Darf JC wirklich Nachbarn/Vermieter befragen, wenn ich den Hausbesuch verweigere? (Feststellung BG/HG)

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Schokokeks
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Darf JC wirklich Nachbarn/Vermieter befragen, wenn ich den Hausbesuch verweigere? (Feststellung BG/HG)

#1

Beitrag von Schokokeks »

Hallo,
ich brauche eigentlich gar keine Hilfe ich werde mich morgen sowieso mit meinem Anwalt in Verbindung setzen, aber ich muss das einfach mal alles loswerden, es kommt mir so unwirklich vor.


Letztes Jahr zum Ende des Bewilligungzeitraums habe ich einen ganz normalen WBA gestellt, leider war/bin ich schwer krank und habe den Antrag um mehrere Wochen verspätet abgeschickt. Dachte wird schon kein Problem sein, denn das ich krank bin war dem JC ja bekannt. Ich hatte kurz vor Ende des Bewilligungszeitraums noch einen Termin bei dem ich ein Formular für einen Termin beim ÄD mitbekommen habe, das konnte ich dann aber leider nicht ausgefüllt abgeben, weil es mir schlechter ging.


Anfang Januar hat sich das JC dann endlich gemeldet. Ich hatte bis Dezember noch von meinen Ersparnissen gelebt, die aber seit Januar komplett aufgebraucht sind, Miete (an meinen WG-Mitbewohner) habe ich aber nicht bezahlen können, bin davon ausgegangen, ich bekäme das Geld zumindest Rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs, habe ihm gesagt er bekommt das nachgezahlt sobald ich es habe.

Was nun seit Januar passiert ist, man hat weitere Unterlagen von mir eingefordert, ca. 2-3 pro Mitwirkungsschreiben, und sobald ich die erfüllt hatte, hat man sich was neues ausgedacht. Ich habe seit Ende 2016 (Erstantrag) z.B. bereits mindestens 3 mal eine Kopie vom selben Mietvertrag an dem sich nichts geändert hat zugeschickt, zuletzt nur noch per E-Mail.

Zum Mitbewohner (Wohngemeinschaft), meinte das JC, wir wohnten ja nun schon seit 5 Jahren zusammen, er solle mal bitte ein Paar Formulare ausfüllen, wegen BG und/oder HG.
(Man meinte Ursprünglich sogar, dass wir ja schon viel länger "zusammen wären", musste ich dann aber korrigieren, das wir zwar vorher im selben Haus gewohnt haben, aber als Nachbarn, ich 5. Etage, er 1. Etage, alles belegbar.)
Habe ich abgelehnt, habe mitgeteilt, dass wir weder Verwandt/Verschwägert noch ein Paar sind, es handele sich um eine reine Wohngemeinschaft (Studenten-WG), ich habe ja auch immerhin bis 2016 studiert (davor Ausbildung und Steuerpflichtig gearbeitet).
Das JC besteht nach wie vor darauf dass ich eine Anlage HG ausfülle, aber eine Wohngemeinschaft ist doch keine Haushaltsgemeinschaft so weit ich weiß.
JC: Ich müsse beweisen, dass es sich nicht um eine Beziehung handelt.
Ich habe angeboten, dass mein Mitbewohner und ich schriftlich erklären, dass es sich nicht um eine Beziehung handelt.

Die möchten nun einen Hausbesuch machen, habe ich grundsätzlich erstmal nichts dagegen gehabt.
Aber man wollte mich sofort nach Hause fahren um das zu erledigen, ich fühlte mich total bedrängt und musste das verweigern, da mein Mitbewohner Nachtschicht hat und zu dieser Zeit noch schläft.
Man bedrängte mich weiter, ich bräuchte meinen Mitbewohner garnicht zu fragen um jemanden in die Wohnung zu lassen. Nein, ich brauche ihn vom Gesetz her nicht zu fragen, aber ich WILL ihn fragen, aus Höflichkeit (machen wir fast immer so), dafür haben die JC Mitarbeiter (gleich 3 Stück auf einmal) kein Verständnis gezeigt.

Aber als man mir dann sagte, wenn ich den Hausbesuch verweigere, hätte man die Befugnis meine Nachbarn und den Vermieter zu befragen (ob es sich um eine Beziehung handelt oder nicht), war ich entsetzt, ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das dürfen. Ich habe dann gesagt, dass ich mich gerade nicht in der Lage sehe ihnen einen konkreten Termin zum Besuch zu geben, dass ich aber Grundsätzlich damit einverstanden bin, und ich solle mich telefonisch melden um den Termin zu vereinbaren. Keine Fristsetzung, nichts schriftliches (ich hätte drauf bestehen können, aber ich habe es wohl vor Schock vergessen).

