarten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#8

Beitrag von Olivia »

Andererseits - der TE ist doch Rechtsgelehrter. Da wird das Jobcenter auch etwas Engagement des Antragstellers erwarten.
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Günter
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#9

Beitrag von Günter »

Nicht Geleerter, Beratender.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#10

Beitrag von der ratlose »

Es ist wie in jedem anderen Zivilprozess auch.
Sammeln.
Kann ich belegen das das JC sich rechtswidrig verhält.?
Kann ich belegen das das JC sich immer komplett verweigert ?
Kann ich belegen das das JC nicht einmal auch nur ansatzweise seine Beratungs und Aufklärungspflicht nachkommt.?
Kann ich belegen das Mitarbeiter des JC lügen ? Eventuell sogar mit Verfahren die vor dem Amtsgericht stattgefunden haben.

Hat schonmal jemand von euch eine Schadensersatzklage vor einem Landgericht durchgezogen?
Da wollen die Richter nicht "ich glaube" oder "es könnte sein" oder "ich meine" hören, sondern die wollen Fakten auf den Tisch.

Mal so ganz nebenbei, ich wohne nicht auf einem Cämpingplatz. Der Mann der das Urteil mit dem WoMo vor dem BSG erstritten hatte hat auch nicht auf dem Campingplatz gewohnt. Mal das Urteil richtig durchlesen und staunen.

Und ja ich bin nur ein Beratender.

@ Günter
ja ich hätte da einwenig mehr Engagement von Seiten der Behörde erwartet.
Die haben Mist gebaut und so wie es aussieht bekommen wir, bzw die Kinder nun 9000,00 € mehr im Jahr von einer anderen deutschen Behörde.
Eigentlich hätte ich sogar Tee und Kuchen erwarten dürfen, inkl. "kommen sie schnell rein das wir das blos regeln können, das hätte so nicht sein müssen, war ein Fehler von uns".
Ich bin meiner Obliegenheitspflicht nachgekommen und bin jetzt nur noch am Grinsen.
MaRiah
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#11

Beitrag von MaRiah »

Koelsch hat geschrieben: Do 1. Feb 2018, 08:07 Meines Wissens findet sich im SGB tatsächlich nirgends eine Vorschrift, dass JC Anträge "zur Niederschrift" entgegen zu nehmen hat.
habe diesen Beitrag jetzt nur beim Stöbern gefunden und vllt. ist es völlig abseits vom Zusammenhang, aber falls doch richtig, so habe ich für Bayern das hier gefunden: https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... /BayAGO-19
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Koelsch
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#12

Beitrag von Koelsch »

Interessant, aber (leider) Landesrecht, also nicht auf SGB übertragbar
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#13

Beitrag von der ratlose »

In meinem Falle hatte das JC bei gericht erklärt das das nicht wieder vorkommen wird.
MaRiah
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#14

Beitrag von MaRiah »

der ratlose hat geschrieben: Mo 30. Dez 2019, 17:36 In meinem Falle hatte das JC bei gericht erklärt das das nicht wieder vorkommen wird.
Ach nett. Was war der Grund für eine Gerichtsverhandlung? Und das mit der Niedrrschrift war „nur“ ein Bedtandteil davon?
Olivia
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#15

Beitrag von Olivia »

MaRiah hat geschrieben: Mo 30. Dez 2019, 21:49
der ratlose hat geschrieben: Mo 30. Dez 2019, 17:36 In meinem Falle hatte das JC bei gericht erklärt das das nicht wieder vorkommen wird.
Ach nett. Was war der Grund für eine Gerichtsverhandlung? Und das mit der Niedrrschrift war „nur“ ein Bedtandteil davon?
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tigerlaw
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#16

Beitrag von tigerlaw »

Dann hätte der Ratlose aber auch eine kurze Abschlussmeldung einstellen sollen, das hätte das Wissen aller Foristen entsprechend erweitert!
:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
der ratlose
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Re: Keine mündlichen Anträge mehr zur Niederschrift

#17

Beitrag von der ratlose »

Jep schuldig.

ich hatte einen EA Antrag gestellt in dem das JC verpflichtet wird mündlichen Anträge zur Niederschrift aufzunehmen sowie bei diesen beratend tätig zu werden.
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