Ortsabwesenheit
Verfasst: Mi 8. Mai 2019, 21:09
Noch eine Frage...das Verhältnis zu meiner SB ist ja derzeit nicht sooo toll, weiß nicht wie es noch wird (wisst ihr ja von meinem anderen Thread)
Mein Lebensgefährte und ich möchten gerne unserem Sohn zuliebe in den Pfingstferien mal wegfahren. Nichts großes, einfach auf nen Campingplatz, aber halt weg. Einfach, dass unserer Sohn auch mal nen kleinen Familienurlaub hat, und in der SChule mal mitreden kann.
Er kann ja nix für die Situation. Wir würden ihn diesen Wünsch so gerne einmal erfüllen!
Wie ist das, SB kann das ja verweigern, soviel ich weiß, oder? Man hat kein REcht auf Urlaub, oder?
Wie ist das bei AUfstocker? Und ab wann zählt man als Aufstocker?
WIe ist es, wenn man krank geschrieben ist? Aber so, dass man nicht bettlägrig ist (keine Grippe).
Und WAS dürfte in einer BG (2 Erwachsene, 1 Kind) gekürzt werden, wenn man einfach trotzdem fährt?
Darf Miete, ANteil Kind, Krankenversciherung auch gekürzt werden?
Wieviel Prozent, wielang?
Weiß das jemand?
Mein Lebensgefährte und ich möchten gerne unserem Sohn zuliebe in den Pfingstferien mal wegfahren. Nichts großes, einfach auf nen Campingplatz, aber halt weg. Einfach, dass unserer Sohn auch mal nen kleinen Familienurlaub hat, und in der SChule mal mitreden kann.
Er kann ja nix für die Situation. Wir würden ihn diesen Wünsch so gerne einmal erfüllen!
Wie ist das, SB kann das ja verweigern, soviel ich weiß, oder? Man hat kein REcht auf Urlaub, oder?
Wie ist das bei AUfstocker? Und ab wann zählt man als Aufstocker?
WIe ist es, wenn man krank geschrieben ist? Aber so, dass man nicht bettlägrig ist (keine Grippe).
Und WAS dürfte in einer BG (2 Erwachsene, 1 Kind) gekürzt werden, wenn man einfach trotzdem fährt?
Darf Miete, ANteil Kind, Krankenversciherung auch gekürzt werden?
Wieviel Prozent, wielang?
Weiß das jemand?