Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII
Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII
Moins,
müssen Nachzahlungen Pflegegeld (ca. 2000€) dem JC gemeldet werden?
Ist ja anrechnungsfrei ....
müssen Nachzahlungen Pflegegeld (ca. 2000€) dem JC gemeldet werden?
Ist ja anrechnungsfrei ....
Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII
Nein, denn das Pflegegeld erhält nicht der ALG II Empfänger sondern der Gepflegte. Und der verteilt BAR weiter. Es handelt sich ja um zweckgebundene Mittel über deren Verwendung allein der Gepflegte zu entscheiden hat.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII
Sehe ich auch so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII
Die Pflegekasse jedoch will bei Antragstellung oft wissen an wen das Geld geht und überweist direkt an die pflegende Person
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII
Nein, das Pflegegeld erhält immer der Gepflegte.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII
Es handelt sich um eine zweckgebundene Zahlung. Man kann ja sicherheitshalber melden.
Habe Nachzahlung der Pflegekasse erhalten. Es handelt sich um zweckgebundene Gelder die der Bezahlung des Pflegers dienen.
Habe Nachzahlung der Pflegekasse erhalten. Es handelt sich um zweckgebundene Gelder die der Bezahlung des Pflegers dienen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII
Pflegegeld wird doch nach SGB VIII gezahlt und fällt damit meines Erachtens unter nicht anrechenbares Einkommen nach § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII
Die Pflegekasse jedoch will bei Antragstellung oft wissen an wen das Geld geht und überweist direkt an die pflegende Person
Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII
Und sollte JC dann gleichwohl von Einkommen ausgehen, dann Widerspruch.
Immerhin beträgt das Pflegegeld bereits bei Pflegegrad II 316,00 € (bei Pflegegrad I gibst noch kein Pflegegeld).
--> Parallel zum Widerspruch dann auch sofort ER-Antrag, da über 300 € zu einer eklatanten Bedarfsunterdeckung führen.
Immerhin beträgt das Pflegegeld bereits bei Pflegegrad II 316,00 € (bei Pflegegrad I gibst noch kein Pflegegeld).
--> Parallel zum Widerspruch dann auch sofort ER-Antrag, da über 300 € zu einer eklatanten Bedarfsunterdeckung führen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!