Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Stefan007
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Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#1

Beitrag von Stefan007 »

Hallo Zusammen,

bin hier auf diesem Forum gelandet auf Empfehlung und hoffe hier endlich etwas weiterzukommen..
Meine Ex-Partnerin und ich haben einen 14 Monate alten Sohn für den ich über dem Regelsatz Unterhalt bezahle. Da das Elterngeld nicht mehr bezahlt wird, hat die Mutter beim Jobcenter verschiedene Anträge auf Zuschüsse beantragt und auch zum 01.12.18 gewährt bekommen.

Habe jetzt vom Jobcenter einen amtlichen Brief bekommen, indem ich meine Vermögensverhältnisse offenlegen muss in ALLEN Bereichen und zwar wirklich in ALLEN Bereichen.
Hierbei soll erzielt werden einen gewissen Betreuungsunterhalt einzufordern. Da ich ein Eigenheim (Wohnung) habe und als Alterssicherung eine Denkmalgeschützte Wohnung habe die Mieteinnahmen generiert, möchte ich einfach eine Anlaufstelle erfahren wie es hinsichtlich Unterhalt und Betreuungsunterhalt genau berechnet wird bis zum dritten Lebensjahr meines Sohnes.

Von Amtswegen habe ich schon das Jugendamt, Sozialer Dienst bzw. die Unterhaltskasse um Unterstützung erfragt ob Sie mir sagen können wie wird das Ganze berechnet in einer Beratung. Welche Kosten in welcher Höhe kann ich geltend machen?? Welche Versicherungen kann ich gelten machen (gibt es hier Maximalgrenzen)?? Meine Verbindlichkeiten hinsichtlich Zins und Tilgung der Wohnungen??? ........ Als Antwort bekomme ich "da müssen Sie sich einen Rechtsbeistand holen und viel Geld bezahlen" :-((((( Das kann doch nicht sein, dass es nur diesen Weg gibt???

Finde es einfach Traurig das es keine Anlaufstelle für Unterhaltspflichtige gibt um sich beraten zu lassen. Mir geht es nicht um Dinge zu vertuschen oder dergleichen sondern meine Rechte zu erfahren welche ich habe um im Vorfeld des Bescheids vom Jobcenter einwirken zu können.

Hat da jemand Hilfe für mich?? Vielen Dank im Voraus!!



PS.... Meine Ex-Partnerin verstehen uns sehr gut und haben im Vorfeld zum Wohle des Kindes ein Kindesunterhalt ausgehandelt welcher Ok ist jedoch natürlich nicht für beide reicht....
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Koelsch
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

Erst mal nur zur Klarstellung ein paar Fragen:
  1. Du beziehst ALG II als "normale" Leistung, also nicht etwa als Darlehen?
  2. Deine Ex bezieht ebenso ALG II
  3. Dein "Vermögen" wurde vom JC geprüft und als "Schonvermögen" im Rahmen des § 12 SGB II anerkannt
  4. Dazu gehört eine selbst genutzte Wohnung und eine weitere Wohnung, die Mieteinnahmen erzielt
  5. Aus diesen Mieteinnahmen (nicht aus dem Regelsatz) leistest Du Kindesunterhalt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#3

Beitrag von kleinchaos »

Dass er selbst ALG2 bezieht steht da nicht.
In dem Falle müsste er die nicht selbst bewohnte Wohnung nämlich verkaufen.

Grundsätzlich ist erstmal der Kindesunterhalt laut Düsseödorfer Tabelle sicherzustellen. Auch in diese Berechnung fließen die Mieteinnahmen ein. Das Jugendamt berechnet das Einkommen nach steuerlichen Gesichtspunkten, es genügt also zum Nachweis des Einkommens aus Vermietung der Steuerbescheid.
So, und nun kommt das JC. Das JC interessiert aber nicht, wie hoch Abschreibungen sind, Abschreibungen sind rein steuerlich interessant, das JC sieht nur Einnahmen und Ausgaben, notwendige natürlich. Das heißt also: selbst wenn du steuerlich mal angenommen 2000€ zu versteuerndes Einkommen aus Vermietung hättest, die Abschreibungen jedoch 500€ betragen, so wird das JC 2500€ als Einkommen ansehen.
Wenn dir nach Zahlung des Unterhaltes vielleicht noch 300€ über der Pfändungsfreigrenze verbleiben, dann sind diese 300€ für den Betreuungsunterhalt einzusetzen. Es ist dir auch unter Umständen zuzumuten einen Minijob oder ähnliches aufzunehmen, um noch mehr Unterhalt zu zahlen. Familiengerichtliche Rechtsprechung dazu ist massig vorhanden.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#4

Beitrag von Koelsch »

Jep, hab nicht genau gelesen. Das Wort "Regelsatz" brachte mich auf die falsche Fährte - hier ist aber dann wohl gemeint, er zahlt über Düsseldorfer Tabelle.

