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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 12. Jan 2009, 21:56
von Pegasus
jep Koelsch ... das ist in der Tat ein Problem.

Bei mir ist es ja ganzzzzzzzz anders, da ich meine letzte Einnahme am 31.10.2008 hatte.

Im November und Dezember keine Einnahmen, da der LKW vorüber gehend abgemeldet. Nur die Fixkosten und 2 kleinere Anschaffungen ( Erst ein Speicherriegel, dann das DVD-Laufwerk im Eimer) und die jährliche Lizenzgebühr für den Virenscanner.

Dank des unermüdlichen Hungers der ARGE nach Belegen muss ich in diesen Monat nicht nur Druckerpapier sondern auch noch eine neue Kartusche (60.- bis 70,-) kaufen.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Leistungszeitraum Oktober- Dezember 2008 habe ich mit meinen Buchungsprogramm (Quicken) erstellt. Dafür habe ich extra eine Datei Namens ARGE angelegt (Geht auch nicht anders, da die ARGE ja nicht das Finanzamt ist.).

Nun ist die SB am Zug - schaun wir mal, was sie noch so anfordert. Habe im Anschreiben mitgeteilt, das ich aus Kostengrund eben nicht noch einmal die ihr bereits vorliegenden Buchungsbelege anhänge. :aufgemerkt:

Außerdem hat sie mir bislang noch nicht auf meine Anfrage nach den gesetzlichen Grundlagen geantwortet. Sie forderte ja eine G+V für das gesamte Jahr.

Peg

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mi 14. Jan 2009, 19:18
von Pegasus
§3 (3)
Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechen.
Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht.

Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden. soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht.
Mhh könnte ich hier Probleme wegen der eventuellen Reparatur Bremsen/Kupplung bekommen?
(5) Ist auf Grund der Art der Erwebstätigkeit eine jährliche Berechnung des Einkommens angezeigt, soll in die Berechnung des Einkommens nach den Absätzen 2 bis 4 auch Einkommen nach Absatz1 Satz 1 einbezogen werden, das der erwerbsfähige Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor wiederholter Antragstellung erzielt hat, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige darauf hingewiesen worden ist.

Das gilt nicht, soweit das Einkommen bereits in dem der wiederholten Antragsstellung vorangegangenen Bewilligungszeitraum hätte berücksichtigt werden müssen.
Auch hier bin ich sehr unsicher. Unter welchen Kriterien ist eine jährliche Berechnung des Einkommens angezeigt? Die SB muss sich doch an irgend eine Anordnung halten. Das würde ja sonst bedeuten, das die SB meine Einnahmen vor den Bewilligungszeitraum einbeziehen kann? (!)

Ich habe bis jetzt ja nur vorläufige Bescheide erhalten. Und dort kann ich nichts darüber finden.
Aber vielleicht will die SB deshalb eine G+V für das gesamte Jahr 2008 haben? Außerdem wurden keine 6 Monate bewilligt, sondern 9 Tage Oktober 2008.


Peg - sage ja je mehr ich über ARGE lese, desto konfuser werde ich.

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mi 14. Jan 2009, 20:16
von Koelsch
Pegasus hat geschrieben: Mhh könnte ich hier Probleme wegen der eventuellen Reparatur Bremsen/Kupplung bekommen?
Aber nur, wenn der SB auf dem Standpunkt steht - wer braucht schon Bremsen und Kupplung. :totlach: :totlach:
Unangemessen wäre es evtl. wenn Du dem LKW auch gleich noch eine komplette Sonderlackierung mit der Aufschrift "Sponsored by ARGE" verpassen ließest.
Pegasus hat geschrieben:Auch hier bin ich sehr unsicher. Unter welchen Kriterien ist eine jährliche Berechnung des Einkommens angezeigt? Die SB muss sich doch an irgend eine Anordnung halten. Das würde ja sonst bedeuten, das die SB meine Einnahmen vor den Bewilligungszeitraum einbeziehen kann? (!)

Ich habe bis jetzt ja nur vorläufige Bescheide erhalten. Und dort kann ich nichts darüber finden.
Aber vielleicht will die SB deshalb eine G+V für das gesamte Jahr 2008 haben? Außerdem wurden keine 6 Monate bewilligt, sondern 9 Tage Oktober 2008.


