Rückforderung eines Darlehens
Rückforderung eines Darlehens
Früherer eLB hat (angeblich) im August 2013 vom JC ein Darlehen erhalten. Ebenso angeblich sei die Rückzahlung dieses Darlehens am 1.8.2016 fällig gewesen, jetzt kommt Mahnung von der Regionaldirektion.
Der Betroffene ist seit Ende 2013 nicht mehr im Bezug, Unterlagen aus dieser Zeit wurden "entsorgt".
Wie jetzt vorgehen?
Der Betroffene ist seit Ende 2013 nicht mehr im Bezug, Unterlagen aus dieser Zeit wurden "entsorgt".
Wie jetzt vorgehen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Rückforderung eines Darlehens
Eine Möglichkeit, oder eben: Schickt mal "Mehrfertigungen" - ich hab nix vorliegen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Rückforderung eines Darlehens
Das wäre mir in so einem Fall zu wenig.
Ich würde auf Akteneinsicht bestehen und eine "fachkundige" Begleitung und 'nen Pfotto mitnehmen.
Ich würde auf Akteneinsicht bestehen und eine "fachkundige" Begleitung und 'nen Pfotto mitnehmen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Rückforderung eines Darlehens
Dauert aber länger - die Akteneinsicht läuft einem ja nicht weg. Und so lange man "redet", muss nix gezahlt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Rückforderung eines Darlehens
Da ich nicht im Leistungsbezug stehe, kann sich auch die Vereinbarung eines Termins zur Akteneinsicht hinziehen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Rückforderung eines Darlehens
Richtig, aber man kann eben auch Beides kombinieren
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- kleinchaos
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Re: Rückforderung eines Darlehens
Wenn sich ExeLB sicher ist kein Darlehen erhalten zu haben und auch nicht beantragt zu haben, würde ich Strafantrag wegen Betruges stellen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Rückforderung eines Darlehens
Wenn die tatsächlich Darlehen "beschieden" haben, dann muss doch nicht nur ein Bescheid - Zweitschrift - existieren, sondern auch ein Antrag.
Mit Unterschrift des Deliquenten.
Den will ich sehen!!
Womöglich eine amtlich beglaubigte Kopie davon verlangen?
Mit Unterschrift des Deliquenten.
Den will ich sehen!!
Womöglich eine amtlich beglaubigte Kopie davon verlangen?
Signatur?
Muss das sein?
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