Dann sehe ich das so wie Du
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Stefan007
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#5

Beitrag von Stefan007 »

Hallo ..

Antworten @Koelsch:

1. ich beziehe keine Leistungen - bin im Beamtenverhältnis beim Land angestellt.
2. Ja Sie bezieht ab 01.12. ALG II, Wohngeld - hat es bewilligt bekommen.
3. Nein es wird jetzt alles geprüft und dabei möchte ich wissen was ich alles zur Besserrechung geltend machen en kann und was nicht oder ob es Höchstgrenzen gibt??
4. Zu meinem Vermögen gehört eine Eigentumswohnung und eine weitere Wohnung die jedoch seit 3 Monaten nicht vermietet ist wegen einem anerkannten Baumangel jedoch ansonsten wirft sie natürlich Mieteinnahmen ab.
Natürlich sind auf beiden Wohnungen noch Verbindlichkeiten von ca. 80 Prozent des Kaufpreises drauf wo monatlich Zins und Tilgung anfallen.
5. Nein aus meinem Einkommen - meine Ex und ich haben uns auf ein Unterhalt geeinigt was für mich zumutbar ist jedoch jetzt möchte das Jobcenter weiter mich beteiligen was ich aber finanziell nicht leisten kann da meine Verbindlichkeiten wie Versicherungen, Privater Kredit über meine Eltern auch abbezahlt werden muss hinsichtlich Immobilie.

Möchte einfach wissen welche Werkzeuge es gibt um mein Vermögen unter den Eigenbehalt zu bekommen damit ich nicht noch zusätzlich ans Jobcenter abdrücken muss was ich finanziell auch wirklich nicht könnte nach den derzeitigen Auslagen.

Wer kann mir da weiterhelfen ??
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angel6364
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#6

Beitrag von angel6364 »

Hmmm.
Ihr habt also ein Kind und Euch getrennt. Kann passieren.
Aber wenn ich das richtig verstehe, möchtest Du folgende Zukunft:
Du, in sicherem Beamtenverhältnis, kannst unbehelligt zwei Wohnungen abzahlen und irgendwann gehören sie Dir.
Die Mutter Deines Kindes hingegen wird des Kindes wegen unter der Hartz IV-Fuchtel leben.
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Für mich klingt das nicht fair und schon gar nicht nach Verantwortung.
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marsupilami
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#7

Beitrag von marsupilami »

Aus den Antworten von Stefan 007:

"2. Ja Sie bezieht ab 01.12. ALG II, Wohngeld - hat es bewilligt bekommen."
Wohngeld und ALG II schließen sich aus.

Und soweit ich es weiß, macht es schon einen Unterschied, ob JC prüft oder die Wohngeldstelle.

Wenn das JC prüft, wird es tatsächlich so laufen, wie kc in # 3 gepostet hat.
Und sie - das JC - werden vermutlich auch erstmal nicht berücksichtigen, dass die eine Wohnung wg. Baumängel derzeit keine Miete abwirft sondern möglicherweise einen fiktive Einnahme ansetzen.

Die Wohngeldstelle dagegen ist eher geneigt, steuerliche Belange zu berücksichtigen.

Was ich nicht ganz kapiere:
"3. Nein es wird jetzt alles geprüft und dabei möchte ich wissen was ich alles zur Besserrechung geltend machenen kann und was nicht oder ob es Höchstgrenzen gibt?? "
Heißt das jetzt, dass das JC - von dem Du im vorletzten Absatz sprichst - tatsächlich die prüfende Stelle ist und bereits Vermögensauskünfte von Dir hat, oder hat das JC bis jetzt nur Auskunft von Dir verlangt und Du musst bis [Datum xx.xx.2018/2019] Auskunft erteilen?

Grundsätzlich würde ich dem JC - wenn das JC tatsächlich diejenige Behörde ist "die prüfen jetzt alles" - nach steuerlichen Gesichtspunkten Auskunft erteilen.
Begründung: denn dann muss das JC aufdröseln und belegen, was es warum - also aufgrund welcher Gesetze, Rechtsprechung - eben nicht anerkennt bzw. höhere "Beiträge" von Dir einfordert.

