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Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 10:02
von marsupilami
Einen Versuch ist es wert, aber mach Dir nicht allzuviele Hoffnungen.

Vorschuss ist zwar in dem von Dir zitierten § möglich, aber wenn Du den gelesen hast, sollte Dir klar sein, dass das "im Ermessen des SB" liegt, überhaupt Vorschuss zu gewähren. Das hängt an dem Wörtchen "kann".

Die Bearbeitungsdauer ist nicht explizit gesetzlich geregelt, aber es kann erst nach 6 Monaten Untätigkeitsklage erhoben werden.

Es gibt zwar Urteile, aber in den meisten geht es um den Weiterbewilligungsantrag.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/durch ... 72545.html
http://anwalt-renner.de/?p=95

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 15:55
von schimmy
jackie2012 hat geschrieben: Do 8. Nov 2018, 09:44 Bin am überlegen ob es Sinn macht parallel noch das an das JC zu schicken?

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich einen Vorschuss gemäß § 42 SGB I auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch.
Begründung
Meinen Antrag auf Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch habe ich am 10.09.2018 bei Ihnen nachweislich eingereicht. Bisher ist weder ein Leistungsbescheid ergangen, noch konnte ich einen Zahlungseingang auf meinem Konto feststellen.
Aktuell verfüge ich über keine finanziellen Mittel mehr. Aufgrund dieser Mittellosigkeit ist es mir nicht möglich, meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und die Kosten für Unterkunft und Heizung aufzubringen.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit meiner persönlichen Situation ist dem Antrag sofort stattzugeben. Als Nachweis meiner Mittellosigkeit füge ich diesem Antrag Kopien meiner letzten Kontoauszüge bei.
Sehr gut geschrieben, hau raus das Schreiben.

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 16:09
von marsupilami
Richtig.
Das Schreiben selbst kann so raus.

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 10:48
von jackie2012
Danke. Naja 2 Monate sind ja schon rum :tiger: Wenn ich meinen Vater nicht hätte, wäre ich ziemlich am A...

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: So 11. Nov 2018, 18:10
von jackie2012
Bestätigung vom SG ist schon mal da mit Az. Hoffe das geht nun zügig voran, weil mein Vermieter wird langsam sauer.

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: So 11. Nov 2018, 18:27
von Koelsch
:Daumen: :Daumen:

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Mo 12. Nov 2018, 09:35
von jackie2012
Gerade mal beim SG nachgefragt, JC muss bis zum 15.11. Stellung nehmen und dann soll es auch recht zügig weiter gehen.

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Mo 12. Nov 2018, 09:53
von marsupilami
:Daumen:

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 13:03
von jackie2012
So heute war der Bescheid im Briefkasten :bravo:

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 13:06
von Koelsch
:bravo: :bravo:

Dann wirst Du bald Post vom SG bekommen mit der Frage, ob die Sache damit erledigt sei? Dem kannst Du dann zustimmen.

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 13:13
von jackie2012
Jo, aber so Probleme hatte ich noch nie. Zum Glück ab 01.12.18 einen neuen und auch gutbezahlten Job, also 2019 kann kommen ;)

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 15:19
von Koelsch
In diesem SG-Verfahren gibt's keine Kosten

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 15:31
von tigerlaw
Gleichwohl, schon "aus erzieherischen Gründen" heraus :gaga: , den Anspruch dem Grunde nach festlegen lassen!

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 16:52
von Olivia
Wampe hat geschrieben: Mi 14. Nov 2018, 15:16
Koelsch hat geschrieben: Mi 14. Nov 2018, 13:06Dann wirst Du bald Post vom SG bekommen mit der Frage, ob die Sache damit erledigt sei? Dem kannst Du dann zustimmen.
Und eine Entscheidung nach § 193 SGG beantragen, damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Was bedeutet das? Dass das Gericht ausnahmsweise keine Kosten erheben wird, obwohl eine (ansonsten kostenpflichtige?) Erledigung durchgeführt wurde?

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 18:47
von Koelsch
Seit wann sind Verfahren vor dem SG kostenpflichtig?

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 19:39
von Olivia
:1:

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 21:54
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben: Mi 14. Nov 2018, 18:47 Seit wann sind Verfahren vor dem SG kostenpflichtig?
Du musst auseinanderhalten: Bei SG-Verfahren, in denen ein Leistungsempfänger beteiligt ist, gibt es in der Tat keine Gerichtskosten. Wenn sich aber ein Leistungsempfänger von einem Anwalt vertreten lässt und der Prozess erfolgreich ausgeht, dann muss der Gegner (bei den meisten unserer User wäre es das JC) die (Anwalts-)kosten des Klägers erstatten. Und diese Quotenfestsetzung ist in § 193 SGG normiert

Re: Antrag auf ALG2 Verzögerung

Verfasst: Do 15. Nov 2018, 08:26
von Koelsch
Wenn Du die Kosten nachweisen kannst, dann hast Du eine Chance.