BG mit Rentner - Schonvermögen
BG mit Rentner - Schonvermögen
Frage:
Sie 61 erwerbsfähig, er 69 Rentner in BG. BG liegt insgesamt unter Existenzminimum = ALG II/GruSi Anspruch ist gegeben
Wie hoch ist das Schonvermögen für beide zusammen?
Sie 61 erwerbsfähig, er 69 Rentner in BG. BG liegt insgesamt unter Existenzminimum = ALG II/GruSi Anspruch ist gegeben
Wie hoch ist das Schonvermögen für beide zusammen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: BG mit Rentner - Schonvermögen
Hat jeder einen eigenen Anspruch, also ihr Einkommen unter Eigenbedarf und seine Rente unter seinem Bedarf?
Dann meine ich müsste jeder seinen eigenen Schonvermögenssatz haben. Aber wer weiß, was sich unsere sozialen Gesetzesverbieger ausdenken.
Dann meine ich müsste jeder seinen eigenen Schonvermögenssatz haben. Aber wer weiß, was sich unsere sozialen Gesetzesverbieger ausdenken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: BG mit Rentner - Schonvermögen
Jeder hat eigenen Anspruch, aber es ist unzweifelhaft 'ne BG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: BG mit Rentner - Schonvermögen
Willst Du uns testen?
Beide (noch) lebendig?
Dann rechne ich:
61x150 + 69x150 = 9150 + 10350 = 19500
Begründung:
Ich lese das aus § 12 SGB II, Abs. 2, (1)
Beide (noch) lebendig?
Dann rechne ich:
61x150 + 69x150 = 9150 + 10350 = 19500
Begründung:
Ich lese das aus § 12 SGB II, Abs. 2, (1)
ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person
Zuletzt geändert von marsupilami am Sa 23. Feb 2019, 16:52, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: BG mit Rentner - Schonvermögen
Trotzdem meine ich, jeder hat sein eigenes persönliches Schonvermögen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: BG mit Rentner - Schonvermögen
Dazu kommen 1.500 € für einmalige Anschaffungen, macht dann 21.000 € zusammen. Ob getrennte Konten vorhanden sein müssen? Wahrscheinlich ja. Also gelten 9.900 € plus separat nochmal 11.100 €.
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- Benutzer
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- Registriert: Fr 20. Jul 2018, 21:37
Re: BG mit Rentner - Schonvermögen
Getrennte Konten, NEIN, bei einer BG grundsätzlich addiert und nur die Gesamtsumme BG zählt, Einer kann 0 haben, der zweite die Gesamtsumme
Re: BG mit Rentner - Schonvermögen
Ich hab jetzt zu der Frage mal im Münder Kommentar geguckt
Dort heißt es leider:
Dort heißt es leider:
Ich finde aber dort im Kommentar keine Argumentation, die Marsus deutlichem Hinweis auf den Gesetzestext in § 12 Abs. 2 Satz 1 SGB II widersprichtRandnummer 100-101
Im Fall eines dem SGB II-Partner gehörenden, nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 geschützten Kfz hat das BSG (BSG 18.3.2008 – B 8/9 b SO 11/06R) eine Anrechnung auf die Sozialhilfe aus Härtefallgründen verneint. Bei getrenntem Barvermögen ist eine analoge Anwendung der SGB II-Freibeträge auf das Vermögen des Partners, der Leistungen nach dem SGB XII beantragt, nicht geboten. Die Berechnung der Leistung ist für jede einzelne Person nach den Vorschriften des für sie geltenden Gesetzes durchzuführen. Dem umfassenderen Vermögensschutz des SGB II ist aber mithilfe der Härteregelung des § 90 SGB XII Rechnung zu tragen, wenn ein gemeinsamer Vermögensgegenstand zu Geld gemacht wird (BSG 20.9.2012 – B 8 SO 13/11 R). Die vom BSG zum Kfz entwickelten Grundsätze gelten auch für Immobilien. Gehört die Immobilie dem SGB II-Partner und ist sie nach § 12 geschützt, kann die Gewährung von SGB XII-Leistungen nicht von der Verwertung oder einem Auszug des SGB XII-Partners abhängig gemacht werden. Gehört die Immobilie beiden, greift der großzügigere SGB II-Schutz, weil sonst der SGB II-Partner das für ihn geschützte Heim verlieren würde. Gehört die Immobilie dem SGB XII-Partner, muss er sie verwerten. Ist die Immobilie weder nach SGB II- noch SGB XII-Maßstäben geschützt, gelten nach der Verwertung für die den Partnern zugeflossenen Mittel die jeweiligen Freibeträge nach dem SGB II oder SGB XII (LSG BW 14.4.2011 – L 7 SO 2497/10).
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Re: BG mit Rentner - Schonvermögen
Und die Interpretation am Wortlaut ist das primäre Werkzeug in der Methodenlehre...!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: BG mit Rentner - Schonvermögen
Der juris PK ist da recht deutlich
(§ 12 SGB II jurisPK-SGB II 4. Aufl. / Radüge, Randnummern 25 - 26
Zu berücksichtigen ist das Vermögen aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.
Insofern bestimmt § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II für in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Personen,
dass auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen ist, wobei § 7 Abs. 3
Nr. 3 SGB II den hiervon erfassten Personenkreis näher umschreibt (nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder Lebenspartner sowie Partner in eheähnlicher Gemeinschaft).
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