Parallel dazu schon mal nach einem RA Fachrichtung Sozialrecht vor Ort umschauen.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#8

Beitrag von Koelsch »

Ich weiß, es ist "indiskret", aber mit Zahlen lässt sich das besser lösen.

Kannst Du uns bitte mal sagen:

Warmmiete der Ex, Höhe des mit der Ex vereinbarten Unterhalts, der, wie Du ja schreibst, schon oberhalb der Düsseldorfer Tabelle ist.
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Koelsch
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#9

Beitrag von Koelsch »

Ich hab die Zahlen bekommen, danach hat das Kind (!) bei Anrechnung von KG, gezahltem Unterhalt und 50% Warmmiete noch einen Restanspruch gegen das JC in Höhe von stolzen € 1,00

Wenn also JC versucht, den Unterhalt durch "günstigere" Einkommensberechnung beim Unterhalt leistenden Kindsvater zu steigern, dient das doch ausschließlich dazu, dass das Kindergeld dann zu 100% bei der Mutter bedarfsmindernd angerechnet wird.

Fragen:
  1. Ist das zulässig?
  2. Wie sähe es aus, wenn das KG zu 100% an den Kindsvater ausgezahlt würde und dieser im Gegenzug den Kindsunterhalt erhöht?
    Dann gäb's ja in der BG keinen Zufluss von KG mehr.
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kleinchaos
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#10

Beitrag von kleinchaos »

Das Kindergeld wird bei der Mutter nur dann zu 100% angerechnet, wenn es auch zu 100% den Bedarf des Kindes übersteigt. Ansonsten nur der übersteigende Teil.

Kindergeld kann nicht beim Vater ausgezahlt werden, weil das Kind sich dazu zum überwiegenden Teil bei ihm aufhalten müsste
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Koelsch
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#11

Beitrag von Koelsch »

Bleibt also die Frage, kann JC "schön rechnen" damit das Kind sein KG möglichst zu 100% an die Mutter "abtreten" muss?
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#12

Beitrag von kleinchaos »

Könnte es, wenn man nun Kinderwohngeld beantragt. Dann bliebe womöglich noch was vom Unterhalt übrig, denn der darf nicht auf die Mutter übertragen werden und das KiWoG auch nicht
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Stefan007
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#13

Beitrag von Stefan007 »

Danke für die vielen Nachrichten.

Nochmals hier geht es mir nicht darum mich aus der Verantwortung zu stehlen sondern das die Mutter und mein Sohn alle zugesagten Leistungen erhalten.

Weiterhin muss ich aber mein Lebensunterhalt auch bestreiten der bis auf ein Minimum schon reduziert ist durch meine Verbindlichkeiten, Versicherungen etc....

Möchte mein Minimum erhalten und durch den Betreuungsunterhalt nicht noch weiter eingeschränkt werden wenn dies überhaupt noch möglich ist. Ich weis nicht was das JC für welche Möglichkeiten hat Versicherungen etc. stilllegen zu lassen....
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Koelsch
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#14

Beitrag von Koelsch »

Das JC hat da praktisch keine Möglichketien in Deine laufenden verträge einzugreifen. Da brauchst Du Dir meines Erachtens keine Sorgen zu machen.

Prüft mal die von kc angeschnittene Möglichkeit des Kinderwohngelds, das könnte den Druck des JC unter Umständen deutlich mindern
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Stefan007
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#15

Beitrag von Stefan007 »

Wie verhält sich das mit dem Kinderwohngeld? Worin besteht der Unterschied?? Vorteile??

Mein Sohn ist 14 Monate und bezahle für ihn 400 € Kindsunterhalt + 97 € Kindergeld wobei das Kindergeld 100 Prozent direkt an die Mama gleich geht.

Die Warmmiete liegt bei 700,00 Euro in der Wohnung wo Sie jetzt leben.

Gibt es da Optimierungsvorschläge wie ich es besser machen könnte??
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Koelsch
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#16

Beitrag von Koelsch »

Wie kc ja schon sagte: Das JC kann beim Kind maximal das Kindergeld "abgreifen". Wenn das Kind aber jetzt zusätzlich Wohngeld bekommt, weil es eben seinen "Bedarf" mit Unterhalt und Wohngeld selbst decken kann, dann bleibt's dabei, JC nimmt das Kindergeld und hat keinen Grund mehr, Dich zu "mehr Einkommen" = mehr Unterhalt zu drängen.
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angel6364
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#17

Beitrag von angel6364 »

Es geht aber nicht um den Kindesunterhalt (der wird ja gezahlt), sondern um den Betreuungsunterhalt, der der Mutter mindestens drei Jahre lang zusteht.
Klar bohrt das JC da nach dem Kindsvater, der ist nämlich unterhaltspflichtig - auch der Mutter gegenüber.
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Koelsch
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#18

