Burnout und Aufstockerleistungen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
probeo
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Burnout und Aufstockerleistungen

#1

Beitrag von probeo »

Hallo eine Frage,

Meine Frau arbeitet derzeit als einziges in unserer Familie (2 Erw, 1 Kind, 3,5 Jahre)

Sie verdient knapp über dem Mindestlohn (11,50 die Stunde) arbeitet 20 Stunden die Woche.

Ich bin leider krank, hatte einen Burnout. Es ist unklar,wie ich weiter vorgehen soll.

Da ich schonmal einen Burnout hatte, und nach mehreren Arbeitsversuchen (alle privat von mir ausprobiert, ohne Behördenanweisungen) die gescheitert

sind, weil ich nicht länger als 2 Stunden pro Tag und dies nichtmal 3 mal die Woche arbeiten kann, sehe ich nur noch Früh-Rente für mich als Möglichkeit.

Den Antrag könnte ich jetzt stellen, kriegt meine Frau solange Aufstockerleistungen ?

Und vorallem die wichtige Frage: Müssen wir für die Aufstockerleistungen unser Vermögen offenlegen ? Wir haben keines, kein Haus, ein bischen was gespart, aber nicht viel. Trotzdem, wer möchte das schon - alles aufdecken müssen, alle Versicherungen usw.

Oder haben wir Anspruch auf Sozialhilfe, zu dem Verdienst meiner Frau ? Schließlich bin ich als Hauptverdiener ausgefallen, und ich vermute, ich werde nicht mehr in den Arbeitsmarkt zurückkönnen.

Welche Rolle spielt mein Arzt ? Kann er mich dauerhaft krankschreiben ? Leider ist er hoffnungslos überlastet, hat nur ganz kurz Zeit für mich, und ich weiß, ob er meinen Burnout und meine Erzählungen über meine Arbeitsversuche und meine Unfähigkeit zu arbeiten ernst nimmt.

Es wäre hilfreich, wenn mir jemand sagt, was jetzt dran ist. Erst Rente beantragen und das probieren ? Oder über Aufstockerleistungen gehen ? Geht das wenn ich dauerhaft krank geschrieben bin ?

Danke schon im Vorraus...
vierzehnnothelfer
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#2

Beitrag von vierzehnnothelfer »

Hallo an alle

es dürfte umfangreiche ärztliche Untersuchungen geben,
so einfach wird eine Frührente nicht bewilligt?
welche Arbeitsversuche in welchem Bereich gab es schon?
Wie viele Berufsjahre, wo in die Rentenversicherung eingezahlt wurde?
Welcher Arzt hat was festgestellt?
Um welchen Beruf handelt es sich?
probeo
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#3

Beitrag von probeo »

Aber was ist mit den Aufstockerleistungen ?

Kann ich die gleich beantragen - uns geht das Geld aus, irgendeine Zahlung brauchen wir BALD.

Mein Beruf ist die EDV Branche, Softwaregestalter und Entwickler

Burnout wurde vom Neurologen festgestellt, ich war auch in einer Klinik, dort gibt es Unterlagen.
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marsupilami
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#4

Beitrag von marsupilami »

Du kannst Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen.
Es wäre hilfreich, wenn Dein Hausarzt oder gar ein Facharzt (Neurologe, Psychologe, ...) ein entsprechendes Attest rausrückt.

Der Rentenversicherungsträger wird Dich zu einem Arzt ihrer Wahl schicken und Dich dort untersuchen lassen.
Dränge darauf, dass auch Du eine Kopie dieses Arztberichtes bekommst.

Das JC informieren, dass Du Rentenantrag gestellt hast, dann bekommt Eure BG ALG II.
JC wird eine Kopie des Antrages sehen wollen.
Du wirst dann bis zur Entscheidung - Rente oder nicht - von Bewerbungsbemühungen verschont bleiben.

Aufstockerleistung: ab dem Moment, wo Ihr beim JC Antrag auf Leistungen stellt, werdet Ihr Euer Vermögen offen legen müssen.
Es gibt den Begriff "Schonvermögen", genauer geregelt im § 12 SGB II.
Grob: 150 pro Lebensalter und das für jede Person in der BG, minderjährige Kinder haben einen Freibetrag von 3.100 €

Wenn Ihr Lebensversicherungen o.ä. laufen habt: wäre schön, wenn Ihr das noch vor Antragstellung beim JC geregelt bekommt, dass die entsprechenden Gelder wirklich erst im Alter ausgezahlt werden.
Sonst müsst Ihr u.U. erst die eine oder andere Lebensversicherung "verkaufen" - an die Versicherung - und dann Euren Lebensunterhalt davon bestreiten.
Dazu müsste man aber etwas genauer wissen, was das für Versicherungen sind.
Nicht unbedingt Höhe und bei welchem Verein, aber schon ob das Riesterverträge sind o.ä.


