Erstausstattung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Lena12.34
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Erstausstattung

#1

Beitrag von Lena12.34 »

Guten Abend,
Ich bin seit ca 6 monaten beim JC. Nun habe ich einen Job gefunden. Dafür muss ich jedoch umziehen (800km). Zur zeit wohne ich bei meinen Eltern.
Wohnung wird mir vom unternehmen gestellt.
Wenn ich zum 1.März anfange, bekomme ich für märz auch noch geld vom JC? Also am ende feb? Mein erstes gehalt kommt ja erst ende marz. Wovon soll ich im marz leben?

Steht mir finanzielle hilfe für erstausstattung in der whg zu (möbel, kuhlschrank, staubsauger, waschmaschine), bis jetzt habe ich bei meinen eltern gewohnt und werde kaum etwas mitnehmen können.
Vielen dank im Voraus für die Hilfe!
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kleinchaos
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Re: Erstausstattung

#2

Beitrag von kleinchaos »

Erstausstattung steht dir zwar zu, aber die wirst du beim neuen JC beantragen müssen. Und aufgrund der Arbeitsaufnahme werden sie vermutlich, wenn überhaupt, nur als Darlehen leisten.
Auch das Übergangsgeld steht dir zu. Aber alles läuft nicht unbürokratisch und bedarf ziemlich langer Bearbeitungszeiten.

Tipp: Bei deinem derzeitigen JC meldest du dich jetzt noch nicht ab. Du meldest dich ab 01.03. ortsabwesend. Am 21. schickst du ihnen die Veränderungsmitteilung mit dem Umzug und dem zukünftigen Verzicht auf Leistungen. Diesen Verzicht aber nur, wenn du auch wirklich noch im März Lohn bekommst. Wenn abzusehen ist, dass du erst im neuen Monat Lohn bekommst, dann zum neuen JC und für den restlichen März Leistungen beantragen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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