Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
HarzerUrvieh
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Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

kann man eigentlich die Fahrtkosten zum JC ersetzt bekommen?
Und wenn ja, wie?

Ich habe schon danach gesucht, bin aber wohl ein schlechter Sucher oder ein talentfreier Finder!?
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Olivia
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#2

Beitrag von Olivia »

Hast Du eine Monatskarte?
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Nein, keine Monatskarte. Ich fahre mit dem Auto zum JC. Die Anbindung mit den Öffis ist so schlecht, dass ich vermutlich zu Fuß schneller wäre.
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#4

Beitrag von Olivia »

Es kann wohl auf Antrag eine Einzelfahrkarte für den ÖPNV erstattet werden.
HarzerUrvieh
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Aha, wie denn?

Sicher vor dem Termin, ok. Aber, einfach einen 2Zeiler oder kennt jemand ein Formular dafür?

Und Fahrtkosten nach Kilometern, wenn man mit dem Auto, fährt geht nicht?

Edit: Rechtschreibung...
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#6

Beitrag von Olivia »

Mein Antrag auf Fahrtkosten wurde abgebügelt, weil ich bereits eine Monatskarte hätte.
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Koelsch
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#7

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du begründen kannst (Fahrplanauszug) dass Auto die "bessere Wahl" ist, dann kannst Du auch km abrechnen. Besteh dann aber auf Abrechnung nach § 5 Abs. 2 BRKG.

Und 2-Zeiler genügt, Formular kenn ich nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#8

Beitrag von Olivia »

Muss der Antrag vor dem Termin gestellt werden oder reicht im Termin? Nicht, dass es nachher heisst, sie hätten dann eben vorher per Brief eine Einzelfahrkarte zugeschickt. :rolling:
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#9

Beitrag von HarzerUrvieh »

:-)

Ok, die Suche nach einem Formular kann ich beenden. Danke sehr.

Und eine "bessere Wahl" würde ich mit dem zeitlichen Aufwand und den geringeren Kosten begründen.
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich stelle den Antrag vorher, per Fax. Dann hat das JC auch Zeit für die Überweisung. *hüstel*
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#11

Beitrag von HarzerUrvieh »

Da passt dieses Urteil dazu, oder? AZ: B 14/7b AS 50/06 R
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kleinchaos
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#12

Beitrag von kleinchaos »

Es gibt ein For,ular, aber das ist nicht öffentlich. Das bekommt man nur im Termin. Es ist dem eLB freigestellt, ob er mit dem Auto kommt oder mit Öffis oder mit dem Rad. Die Erstattung liegt jedenfalls nie höher als ein Ticket mit Öffis.
Beispiel: fahre ich zum JC mit dem Auto, so sind das 2,5km. Ich würde also 50 Cent bekommen. Mit Öffis wären es 5,40€
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#13

Beitrag von Olivia »

Wenn sich der Antragsteller im Vorfeld das "erhebliche dienstliche Interesse" an der Terminwahrnehmung durch das JC bestätigen lässt, gibt es dann 30 Cent? Das Jobcenter müsste dazu im Vorfeld auf Antrag einen gesonderten Bescheid erlassen und darin das erhebliche dienstliche Interesse bestätigen, so wie ich die Vorschrift um Bundesreisekostengesetz lese. Oder warum hat Kölsch Abs. 2 vorgeschlagen?
(2) Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke. Das erhebliche dienstliche Interesse muss vor Antritt der Dienstreise in der Anordnung oder Genehmigung schriftlich oder elektronisch festgestellt werden.

https://www.buzer.de/gesetz/5122/a70876.htm
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#14

Beitrag von HarzerUrvieh »

Zu #12: meiner Meinung nach bekommst Du 2x 2,5km bezahlt. Da von "Wegstrecke" gesprochen wird, nicht von einfacher Wegstrecke.

Zu #13: Man könnte ja auch von meinem dienstlichen Interesse ausgehen. Als Selbständiger habe ich ein Interesse daran, dass ich schnell von A nach B komme. Der Umweg mit den Öffis kostet mich mindestens 25 Minuten.
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#15

Beitrag von Olivia »

Richtig, das sollte in den Antrag mit rein. Das Jobcenter möge feststellen, dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 BRKG aus beruflichen und amtlichen Gründen gegeben sind. Bei Ablehnung ist der Rechtsweg möglich!
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#16

Beitrag von HarzerUrvieh »

#15 ...Das Jobcenter möge feststellen, dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 BRKG aus beruflichen und amtlichen Gründen gegeben sind...

Mag das JC dies nicht feststellen, dann frage ich mal, warum ich da überhapt hin soll, oder?
Ich kenne den SB ja noch nicht, vielleicht mag er mich aber jetz schon ;-)
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#17

Beitrag von Olivia »

Spätestens nach dem Antrag. :zwinker:
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#18

Beitrag von HarzerUrvieh »

:-)

Muss ich eine Auszahlungsmöglichkeit benennen? Also, z.B: Überweisen bis oder Auszahlung am xy in bar. Oder geht das einen automatisierten Weg?
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#19

Beitrag von kleinchaos »

Du solltest eine Kontonummer angeben. Wenn möglich deine.
Fährt aber der Nachbar dich zum Termin, dann kannst du auch seine angeben
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#20

Beitrag von Olivia »

Wenn der Antrag auf Barauszahlung lautet, dann gibt es vielleicht einen der neuen Zahlscheine für die Einlösung an Supermarktkassen.
HarzerUrvieh
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#21

Beitrag von HarzerUrvieh »

Mir ist gerade nochmal #12 eingefallen.

Also ich beantrage die Fahrtkostenübernahme vorab per Fax und werde dann wohl im Termin das Formular bekommen. Darin wird ja hoffentlich alles notwendige abgefragt.

Bekomme ich kein Formular kann ich immer noch eine Möglichkeit zur Überweisung per Fax nach senden.
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#22

Beitrag von marsupilami »

Lies Dich mal hier durch:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 83#p434983

Vorgeschichte: ich ward vorgeladen um über meine berufliche Situation zu diskutieren.
Kurz vor Übergang in Rente.
Im Termin Antrag auf Fahrtkosten gestellt.
SB murmelte was von: "wird wohl abgelehnt", ich bestand aber auf Antrag und Unterzeichnung des selben plus Kopie für mich.

Zum Ausgang dieser Groteske kann ich nur sagen: :6:

Da sind auch in nachfolgenden Postings Links zu Urteilen drinne.
Wenn Du magst, kannst Du meine Formulierungen übernehmen - genau dafür hab ich die ja gepostet.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#23

Beitrag von Olivia »

Sogar die Presse hat den Fall aufgegriffen. :zwinker:

http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f= ... 0&p=504669
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#24

Beitrag von HarzerUrvieh »

# 22
Mein Antrag ist schon raus. Ich werde mir Deine Geschichte aber mal durchlesen.

Mein Antrag beläuft sich auf 1,20 Euronen für 2x 3km mir dem Auto. Begründung: das Auto ist günstiger als die Öffis (2x Kurzstrecke = 3,60). Zusätzlich habe ich keine Zeit um mit den Öffis zu fahren. Die Zeit benötige ich für meine selbständige Tätigkeit zum Broterwerb usw...

Ich werde berichten, wenn ich was vom JC gehört habe.
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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

#25

Beitrag von Olivia »

Warum hast Du nicht erhöhte Fahrtkosten geltend gemacht wie Kölsch empfiehlt?
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