Das JC hält sich etwas bedeckt, gibt aber einen ersten Überblick.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... osengeld-2
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Olivia
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#5

Beitrag von Olivia »

Wie viele Jahre sind es denn noch bis zur regulären Rente? Weniger als drei Jahre?
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kleinchaos
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#6

Beitrag von kleinchaos »

Grundsätzlich habt ihr Anspruch auf Aufstockung mit ALG2 wenn das Einkommen deiner Frau und das Kindergeld nicht ausreichen. Sozialamt fällt aus, weil deine Frau erwerbsfähig ist. Sie arbeitet ja auch.
Ihr müsst also den Antrag auf ALG2 stellen beim Jobcenter inklusive der Anlagen.
Mit den Versicherungen, da könnt ihr auch noch ich glaub bis zu 6 Wochen nach Antragstellung einen Verwertungsausschluss machen.
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tigerlaw
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#7

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Do 7. Mär 2019, 18:26 Wie viele Jahre sind es denn noch bis zur regulären Rente? Weniger als drei Jahre?
Es gibt sicherlich nur wenige Väter, die 6,5 Jahre vor gesetzlichem Rentenalter ein (das erste) Kind bekommen. ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#8

Beitrag von Olivia »

Und es gibt hoffentlich auch nur wenige Väter, die sich 36,5 Jahre vor dem eigentlichen Rentenalter wegen Burnout in die Frührente aussteuern lassen wollen.
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Koelsch
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#9

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Do 7. Mär 2019, 22:01 Und es gibt hoffentlich auch nur wenige Väter, die sich 36,5 Jahre vor dem eigentlichen Rentenalter wegen Burnout in die Frührente aussteuern lassen wollen.
Dazu lässt sich aus der Ferne wenig sagen. Es kommt nicht immer auf den Willen an.

Mein Nachfolger in Libyen, deutlich jünger als ich, nach meiner Meinung viel zu jung und unerfahren, was ich auch sehr deutlich machte, "flüchtete" schon 14 Tage nach Arbeitsaufnahme in Libyen in die Psychiatrie der Uniklinik Köln. Er ist nie wieder voll arbeitsfähig geworden, obwohl er das sicher wollte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
vierzehnnothelfer
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#10

Beitrag von vierzehnnothelfer »

vielleicht kann seine Frau Vollzeit arbeiten und er wird Hausmann?
Wie viele Jahre hat er in die Rentenversicherung eingezahlt?
Olivia
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#11

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Do 7. Mär 2019, 22:10 Dazu lässt sich aus der Ferne wenig sagen. Es kommt nicht immer auf den Willen an.
Das stimmt natürlich auch wieder. Allerdings kann man sich von einem Burn-Out auch erholen, auch wenn das eine Weile dauern mag. Wenn die Verrentung allerdings durch ist und der Betroffene "ausgesteuert", dann gibt es kaum noch einen Weg zurück in den Arbeitsmarkt, oder? Angenommen, derjenige ist erst 30 Jahre, dann bedeutet die Aussteuerung ca. 60 Jahre Leben zum Regelsatz.
Mein Nachfolger in Libyen, deutlich jünger als ich, nach meiner Meinung viel zu jung und unerfahren, was ich auch sehr deutlich machte, "flüchtete" schon 14 Tage nach Arbeitsaufnahme in Libyen in die Psychiatrie der Uniklinik Köln. Er ist nie wieder voll arbeitsfähig geworden, obwohl er das sicher wollte.
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probeo
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#12

Beitrag von probeo »

Vielen lieben Dank für eure vielen Antworten !

Wir waren eine Zeitlang unterwegs, mir ging es nicht so gut, und jetzt schau ich mal wieder ein.

Meine Frau ist 46, ich bin 45, unser kleiner ist 3,5 Jahre.

Das Problem ist, ich werden keine EU-Rente bekommen, weil ich einige Zeit nichts in die Rentenkasse eingezahlt habe, weil ich einige Zeit lang versucht habe mein Hobby (Kurse zum Thema essbare Wildpflanzen) zum Beruf zu machen, was so nicht geklappt hatte.

Ja, das war dumm von mir, aber es ist jetzt so. Ich erfülle die 3 von 5 Jahren Einzahlen-Regel nicht !

