Kontoauszüge, wieder einmal

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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marsupilami
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#76

Beitrag von marsupilami »

Ich blicke jetzt nicht mehr durch.

Ich weiß nicht, auf was genau geklagt bzw. was genau beklagt wurde, ich weiß nicht, mit welcher Begründung PKH gewährt wurde.

Mit welcher Absicht wurden die beiden Urteile in #71 auf's Tapet gebracht?
Das einzige wozu die gut sind, dass man die im Blick behält und eine Gegenargumentation aufbaut, für den Fall, dass der Vertreter des JC diese Urteile als Begründung für eine Ablehnung vorbringt.

Wenn das JC kommentar- und kostenlos Kopien erstellt, ist das deren Problem.
Wenn das JC sagt: bring Kopien und Quittung, Kosten werden erstattet und im Termin - womöglich anderer SB - dann von nix weiß, ist das zwar schofel, aber im Prinzip das alte Spiel - Aussage gegen Aussage.
Und darüber zu jammern ist nicht zielführend geschweige denn Erfolg versprechend.
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Aurora
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#77

Beitrag von Aurora »

Angeboten wurde ein Vergleich: 50/50 für jeden der Streithähne.
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marsupilami
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#78

Beitrag von marsupilami »

Also halb-halbe für die - belegbare - Beschaffung von Kontoauszügen bzw. die - belegbaren - Kosten für die Anfertigung von Kopien.

Ich persönlich - in Abhängigkeit von dem, auf was genau ge- bzw. beklagt wurde - würde ablehnen.

Beschaffung zusätzlicher Unterlagen - Verursacherprinzip - JC zahlt den vollen Preis.
incl. An- und Rückfahrt zur Bank, Copy-shop, ... wenn das alles nicht fußläufig erreichbar ist.
Da ich den Wisch mit dem großen "G" habe und auffem Dorf wohne, ist für mich nichts fußläufig erreichbar.

Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge geht gar nicht.
Abgesehen davon: wenn ich vorlegen soll, muss ich extra zum JC - wer trägt die Fahrt-Kosten?

Wenn ich Unterlagen beibringen und vorlegen soll, die schon mal - nachweislich - eingereicht wurden, ist auch hier das Verursacherprinzip anzuwenden und die Kosten hat das JC zu tragen.

Der Regelsatz gibt solche Extra-Ausgaben einfach nicht her.
Abgesehen davon: wenn schon PKH, dann nur dieser - im Grunde - lächerliche Vergleich?

Mit dieser Begründung bestehe ich auf einem Urteil.


Abgesehen davon: mit dem Vergleich ist der weitere Rechtsweg ausgeschlossen.
Das heißt aber auch: wenn dem JC danach ist, wird es bei passender Gelegenheit das gleiche Spiel nochmal spielen, werden Dich nochmal bis zur Weißglut triezen und sich in's Fäustchen lachen, wenn Du wieder bei einem Vergleichsangebot zumindest moralisch den Kürzeren ziehst.
Zuletzt geändert von marsupilami am So 2. Dez 2018, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#79

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich ähnlich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#80

Beitrag von Günter »

Urteil aus Prinzip. Ente oder Trente
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#81

Beitrag von Olivia »

Ich weise drauf hin, dass bereits kürzlich ein Vergleich in die Hose gegangen ist. http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f= ... 3&p=489462

Dort weigert sich das Jobcenter, den eLB krankenzuversichern, und beharrt auf dem Vergleich. Alles, was nicht im Vergleich geregelt ist, fällt unter den Tisch. Auch Dinge, an die man beim Abschluss des Vergleiches überhaupt nicht gedacht hat, oder die man als selbstverständlich voraussetzte.

Das Jobcenter könnte sich später immer auf den Vergleich berufen und eine Halbierung aller beantragten Kosten verlangen. Und zwar auch dann, wenn beispielsweise irgendwann später 100 € der 200 € Kosten anfallen, weil das Jobcenter umgezogen ist in eine andere Stadt, sich die persönlichen Verhältnisse geämdert haben oder ähnliches.
Aurora
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#82

Beitrag von Aurora »

Oje, das les ich mir mal in Ruhe durch, Olivia.

marsu, du erinnerst Dich?!
Die Klage hast Du ja großteils mitgeschrieben.