Beitrag von Koelsch »

Ups, hab ich übersehen. Dann werden die in der Tat bohren, wobei aber die Einkommensberechnung sich meines Wissens niocht nach "JC-Regeln" richtet.
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tigerlaw
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#19

Beitrag von tigerlaw »

Ich mache ja nicht viel Familienrecht, aber m.E. besteht folgendes "Rechenprogramm"

1. Nettoeinkommen (wenn weitere Werbekosten, dann auch die mit hinzurechnen), davon Kindesunterhalt gemäß D´dorfer Tabelle (348 bzw 366 bzw.383 bzw. 401 bzw. (p.p.), jeweils abzüglich 97 € (halbes Kindergeld)) abziehen. Selbstbehalt: 1.080 €.
2. Danach kommt dann Kindsmutter dran, ihr Bedarf liegt bei (mindestens) 880 €. Dein eigener Selbstbehalt gegenüber ihr beträgt 1.200 €, davon 430 € für KdU brutto-warm.

Wenn JC mehr haben will (oder Du meinst, nur weniger zahlen zu müssen), dann würde das vor dem Familiengericht verhackstückt, da es "nur" die Unterhaltsansprüche aus übergeleitetem Recht geltend macht.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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kleinchaos
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#20

Beitrag von kleinchaos »

400€ Unterhalt fürs Kind? Beamter, 2 Wohnungen, Mieteinnahmen? 400€ Unterhalt nach Abzug des Kindergeldes entsprechen laut Düsseldorfer Tabelle einem Nettoeinkommen von rund 4100€. Minus Unterhalt bleiben 2700€. Davon wird er wohl zum Unterhalt herangezogen werden.
Die 700€ Miete sind angemessen?
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#21

Beitrag von Stefan007 »

Habe mal alle Posten monatlich aufgelistet wenn jemand es berechnen kann:

Die Warmmiete meiner Ex-Freundin liegt bei 700,00 Euro
Kindesunterhalt liegt bei 400,00 Euro + Hälfte des Kindergeldes von 97,00 Euro = 497,00 Euro

Meine Angaben:
Einkommen 3290,00 Euro

anzurechnende Einnahmen:
Evtl. Miete fürs Eigenheim kalt: ca. 800,00 Euro (Wohnung 1)
Mieteinnahmen vermietete Einheit kalt: 610,00 Euro (Wohnung 2 - Denkmalgeschützt - Abschreibung)

Ausgaben/Verbindlichkeiten: monatlich
- Sportkleidung 25,00 Euro
- KM Pauschale Fahrtkosten 132,00 Euro
- KM pauschale Sporthalle Fahrtkosten 33,60 Euro
- KM Pauschale Sporthalle Fahrtkosten 25,20 Euro
- Krankenkasse Debeka 244,65 (inklusive Sohn 30,00 Euro)
- Pfegeversicherung ?? hab keinen genauen Betrag
- Lebensversicherungen 400,00 Euro
- Zins und Tilgung eigene Wohnung 750,00 Euro
- Grundsteuer eigene Wohnung 24,53 Euro
- Zins und Tilgung „vermietete“ Whg 371,00 Euro
- Grundsteuer 20,00 Euro
- Unterhalt Sohn 400,00 Euro
- Haftpflicht 8,10 Euro
- Unfallversicherung 5,25 Euro
- Berufsunfähigkeitsvers. 61,70 Euro
- Rechtsschutz Beruf/Privat 7,50 Euro
- Privatkredit an Eltern Wohnung 300,00 Euro

Habe jetzt alle meine Einnahmen und Ausgaben aufgelistet und hoffe es kann jemand was mit anfangen um den Betreuungsunterhalt zu berechnen damit ich eine Hausnummer habe was das JC evtl. fordert ??

Der Verdienst meiner Ex-Freundin lag vor der Geburt bei 1750,00 Netto. Glaube das ist auch wichtig für eine evtl. Berechnung!!

Danke 🙏🏻 🙏🏻🙏🏻
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angel6364
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Re: Berechnung von Unterhalt/Betreuungsunterhalt.....

#22

Beitrag von angel6364 »

https://www.unterhalt.net/ehegattenunte ... rhalt.html

Mit diesen Informationen und den darin enthaltenen weiterführenden Links kannst Du recht einfach selbst nachrechnen, was Du ihr an Unterhalt gesetzlich schuldig bist.
Überschlagsweise berechnet dürfte das JC da ganz raus sein.
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