Meine Frau kann nicht vollzeit arbeiten, weil ich leider unseren Kleinen mit meinem Burnout nicht länger als 2 Stunden haben kann. Es ist ein sehr lebhaftes Kind, das geht einfach nicht zu lange bei mir. Wir zahlen etliches für Babysitter, weil ich ihn nicht immer hüten kann, obwohl ich das eigentlich wollte, aber es geht nicht.

Frage: Soll ich trotzdem einen EU-Renten Antrag stellen, damit der offiziell abgelehnt wird, und ich einen Nachweis in der Hand habe ?

Ich bin etwas verzweifelt, weil ich nicht weiß, wie ich jetzt vorgehen soll. Meine Frau hat leider keine Ahnung.

Auch unklar, was ich mit unserem Restgeld machen soll, es ist noch was da, aber das verschwindet natürlich von Monat zu Monat, weil meine Frau zu wenig verdient.

Ich arbeite auch in einem Minijob (Zimmerservice in einem Gästehaus) aber nur 6 Stunden pro Woche, weil nicht mehr geht, aber nur als "Therapie", damit ich irgendwas regelmässig mache. Dort zahle ich dann auch in die Rentenkasse ein, aber bis ich den EU-Anspruch habe, vergeht einige Zeit.

Nochwas: Könnt ihr uns eine gute Sozial Beratung empfehlen - erstmal ohne JC, in unserem Fall ist es besser, wenn man das bespricht - so gut ihr hier auch seid ! - eventuell auch telefonisch/kostenpflichtig - oder bei uns vor Ort, wir wohnen im Raum 763xx,
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marsupilami
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#13

Beitrag von marsupilami »

EU-Anspruch ist eine Sache - wie aber seid Ihr Krankenversichert?
Familienversicherung über Deine Frau?

EU-Antrag schindet auf alle Fälle mal Zeit!

Sozialberatung:
https://www.my-sozialberatung.de/adressen
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probeo
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#14

Beitrag von probeo »

Ja, über die Familienversicherung meiner Frau.

Ok, den EU-Antrag kann ich stellen,soll ich gleichzeitig das JC informieren, d.h. auch dort Antrag stellen ?

3 Monate Rückwirkend ab Antragsstellung muß man Kontoauszüge abgeben, stimmt das ?
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marsupilami
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#15

Beitrag von marsupilami »

probeo hat geschrieben: Mo 18. Mär 2019, 10:38 Ja, über die Familienversicherung meiner Frau.
Gut.
Eine gewisse Sicherheit für den Fall der Fälle und dass er nie eintreten möge.


probeo hat geschrieben: Mo 18. Mär 2019, 10:38Ok, den EU-Antrag kann ich stellen, muß ich gleichzeitig das JC informieren, d.h. auch dort Antrag stellen ?
Nein.
Solange Du kein "Kunde" beim JC bist, nicht.

(EU-)Rente und Arbeitsagentur/Jobcenter sind voneinander unabhängige Institutionen.

Aber in dem Moment, wo Du beim Jobcenter/Arbeitsagentur einen Antrag auf Leistungen stellst, wird das - wenn ich mich recht erinnere - auf den Formularen abgefragt.

Wenn man schon "Kunde" ist, ist das anzugeben.


Hintergrund: EU-Rente ist eine der vorrangigen Leistungen.
Außerdem: wenn Du EU-Rente bekommst, bist Du nicht arbeitsfähig, stehst der Vermittlung in Arbeit nicht zur Verfügung - wie das so schön im Amtsdeutsch heißt.
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kleinchaos
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#16

Beitrag von kleinchaos »

Wenn EM-Rente beantragt ist, dann stehst du dem JC nicht zur Vermittlung zur Verfügung. Das heißt, es gibt weder Maßnahmen noch Vermittlung. Eine EGV eigentlich auch nicht. Damit der VM aber nenn Bienchen im Muttiheft hat, macht er gern eine, in der drinsteht, dass du die Entscheidungder RV sofort melden musst. Naja, kann man sich drüber streiten, ob man das unterschreibt oder nicht, tut aber keinem weh.
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#17

Beitrag von Olivia »

Was ist mit (vollständiger) Genesung? Ist diese (nicht mehr) zu erwarten?

Eine Verrentung ist eine sehr negative Perspektive, besonders bei dieser Diagnose und in dem Alter.
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Günter
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#18

Beitrag von Günter »

Die EM Rente wird in der Regel alle paar Jahre überprüft und dem Gesundheitszustand (bei Besserung) angepasst. Daher spricht nix gegen eine Verrentung auch im "jugendlichem" Alter.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#19

Beitrag von vierzehnnothelfer »

vielleicht kann das Kind einen Ganztagskindergartenplatz bekommen,
dann kann die Mutter Vollzeit arbeiten. Kindergarten plus zwei Stunden Vater.
probeo
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#20

Beitrag von probeo »

Wir haben ein wenig hin und herüberlegt, einige Zeit ist vergangen, meine Frau arbeitet jetzt 25 Stunden.