Außerdem möchte man nach wie vor eine Mietbescheinigung ausgefüllt von meinen Vermietern haben. Ich habe bereits eine selbst ausgefüllte Mietbescheinigung abgegeben, ALLE Belege für die in der Mietbescheinung eingetragenen Zahlen liegen dem JC in Kopie vor.
Kommentar des JC: Auf dem Formular würde ja nicht drauf stehen, es wäre vom JC.
Das Problem mit den aktuellen Vermietern, ich habe wirklich angst, das man versucht uns mit illegalen Mitteln aus der Wohnung zu bekommen, wenn die Vermieter erfahren, dass ich ALGII beziehe (JC auch hier wieder völlig verständnislos, ich habe sowas wirklich schon erlebt!).
Damals zum Erstantrag hat man sich mit Mietvertragskopie und Nebenkostenabrechnungskopien zufrieden gegeben.

Dann zum Schluss des Termins heute morgen/mittag wollte man mir noch schnell einen Termin zur Arbeitsvermittlung mitgeben. Ich habe erneut darauf hingewiesen, dass ich seit 2016 durchgehend Arbeitsunfähig bin, und trotz Bemühungen nicht in der Lage war meine Gesundheitliche Situation zu verbessern.
Da habe ich auch nach dem Termin beim ÄD gefragt, nach weiterer Wartezeit hat man diese Angelegenheit dann offensichtlich wiedergefunden.


Ich fühle mich, keine Ahnung wie, aber für den Rest des Tages sicher nicht mehr wie ein Mensch. Bürokratieopfer?!
(Ist auch nicht vollständig, sind nur die Negativpunkte, die letzte Sachbearbeiterin die mir den Termin für den ÄD Termin gegeben hat war sogar sehr nett.)

Antwort auf meine Frage aus dem Titel habe ich gerade gefunden glaube ich: im Einzelfall ja
https://www.datenschutzzentrum.de/artik ... B-XII.html
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Re: Darf JC wirklich Nachbarn/Vermieter befragen, wenn ich den Hausbesuch verweigere? (Feststellung BG/HG)

#2

Beitrag von Koelsch »

Schau auch mal hier https://harald-thome.de/fa/harald-thome ... 8.2010.pdf Randnummer 6.17

Halte das, was Du da erleben musstest mit Datum, Uhrzeit in Form einen Gedächtnisprotokolls schrifltich fest - und mekr Dir bitte für die Zukunft: Nie allei zum JobCenter, nimm immer einen Begleiter mit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Darf JC wirklich Nachbarn/Vermieter befragen, wenn ich den Hausbesuch verweigere? (Feststellung BG/HG)

#3

Beitrag von Schokokeks »

Koelsch hat geschrieben: Do 7. Mär 2019, 20:43 Schau auch mal hier https://harald-thome.de/fa/harald-thome ... 8.2010.pdf Randnummer 6.17

Halte das, was Du da erleben musstest mit Datum, Uhrzeit in Form einen Gedächtnisprotokolls schrifltich fest - und mekr Dir bitte für die Zukunft: Nie allei zum JobCenter, nimm immer einen Begleiter mit
Danke, das habe ich auch schon häufiger gelesen, aber wenn ich einfach niemanden habe den ich mitnehmen könnte.

6.17 "Der Hausbesuch ist allenfalls bei Widerlegung der Vermutung zur Indizienfeststellung erforderlich." Was?
Also sollte ich schon mal eine Anlage VE ausfüllen, habe ich noch nie vorher gesehen das Formular, die haben mir nur WEP+HG geschickt (mehrfach, weil ich mich ja geweigert habe die ausgefüllt zurück zu schicken).

Und da war noch:
JC: "Ich bitte um Stellungnahme warum die Betriebskostenabrechnung an "Familie" Abc & Xyz adressiert ist."
Antwort: "Die Nebenkostenabrechnung wird von der Firma 123 im Auftrag unserer Vermieter Anhand von Unterlagen erstellt (steht auch so drin). Weder ich noch mein Mitbewohner Herr Xyz (Wohngemeinschaft), kennen diese Firma persönlich. Die Firma 123 kann weder wissen noch beurteilen das wir keine Familie sind."
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Re: Darf JC wirklich Nachbarn/Vermieter befragen, wenn ich den Hausbesuch verweigere? (Feststellung BG/HG)

#4

Beitrag von Koelsch »

Zu der blöden Formulierung bei der NK Abrechnung kann ich nix sagen. Weise den Vermieter doch darauf hin, dass dort keine "Familie" wohnt, kann eigentlich kein Nachteil sein.

Kein Beistand ist und bleibt blöd. Dann hilft nur, Ohren auf und Mund zu. Alles schrftlich, nix im JC unterschreiben sondern mitnehmen, hier einstellen und nach unserem "Gemecker" dann ggf. unterschrieben einreichen.

Und sieh zu, dass Du den Termin beim ärztlichen Dienst machst.
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Schokokeks
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Re: Darf JC wirklich Nachbarn/Vermieter befragen, wenn ich den Hausbesuch verweigere? (Feststellung BG/HG)

#5

Beitrag von Schokokeks »

Vielen Dank auch dir Wampe, ihr habt mir sehr geholfen. Möchte auch noch mehr schreiben, aber nicht mehr heute.
Und habe doch noch einen Begleiter gefunden. :)
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