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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 10:25
von friys
Hope hat geschrieben: Sa 14. Jul 2018, 00:52 [...] es wurde verlangt einen Erbschein vorzulegen. [...] (Wir selbst benötigten ja keinen) - ist ja auch nicht eben preiswert.
Wofür das JC einen Erbschein braucht, ist nicht nachvollziehbar, denn aus dem Erbschein geht nicht hervor, wie hoch das Erbe ausgefallen ist, denn es stehen nur die Erben mit ihren jeweiligen Erbanteilen drin.

Außerdem kann nur der Betrag des Erbes auf ALG-II-Leistungen angerechnet werden, der effektiv zur Verfügung steht. Das bedeutet, alle Aufwendungen, welche mit der Erbschaft verbunden sind, müssen vom Betrag des Erbes abgezogen werden. Dazu gehören u.a. Erbschaftssteuer, Schulden des Erblassers, Bestattungskosten, Kosten über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, Abnahme der eidesstattlichen Verunsicherung für den Erbschein, also die Kostenrechnung für den Erbschein. Vgl. auch #13. Gegenstände oder Sachwerte können nur (mit ihrem Verkaufserlös) berücksichtigt werden, wenn deren Verwertung möglich ist und keine besondere Härte darstellt.
:pssst: Idee? Erbschein beantragen, die anfallenden Kosten vom übrig gebliebenen Erbbetrag abziehen = JC hat weniger Euro zum Verrechnen.

Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 11:11
von Günter
Wozu einen Erbschein beantragen? Das Erbe ist außerhalb des Bezuges zugeflossen.

Für das JC ist nur interessant, wie hoch das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung ist.

Angenommen man erbt 100.00 € im Juni. Der Vermögensfreibetrag liegt altersgem. bei 8.500 €. Dann würde ich wie folgt vorgehen.

Auto 7.500 €
Leben+ Urlaub im Juli 3.000 €
Erneuerung der Haushaltsgeräte und Kleidung 4.000 €
Freibetrag 8.500 €

gesamt 23.000 €

verbleiben 77.000 € die würde ich z.B. in einer Rentenversicherung anlegen. Antragsstellung dann am 1.August.

Und dann muss ALG II in voller Höhe gezahlt werden.

Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 11:20
von Olivia
Günter hat geschrieben: Sa 14. Jul 2018, 11:11 verbleiben 77.000 € die würde ich z.B. in einer Rentenversicherung anlegen
Seit wann bitte plädierst Du für eine Rentenversicherung? :ohnmacht: :ohnmacht: :ohnmacht:

Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 11:27
von Günter
Steht da was von Riester oder Rürupp?

Ich kann das Geld auch bis zum Renteneintritt festlegen und mir in einer Summe auszahlen lassen. Auch das ist Altersvorsorge.

Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 11:31
von Olivia
Ich bezweifle aber, dass diese Art der Altersvorsorge gültig ist in dem Sinne, dass danach sofort wieder Hilfebedürftigkeit entsteht.

Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 11:42
von Günter
Fondsgebundene Altersvorsorge und Hartz-IV
Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente ist die fondsgebundene Rentenversicherung eine rein private Vorsorge, die nicht staatlich gefördert wird. Somit ist sie, trotz des Charakters der Altersvorsorge, auch nicht Hartz-IV geschützt. Wird der erlaubte Freibetrag überschritten, muss das angesparte Kapital der Altersvorsorge verwertet werden.
https://www.transparent-beraten.de/ratg ... iv-sicher/

sorry, ich hab nicht an die 750 €/ Lebensjahr gedacht. Also nur in Höhe der 750 € * Alter in den Fond. Der Rest muss anders verschwinden.

Und du missverstehst folgendes. Ich mecker immer wenn sich jemand während des Bezugs die Riester-Beiträge vom Mund abspart und dann die Riesterente von der GruSi abgezogen bekommt.

Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 11:45
von friys
Günter hat geschrieben: Sa 14. Jul 2018, 11:11 Wozu einen Erbschein beantragen? Das Erbe ist außerhalb des Bezuges zugeflossen.
Hmm?
Hope hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 16:52 Aktuelle Situation:
Ich bin freiberuflich Tätig und beziehe Aufstockende ALG II-Leistung.
Im Nov. 17 verstarb meine Mutti.
Nun wurde mir im Januar die Leistung i.H. 3000 € von der Versicherung an mich überwiesen.
"Ich bin freiberuflich Tätig und beziehe Aufstockende ALG II-Leistung" bedeutet für mich, es gelten aktuell u.a. auch Mitwirkungspflichten und Meldepflichten gegenüber dem Jobcenter, da Leistungsbezug in Form von Grundsicherung für Selbstständige besteht.

Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 12:14
von Olivia
Günter hat geschrieben: Sa 14. Jul 2018, 11:42 Ich mecker immer wenn sich jemand während des Bezugs die Riester-Beiträge vom Mund abspart und dann die Riesterente von der GruSi abgezogen bekommt
Es gibt seit einiger Zeit 100 € Freibetrag.

Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Verfasst: Do 13. Sep 2018, 19:23
von Hope
Hallo Allerseits,

nachdem obige Schriftsätze ( #24) noch zweimal im selbigen Wortlaut den Besitzer wechselten, bekam ich eine Einladung von der Teamleiterin.

Ich nahm folgendes mit:
- Letzten Kontoauszug meiner Mutter (Kontoauflösung)
- Eigne Kontoübersicht Stand per WBA (Nachweis das Vermögensfreibetrag nicht überschritten war.)
- Erbschaftsvollmacht meiner Schwester (Nachweis Nachlaß ist durch zwei zu teilen)

Die Teamleiterin erklärte der (bisher) Namenlosen Person das Einkommen außerhalb des ALG Bezugs nicht anzurechnen ist. Dies ist als Vermögen zu betrachten und Vermögensfreibetrag ist nicht überschritten

Geht doch... :jumpi:

Ich erklärte der "Namenlosen" noch, das ein Erbschein nur die Erbquote ausweist. :baeh:
Leider vergaß ich § 33 SGB X nochmals anzusprechen.(...Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten)

Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Verfasst: Do 13. Sep 2018, 20:00
von Koelsch
Also insgesamt gut gelaufen :Daumenhoch: :Daumenhoch:

Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 08:12
von marsupilami
:ironiea:

Ich hätt' noch 'ne Rechnung mit genommen.

Für den Nachhilfeunterricht.

Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Verfasst: Fr 14. Sep 2018, 22:22
von Hope
Koelsch hat geschrieben: Do 13. Sep 2018, 20:00 Also insgesamt gut gelaufen :Daumenhoch: :Daumenhoch:
Ja, Danke nochmals an alle :Daumenhoch:
marsupilami hat geschrieben: Fr 14. Sep 2018, 08:12 :ironiea:
Ich hätt' noch 'ne Rechnung mit genommen.
Für den Nachhilfeunterricht.
Gute Idee ;.) , hab aber zumindest im Nachhinein per Fax meine Fahrtkosten beantragt.. bin mal auf die Antwort gespannt.

Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Verfasst: Do 28. Apr 2022, 08:45
von sdfzaqhp659
Edit Günter:


Wer so schön Werbung macht wie du, der hat sich seine Sperre redlich erarbeitet.