Antrag zurück ziehen oder aussitzen?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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HarzerUrvieh
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Antrag zurück ziehen oder aussitzen?

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

ich stehe vor einem kleinen Problem. Ich habe im September einen ALG2-Antrag (selbstständiger Aufstocker) gestellt. Nur einen Zweizeiler diktiert. Keine Formulare usw. abgegeben und vor allem nichts unterschrieben. Auch nicht den Zweizeiler.

Jetzt ist die wirtschaftliche Lage so, dass ich lieber noch mehr Zeit in Einkommensgewinnung stecke als die nervenaufreibende Tortur des JC zu ertragen. Laut meiner Liqui-Planung fehlen mir nur wenige Hundert Euro und erst zum Ende Oktober. Bis Mitte September habe ich also Zeit, diese Lücke zu schließen. Dann könnte ich immer noch die Notbremse ziehen und einen neuen Antrag stellen.

Wenn ich nun den Antrag aus September nicht weiter aufrecht erhalten mag, was muss ich dann tun?
Kann ich das auch mit einem Zweizeiler zurück ziehen?
Oder kann ich einfach die erhaltene Aufforderung zur Mitwirkung ignorieren und darauf warten, dass das JC einen Ablehnungsbescheid schickt?
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Koelsch
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Re: Antrag zurück ziehen oder aussitzen?

#2

Beitrag von Koelsch »

Sehr ich auch so, würde aber den "Rückzieher" vorziehen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Antrag zurück ziehen oder aussitzen?

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Der Rückzieher ist souveräner :-)

Etwa so:

Sehr geehrte ...,

hiermit ziehe ich meinen Antrag auf Sozialleistungen vom xx.xx.xxxx zurück. Ich bitte um schriftliche Bestätigung bis 14 Tage.

Mfg...
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marsupilami
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Re: Antrag zurück ziehen oder aussitzen?

#4

Beitrag von marsupilami »

Jep.
Das ist der bessere Gedanke.
Signatur?
Muss das sein?
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