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Re: EinV als VwA Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gültig bis auf weiteres

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 11:07
von Günter
Freundliches Briefchen an den GF des JC natürlich mit Verteiler an die zuständige FM und das Kundenreaktionsmanagement.


Sehr geklärter ....,


wir haben am .... in einem persönlichen Gespräch die in Kopie beiliegende EinV ausgehandelt und unterzeichnet. Offensichtlich ist ihre Frau .... der Meinung sie seien nicht fähig einen rechtsgütigen Vertrag auszuhandeln und hat die folgende geänderte EinV als angeblich gültige EinV in mein Bewerberprofil gestellt. Ich bin der Auffassung der mit ihnen ausgehandelte Vertrag ist weiterhin gültig da sich gem. § 59 SGB X keine wesentliche Änderung in meiner Situation ergeben hat.


Nach den bisher mit Frau ..... gemachten Erfahrungen werde ich mich juristisch zur Wehr setzen und als ersten Schritt durch einen Anwalt prüfen lassen, ob es sich um eine Urkundenfälschung handelt, die ich dann bei der Staatsanwaltschaft anzeigen werde.

Mit fr.....

Re: EinV als VwA Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gültig bis auf weiteres

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 12:45
von Koelsch
:jojo: :jojo:

Re: EinV als VwA Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gültig bis auf weiteres

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 19:23
von Olivia
Das wird systemseitig nicht anders möglich gewesen sein. Im Online-Zugang ist der Entwurf zu sehen. Verbindlich ist nur das, was letztlich unterschrieben wurde.

Re: EinV als VwA Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gültig bis auf weiteres

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 09:38
von friys
Wampe hat geschrieben: Do 12. Apr 2018, 17:46Irrelevant. Du bist nicht mal verpflichtet, in diesen Jobbörsen-Account überhaupt rein zu gucken. Füße still halten, würde ich vorschlagen.
Ohne separat angeforderte Zugangsdaten zur Jobbörse der BA ist ein "rein gucken" in ein "betreutes" Benutzerkonto gar nicht möglich. Ebenso sind Änderungen persönlicher Daten nur durch JC-Betreuer möglich. Selbst kann sich der zwangsverpflichtete "Kunde" nur seine persönlichen Daten anzeigen lassen, diese aber nicht verändern.

@Wampe, kannst Du vorstellen, warum ich den "Anguckmodus" schon vor langer Zeit erwirkt habe?
"Füße still halten" und warten, bis die Gegenpartei agiert - entspricht nicht meiner Überlebensstrategie.

- - -
Olivia hat geschrieben: Do 12. Apr 2018, 19:23Das wird systemseitig nicht anders möglich gewesen sein. Im Online-Zugang ist der Entwurf zu sehen.
Wie das System VerBIS im Detail arbeitet, ist mir nicht bekannt. Ich weiß jedoch aus persönlicher Anwesenheit, dass einzelne standardisierte Textbausteine einfach per Klick, also durch setzen eines Auswahlhäkchen, aktiviert werden können. Beim Deaktivieren wird einfach das Häkchen entfernt. Für einen VerBIS-Systemfehler hat die BA zu gerade zu stehen, für einen Bedienungsfehler der jeweilige Benutzer.

Ein "Entwurf" einer EinV wird in diesem System erstellt und abgespeichert. Das papierne 1:1 Original wird ausgedruckt und beidseitig unterschrieben. Seit Einführung der E-Akte wird wohl eine Kopie dieser Urkunde eingescannt, das Original separat aufbewahrt.

@Olivia, bezüglich Verbindlichkeit siehe bitte die advokado Postings.

Re: EinV als VwA Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gültig bis auf weiteres

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 09:42
von marsupilami
Entwurfsmodus ist irrelevant.
Gültig ist das von beiden zeichnisberechtigten Unterzeichnern unterzeichnete Dokument/Urkunde.

Alles andere ist Donald Duck und Weißwurst.

Re: EinV als VwA Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gültig bis auf weiteres

Verfasst: Mo 16. Apr 2018, 08:56
von friys
"Danke, weiß ich alles." @Wampe. Spätestens seit @ tigers Ja, eben und Das ist die richtige Perspektive! könnte jedem Leser hier erkenntlich geworden sein, welche Vereinbarung "Verbindlich" und "Gültig" ist.

Offensichtlich hast du meine Intention, meine Absicht, die hinter meiner Handlung steht, noch nicht erkannt. Nicht weiter schlimm. Halte du die Füße still und ich investiere Lebenszeit.

Re: EinV als VwA Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gültig bis auf weiteres

Verfasst: Sa 21. Apr 2018, 16:50
von friys
Mit liegt nun zu dem Vorgang eine Einschätzung einer unabhängigen eigenständigen Bundesbehörde vor. Erst einmal bin ich zufrieden. Es ist ein Sprungbrett für den nächsten Schritt gegen meine FMin.

„Es ist bekannt, dass die Frauen häufig, nachdem sie ihre G......funktionen aufgegeben haben, ihren Charakter in eigentümlicher Weise verändern. Sie werden zänkisch, quälerisch und rechthaberisch, kleinlich und geizig, zeigen also typische sadistische Züge, die ihnen vorher nicht eigen waren...“ (Sigmund Freud)

Re: EinV als VwA Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gültig bis auf weiteres

Verfasst: Sa 21. Apr 2018, 16:59
von Koelsch
Ja, Freud war schon ein kluger Kopf :8:

Re: EinV als VwA Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gültig bis auf weiteres

Verfasst: Sa 21. Apr 2018, 19:14
von Günter
Die Folgen eines Verstoßes gegen die Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung sind gesetzlich normiert. Sie gelten grundsätzlich unabhängig davon, ob die Betroffenen ausdrücklich darüber informiert wurden.
Schreib jemand, der sich nicht auskennt.
§ 31 SGB II Pflichtverletzungen
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis

Re: EinV als VwA Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gültig bis auf weiteres

Verfasst: So 22. Apr 2018, 08:23
von friys
Kann Dir die E-Mail-Adresse von "jemand" per PN zustellen, denn "personenbezogenen Daten" aus Behördenstuben bedürfen wohl der Einwilligung in die Veröffentlichung.

Re: EinV als VwA Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gültig bis auf weiteres

Verfasst: So 22. Apr 2018, 08:41
von Günter
Jahre zu spät, früher hätte ich den Jemand mit Fakten bombardiert, heute bin ich froh, dass ich auch noch ein Leben außerhalb des H4 Wahnsinns habe.