Folgende Fragen hätte ich noch:

Was genau sollte mein Arzt mir bescheinigen ? Mein Verhältnis zu ihm ist nicht zu gut, ich möchte vorher wissen, was ich von ihm brauche.
Dies gilt auch für einen möglichen Arztwechsel.

also, was brauche ich von ihm ?
Eine längerfristige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ? Befristet auf erstmal 2 Jahre ? Ist es das ?

Frührente werde ich nicht bekommen können, weil ich in 5 Jahren keine drei in die Kasse eingezahlt habe. Das wird erst wieder der Fall sein ab Februar 2022.

Nehmen wir an, ich hätte diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wird das JC diese akzeptieren, sodaß wir dann Aufstockerleistungen für meine Frau beantragen können ? Oder schicken die mich auch erst zu einem eigenen Arzt ?

Vielen lieben Dank für eure Antworten !
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Koelsch
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#21

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du komplett 2 Jahre arbeitsunfähig geschrieben wirst, dann bist Du nicht mehr erwerbsfähig, wirst also in die GruSi "abgeschoben". Ist eigentlich kein Problem, außer Euer Schonvermögen läge ziemlich an der Obergrenze (150 x Lebensjahre plus 750 €).

Ob das JC einen eigenen Arzt einschalten will kann niemand vorhersagen. Aber auch da kann man durchaus Glück haben und auf einen sehr verständigen Arzt treffen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#22

Beitrag von marsupilami »

Halt! Stop! Langsam!

Grusi hat andere Schonvermögen-Obergrenzen.
Das sind gerade mal 5 Riesen und etwas Klein-Kram.
Mehr nicht!!
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/page ... sminderung
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marsupilami
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#23

Beitrag von marsupilami »

probeo hat geschrieben: Di 14. Mai 2019, 16:54 Folgende Fragen hätte ich noch:

Was genau sollte mein Arzt mir bescheinigen ? Mein Verhältnis zu ihm ist nicht zu gut, ich möchte vorher wissen, was ich von ihm brauche.
Dies gilt auch für einen möglichen Arztwechsel.
Wenn Du den Arzt wechselst, brauchst Du vom "alten" eigentlich nichts.
Aber: wenn der Befunde von Fachärzten/Krankenhaus/etc. - zu denen er überwiesen hat - hat, dann um Kopien bitten.
Die hat er auf Verlangen herauszurücken.
Habe ich einen Anspruch auf eine Kopie meiner Krankenakte?
Ja, es ist keine Großzügigkeit, besonderes Entgegenkommen oder gar eine Serviceleistung für die eine Rechnung folgt. Der Anspruch ergibt sich aus dem Paragraphen 10 der Berufsordnung, dort heisst es genau:

§ 10 Dokumentationspflicht
(1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für die Ärztin oder den Arzt, sie dienen auch dem Interesse der Patientin oder des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.

(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

Falls also Ihr Arzt eine eigene Sicht auf die Dinge hat, ein Blick in die Berufsordnung hilft. Diese steht auf der Internetseite der Bundesärztekammer unter diesem Link zur Berufsordnung zur Verfügung.

Auch für Unterlagen anderer Ärzte, die der (Haus-)Arzt in seiner Akte hat, gilt diese Auskunftspflicht. Natürlich sind Entlassungsberichte auch bei der Klink verfügbar, aber gerade Arztbriefe sind am einfachsten auch beim eigenen Arzt zu bekommen, gleiches gilt für Laborbefunde.
Quelle: https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/s ... -vom-arzt/
Lass Dich also nicht veräppeln.

Ab zum "neuen" Arzt, die Kopien mitnehmen, aber der Neue soll erst untersuchen, bevor Du ihm die Befunden gibst!
Dann ist er unbeeinflußt in seiner Diagnose.
probeo hat geschrieben: Di 14. Mai 2019, 16:54 also, was brauche ich von ihm ?
Eine längerfristige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ? Befristet auf erstmal 2 Jahre ? Ist es das ?
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über 2 Jahr wirst Du nicht bekommen.
Krankschreibung: Der Arzt entscheidet, wie lange Sie krank sind – mit einer Ausnahme
Manche Krankheiten sind nach drei Tagen auskuriert, einige erst nach sieben Tagen und wenige dauern einen Monat: Aber wie lange darf ein Arzt Sie am Stück krankschreiben? Wir erklären Ihnen, wie die rechtliche Lage in Deutschland aussieht.