Da die Fahrtkosten zum Termin erstattet wurden, ging es nur noch um Erstattung der Auslagen, die für die Ausdrucke/Anfertigung von Kopien der digitalen Kontoauszüge (Bank und Paypal) anfielen.
Mehr nicht.
Eine Rechtsgrundlage hierfür sei auch nicht aus § 65 herbeizuführen.
Mit Blick auf dieses Urteil https://openjur.de/u/489452.html Antrag abzulehnen.
Das es das JC nichts angeht, wieviel Geld ich wofür an Herr Maier überweise, sah der Richter genauso.
Wie der Datenschutz anzuwenden ist, ist so einfach nicht - da es hierfür an genauerer Erklärung fehle.
Dies galt hier jedoch nicht zu klären, so derRichter.
JC meinte nur frau wurde hierüber während des Termins aufgeklärt.

Bei den Kontoauszügen kann es sich evtl. um ein Mißverständnis handeln, denn seit einiger Zeit gab es aus dem Konto generierte Umsatzlisten.
Mit denen als Anlage war es einfacher einen Antrag per Fax zu übermitteln.

Eigentlich hab ich keine Lust diesen Rechtsstreit fortzuführen. Eure Bedenken, die werden weiterhin trietzen und bei 200 geforderten Kopien, dümmlich grinsenden den Kopf schütteln, geben mir zu denken.
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#83

Beitrag von Aurora »

Nochmal zu den Kosten: Die hätte es günstiger gegeben.

Und man/frau hätte durch aus - und vor allem kostenlos - am PC des SBs sein auf sein Konto zugreifen und die Auszüge präsentieren können.
Ob das nur so dahingesagt ist oder umsetzbare Realität - weiß ich wirklich nicht.
Ausserdem kann es wie bei 90% der anderen eLBs gehen, die leiten so etwas einfach per Email oder Fax ans JC weiter :kotz:
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marsupilami
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#84

Beitrag von marsupilami »

Gerade wg. des Vergleichs, den Olivia verlinkt hat, rate ich von einem Vergleich ab.

Nochmal: Wenn Vergleich geschlossen, ist der Drops im Prinzip gelutscht!
Aus die Maus!

Und es ist s...... egal ob Kontoauszüge oder Umsatzliste: Du bist Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.
Wenn die im Nachhinein Unzufriedenheit mit Umsatzlisten äußern, ist das nutzloses Jammern auf hohem Niveau.
Die hätten dann gleich monieren müssen und sagen: Umsatzliste erkennen wir nicht an, weil § Dingsbums etc. - wir wollen Kontoauszug.

Auszug aus § 65a SGB I
(1) 1Wer einem Verlangen des zuständigen Leistungsträgers nach den §§ 61 oder 62 nachkommt, kann auf Antrag Ersatz seiner notwendigen Auslagen und seines Verdienstausfalles in angemessenem Umfang erhalten.
Wenn JC - zusätzliche - Unterlagen/Kopien verlangt und eLB diese erbringt, kann er Ersatz beantragen.
Es ist sicherlich "nur" einen "kann-Vorschrift", aber man/vrau kann erstmal Antrag stellen und wenn JC mit dem Kopp schüttelt, muss es auch begründen.
Aber der Regelsatz gibt zusätzliche Ausgaben für zusätzlich verlangte Unterlagen einfach nicht her und solche zusätzlichen Ausgaben sind in den offiziellen Tabellen auch nirgendwo vorgesehen und dann muss "umgeschichtet" werden - und damit geht noch mehr Lebensqualität verloren.
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Olivia
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#85

Beitrag von Olivia »

Textvorschlag:
Den Vergleich in der angeboteten Form lehne ich ab. Ich habe gem. § 65a SGB I einen Antrag auf Erstattung meiner notwendigen Auslagen in vollem Umfang. Ich bitte das Gericht um ein rasches Urteil, das meinen berechtigten Interessen gerecht wird. Für einen Vergleich sehe ich leider keinen Raum, weil mir das Jobcenter immer neue, weitere Forderungen aufgetischt hat und von vertrauensvoller Zusammenarbeit keine Rede sein kann. Es ist daher nicht absehbar, wie sich das in Zukunft entwickeln wird.

