Neuantrag gestellt, kein Arbeitspaket erhalten

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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HarzerUrvieh
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Neuantrag gestellt, kein Arbeitspaket erhalten

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

ich durfte gestern einen Neuantrag auf ALG2 stellen.

Danach bekam ich ein Dokument zur Quittierung vorgelegt. Das war in einem so schlechten deutsch geschrieben, das ich mehrfach nach dem Sinn des Textes fragen musste. Ich bin nun auch kein Deutschlehrer dachte aber, dass ich die Landessprache verhandlungssicher spreche...

So, jetzt zum eigentlichen Problem.

In dem Text ist unter Punkt V.) Rechtfolgebelehrung folgender Textbaustein enthalten:
"Ich wurde auf meine Mitwirkungspflichten nach § 60 sowie § 66 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) aufmerksam gemacht. Ich bestätige die oben gemachten Angaben zu meiner Selbständigkeit. Das Arbeitspaket und das Merkblatt SGB II wurde mir heute ausgehändigt."

Tja, nur leider haben wir beide kein Arbeitspaket erhalten. Das ist mir erst jetzt aufgefallen, als das Schreiben abheften wollte.

Watt nu?
Dort melden und nach dem Arbeitspaket fragen?
Versuchen denen klar zu machen, dass ich es nicht erhalten habe?
Abwarten was passiert, wenn ich beim nächtsen Termin kein Arbeitspaket vorlegen kann?

Ich bedanke mich schon mal vorab für eure guten Ideen. Danke!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Koelsch
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Re: Neuantrag gestellt, kein Arbeitspaket erhalten

#2

Beitrag von Koelsch »

Schriftlich mitteilen, dass Du das Arbeitspaket - was immer das sein soll - nicht erhalten hast.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Neuantrag gestellt, kein Arbeitspaket erhalten

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ok, danke.

Das Arbeitspaket fragt Daten zur Person ab. Beruf, Fähigkeiten usw.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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kleinchaos
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Re: Neuantrag gestellt, kein Arbeitspaket erhalten

#4

Beitrag von kleinchaos »

Mit dem Arbeitspaket (zumindest dem hier in Leipzig erhältlichen) macht der eLB die Hauptarbeit des Vermittlers. Er macht darin die ganzen Angaben zu Ausbildung, beruflichem Werdegang, Zielen etc. Also Profiing
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
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Re: Neuantrag gestellt, kein Arbeitspaket erhalten

#5

Beitrag von Olivia »

:ironiea: Das Arbeitspaket enthält 10 Vermittlungsvorschläge, und zwar in befristete Leiharbeit.
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friys
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Re: Neuantrag gestellt, kein Arbeitspaket erhalten

#6

Beitrag von friys »

Teil 1 vom Arbeitspaket beinhaltet die persönlichen Daten, berufliche Informationen, Mobilität, Angaben zum Lebenslauf inkl. berufliche Aus- und Weiterbildung, Fähigkeiten, etc.. Diese Angaben werden auch zur Veröffentlichung in der Jobbörse der BA verwendet. Die Angaben ab dem Bereich "berufliche Informationen" wurden bei mir nicht verifiziert. Somit bestand die Möglichkeit, dass anzuführen, was mir wichtig war.

Die Analyse der relevanten beruflichen und persönlichen Merkmale und Fähigkeiten soll ein Bewerberprofil ergeben, mit dem die Integrationsfachkraft dann mit ...

Teil 2 ins Vermittlungsgespräch einsteigt - und, wie #5 durchaus realitätsnah darlegt, nach einer schnellen automatisierten Entscheidungsfindung (auto. Abgleich der Kompetenzen - sog. Matching) in der Mitgabe von Vermittlungsvorschlägen enden kann.
Olivia
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Re: Neuantrag gestellt, kein Arbeitspaket erhalten

#7

Beitrag von Olivia »

Die Vermittlung kann deutschlandweit stattfinden und ein flexibler Umzug nötig werden. Zumindest war das der Stand von vor einigen Jahren.
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