Grundsätzlich gilt: Der Arzt entscheidet, wie lange Sie krankgeschrieben sind. Denn es hängt auch von der Art der Erkrankung ab, wie lange diese dauert. Allerdings gibt es einige Einschränkungen.

Krankschreibung: So lange am Stück dürfen Sie sich krankschreiben lassen
So soll der Zeitraum der Krankschreibung nicht länger als zwei Wochen betragen. Dies ergibt sich aus den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien § 5 Absatz 4. In Ausnahmefällen darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für einen ganzen Monat gelten. Jedoch bedeutet dies nicht, dass Sie dann wieder zur Arbeit müssen.

Haben Sie sich auch nach einem Monat nicht von der Krankheit vollständig erholt, können Sie sich wieder krankschreiben lassen. Dafür muss ein Arzt Sie erneut untersuchen und eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Über die Länge entscheidet wiederum der Arzt.
probeo hat geschrieben: Di 14. Mai 2019, 16:54 Frührente werde ich nicht bekommen können, weil ich in 5 Jahren keine drei in die Kasse eingezahlt habe. Das wird erst wieder der Fall sein ab Februar 2022.
Aber evtl. Erwerbsunfähigkeitsrente. Die kann u.U. befristet sein.
D.h. der Gesundheitszustand wird dann festgestellt und mehr oder weniger regelmäßig überprüft.
Einfach mal mit dem Stichwort Erwerbsunfähigkeitsrente googelen.
Oder noch besser: wie wir weiter oben schon geraten haben: einfach mal Antrag stellen.
Dann siehst Du, was auf Dich zukommt, zukommen kann,
probeo hat geschrieben: Di 14. Mai 2019, 16:54 Nehmen wir an, ich hätte diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wird das JC diese akzeptieren, sodaß wir dann Aufstockerleistungen für meine Frau beantragen können ?
Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat nur bedingt was mit den Aufstockerleistungen für Deine Frau zu tun.
Du, Deine Frau plus das Kind werden eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Da wird für den Einzelnen der Regelbedarf + anteilige KdU festgelegt, Einkommen (ex Freibeträge) gegengerechnet und daraus die zu zahlende Leistung für die gesamte BG aufsummiert.
Grob gesagt.

probeo hat geschrieben: Di 14. Mai 2019, 16:54Oder schicken die mich auch erst zu einem eigenen Arzt ?
U.U. ja. So lange Du eine AU vorlegst, wird man Dir kein Einkommen anrechnen können. Also hast Du den vollen Anspruch auf den Regelsatz für Verheiratete plus Deinen Anteil KdU.
Aber wenn das über längere Zeit geht, wird man Dich zum hauseigenen Medizinischen Dienst des Jobcenters "bitten".
Der wird dann Arbeitsfähigkeit im Allgemeinen bzw. Einschränkungen im Besonderen feststellen.
Oft nach "Aktenlage", d.h. man wird um Schweigepflichtentbindungen für den/die Arzt/Ärzte bitten und dann wird der MD an diese Ärzte herantreten und um Kopien der Befunde bitten.
Das ist aber ein besonderes Thema, das nehmen wir in Angriff, wenn es soweit ist.
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probeo
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#24

Beitrag von probeo »

Gut, vielen Dank für die Antworten, das laß ich nochmal "durchsacken" und lese weiter noch im Internt.
Eine Frage gleich vorweg.

Nehmen wir an ich hab die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über 2 Jahre,
wo stelle ich dann den Antrag auf Grundsicherung ?

Beim Jobcenter ? oder beim Sozialamt ?

ist es nicht "intelligenter" zum Sozialamt zu gehen ?

Die Eltern meines Freundes sind verarmt im Alter, die kriegen auch GRUNDsicherung, allerdings soweit ich weiß, über das Sozialamt !
Mir fällt das halt beim Wort Grundsicherung ein.
probeo
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Re: Burnout und Aufstockerleistungen

#25

Beitrag von probeo »

Achso, Erwerbsunfähigkeitsrente =EU-Rente (ist bei mir in meinem Sprachgebauch dasselbe wie Frührente) krieg ich tatsächlich nicht, ich hab bei der Rentenkasse nachgefragt. Ich habe während meiner Selbstständigkeit und während der Elternzeit in 5 Jahren keine 3 Jahre eingezahlt.

Erst 2021 besteht wieder Anspruch (vorrausgesetzt, ich halte meinen Minijob (mit 6 Wochenstunden) durch...
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