Zugleich rege ich für die Zukunft vereinfachte Kommunikation mit dem Jobcenter per E-Mail oder Fax an, wobei ich alle Zahlungsempfänger datenschutzgerecht schwärzen werde. Ausserdem einen Sachbearbeiter-Wechsel, um die zerrüttete Kommunikation aufzulockern. Bitte übermitteln Sie die Wünsche dem Jobcenter und machen klar, dass mir an künftigen weiteren Rechtsstreitigkeiten dieser Art nicht gelegen ist. Dies setzt die Zusammenarbeit des Jobcenters und sein Umdenken voraus. Mit geschätzten 90% aller anderen Leistungsempfänger läuft es doch auch auf dem einfachen Weg!
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#86

Beitrag von Koelsch »

Liest sich gut, wenn man dem Vergleich nicht zustimmen will.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#87

Beitrag von Olivia »

Man sollte dem Vergleich nicht zustimmen, da der Vergleich bestimmt als Einknicken gewertet wird und sich an der Art und Weise der Kommunkation dann nichts ändert.
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Günter
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#88

Beitrag von Günter »

Dann würde ich noch einfügen.

Es kann doch nicht sein, dass ALG II Bezieher gezwungen werden auf ihr vom BSG festgestelltes Recht auf Datenschutz zu verzichten, weil die JobCenter sich gesetzwidrig weigern, die dafür erforderlichen Kosten zu übernehmen.

Die Gesetze dienen auch zum Schutz der Bürger, denen die finanziellen Mittel für einen adäquaten Rechtsschutz fehlen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#89

Beitrag von marsupilami »

Genau.
Olivias Textvorschlag plus Günters Ergänzung.

Einen Versuch ist es allemal wert.
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marsupilami
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#90

Beitrag von marsupilami »

Genau.
Olivias Textvorschlag plus Günters Ergänzung.

Einen Versuch ist es allemal wert.
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Olivia
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#91

Beitrag von Olivia »

Den Vergleich in der angeboteten Form lehne ich ab. Ich habe gem. § 65a SGB I einen Antrag auf Erstattung meiner notwendigen Auslagen in vollem Umfang. Ich bitte das Gericht um ein rasches Urteil, das meinen berechtigten Interessen gerecht wird. Für einen Vergleich sehe ich leider keinen Raum, weil mir das Jobcenter immer neue, weitere Forderungen aufgetischt hat und von vertrauensvoller Zusammenarbeit keine Rede sein kann. Es ist daher nicht absehbar, wie sich das in Zukunft entwickeln wird.

Es kann doch nicht sein, dass ALG II Bezieher gezwungen werden auf ihr vom BSG festgestelltes Recht auf Datenschutz zu verzichten, weil die JobCenter sich gesetzwidrig weigern, die dafür erforderlichen Kosten zu übernehmen. Die Gesetze dienen auch zum Schutz der Bürger, denen die finanziellen Mittel für einen adäquaten Rechtsschutz fehlen.

Zugleich rege ich für die Zukunft vereinfachte Kommunikation mit dem Jobcenter per E-Mail oder Fax an, wobei ich alle Zahlungsempfänger datenschutzgerecht schwärzen werde. Ausserdem einen Sachbearbeiter-Wechsel, um die zerrüttete Kommunikation aufzulockern. Bitte übermitteln Sie die Wünsche dem Jobcenter und machen klar, dass mir an künftigen weiteren Rechtsstreitigkeiten dieser Art nicht gelegen ist. Dies setzt die Zusammenarbeit des Jobcenters und sein Umdenken voraus. Mit geschätzten 90% aller anderen Leistungsempfänger läuft es doch auch auf dem einfachen Weg!
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#92

Beitrag von Aurora »

Danke, Oli für den Entwurf und natürlich all den anderen.

Noch bleibt etwas Zeit um abzuwägen. Mit der Entscheidung zu Klagen, heißt es derzeit auch Gesundheit in die Waagschale zu werfen.
schimmy
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#93

Beitrag von schimmy »

Ich würde mit dem Jobcenter nicht per E-Mail kommunizieren sondern nur per Fax oder Post.
Aurora
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#94

Beitrag von Aurora »

Gerade beim Anwalt angerufen. Der sieht das alles anders.
Fehlende Rechtsgrundlage. Der Vergleich beendet das Verfahren.
Käme dies in der Zunkunft wieder vor. Kann ein Antrag auf Kostenerstattung beim JC gestellt und bei Notwendigkeit erneut geklagt werden.
Das eingereichte Urteil die Antragsprüfung habe kostenlos zu sein, würde damit umgesetzt
Einen Verzicht aus den Rechten aus dem BSG Urteil zum Datenschutz bei Kontoauszügen, sieht er nicht.


Im Vergleich steht
- Der Beklagte erstattet der Klägerin für die hier streitigen angefallenen Kosten einen Betrag in Höhe von
- Die Beteiligten erklären den Rechtsstreit im Übrigen übereinstimmend für erledigt.
- Der Beklagte erstattet die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
- Die Klägerin erhält Gelegenheit den Vergleich bis ... zu widerrufen.
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Günter
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#95

Beitrag von Günter »

Wie der Anwalt das sieht ist seine Sache. Du als Klägerin entscheidest was geschehen soll.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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friys
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#96

Beitrag von friys »

schimmy hat geschrieben: So 2. Dez 2018, 20:03 Ich würde mit dem Jobcenter nicht per E-Mail kommunizieren sondern nur per Fax oder Post.
Warum nicht per E-Mail kommunizieren?

Gerade wenn eine größere Anzahl Nachweise zu übermitteln sind - "bei 200 geforderten Kopien" - bietet sich per E-Mail und das PDF-Format zum Austausch von Dokumenten an.

PDFs lassen sich kinderleicht aus digital vorliegenden Dokumenten erstellen, komprimieren / verkleinern, mittels von bis zu 256 Bit | Advanced Encryption Standard (AES) verschlüsseln sowie durch Hinzufügen von Wasserzeichen die Authentizität der Datei erhöhen. Durch die Vergabe eines Kennworts können das Kopieren, Drucken und Bearbeiten von Informationen in den PDF-Dateien verhindert werden.

Zumindest für den JC-Standarduser sind diese Einschränkungen eine größere Hürde und bieten ihm vorerst einmal nur eine Belegeinsicht durch Übergabe von [digital geschwärzten] Kopien.
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#97

Beitrag von Olivia »

E-Mail ist nicht rechtssicher und es gibt keinen Zugangsnachweis. Unterlagen sollten besser per Fax gesendet oder per persönlichem Einwurf in den Jobcenter-Briefkasten eingeworfen werden. Ein Einschreiben ist auch gut, zum Beispiel ein Einwurf-Einschreiben an die Jobcenter-Adresse.
Aurora
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#98

Beitrag von Aurora »

Günter hat geschrieben: Mo 3. Dez 2018, 09:31 Wie der Anwalt das sieht ist seine Sache. Du als Klägerin entscheidest was geschehen soll.
Wie soll der Anwalt für meine Sichtweise eintreten, wenn er die Sachlage wie der Richter sieht.
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Günter
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#99

Beitrag von Günter »

wenn du mit Olis #92 Text den Vergleich ablehnst, dann muss die Richterin sehr genau begründen, warum sie eine Kostenteilung will. Ich denke sie wird darauf keinen Bock haben und dir Recht geben.
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Re: Kontoauszüge, wieder einmal

#100

Beitrag von Aurora »

Mit dem Bestehen auf ein Urteil, werden die Karten neu gemischt.
Da würde ein anderer Richter entscheiden, da die Richterin weiterzieht.
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