Peg - sage ja je mehr ich über ARGE lese, desto konfuser werde ich.
Jährliche Berechnung des Einkommens - das ist gedacht für den klassische Fall der Eisdiele mit fast ausschließlich Terassenbetrieb. Bei Dir gilt mit Sicherheit 6-Monate BWZ. Und nur für den BWZ haben den SB die Gewinnberechnungen zu interessieren, für früher liegende Zeiträume gibt es meines Wissens keine Rechtsgrundlage.

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mi 14. Jan 2009, 21:15
von Pegasus
Danke koelsch

bin bischen beruhigt, wobei... man kann nie wissen, was denen so einfällt.
So wie heute Mittag machte es telebim, ich schau auf das Display: das heißgeliebte Arbeitsamt. Habe selbstverständlich nicht abgenommen - der Anruf kam auf das betrieblich genutzte Telebim. Nicht das es später heißt, ich würde ja doch private Telefonate darüber führen. :aufgemerkt:
komplette Sonderlackierung mit der Aufschrift "Sponsored by ARGE" verpassen ließest.
.... könnte doch ein einträgliches Geschäft werden...... fragt sich nur für wen. Abwertend ist das jedenfalls nicht, sofern ich noch andere Werbung drauf habe. :bravo:

Peg

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 18:07
von Pegasus
Mir schwant, dass ich in den nächsten Tagen wohl wieder meine 'heißgeliebte' SB oder SBs mit Sitz ARGE besuchen muss.

Bis heute nichts im Postkasten wegen:

1) Meine Anfrage, auf welcher Gesetzeslage die SB eine vom Vermieter ausgefüllte KDU, G+V für 2008 etc. verlangt - (unbeantwortet)

2) die endgültige EKS für 21.10. - 31.12.2008 - (keine Reaktion - ist auch schwer, die Nebenkosten und Heizkosten neu zu berechnen. Hatte ja versehentlich den Strom nicht aus den Nebenkosten genommen)

3) noch den Antrag auf Weiterbewilligung ( Bald ist der 1. und der Vermieter, meine Miezen, Männe und ich warten auf Euronen. Von Luft kann man schlecht leben und schon gar nicht irgendwas bezahlen.

Oder ist es vielleicht so, dass man den Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen erst wieder nach den Besuch im Arbeitsamt ( Sofortangebot - bla bla ) bearbeitet ??? Beim Erstantrag habe ich da einen Stempel bekommen, das ich auch da war....

Peg - wird bischen unruhig

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 18:16
von Koelsch
Schau ruhig erst mal nach, ob die auch alle schön arbeiten. Bei der Gelegenheit kannst Du dann ja einen formlosen Antrag auf Vorschuß nach § 42 SGB I unterbreiten. Auf sofortiger Auszahlung bzw. auf sofortigem, schriftlichen Bescheid bestehen. Dann hast Du was in der Hand, um eine eA beim SG zu beantragen.

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 18:43
von marsupilami
Und geh nicht alleine hin!!
Nimm einen Beistand mit!!

Nicht weil Du das nicht kannst oder der Scheck bzw. das Bare zu schwer ist, sondern als Zeugen, falls man/frau versucht, Dich abzuwimmeln.

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 18:50
von Pegasus
Mhhh - gib es irgendwie eine rechtliche Grundlage, um auf einen sofortigen schriftlichen Bescheid zu fordern?

Man wird doch nur noch vera......

Jedenfalls hatte ich das Gefühl, als ich hin war um nach nach § 42 SGB I einen Vorschuss zu erhalten. Da hatte die SB gesagt, sie hätte das schon weitergeleitet, also Bescheid ist raus.
Was natürlich nicht stimmte, denn das Datum auf den Bescheid war 2 Tage später als mein Besuch.

Nö - ich gehe nicht allein. Muss mal sehen, wen ich mitnehme. Dauert ja immer ein paar Stunden.

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 19:42
von Günter

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 21:38
von Pegasus
Guten Abend

vielen Dank für den Link .. und überhaupt..... ihr seid hier alle hilfsbereit.

Ich bin froh, dass ich hier Mitglied bin.

Guts Nächtle
Peg

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 12:31
von Pegasus
Es brennt gewaltig. War heute bei der ARGE.

Muss mich erst beruhigen. Dann werde ich berichten und ein Schreiben hochladen.

Gefühlsmäßig würde ich alles hinschmeißen und meinen Behindertenausweis (Asthma, Rücken, und psychische Minderbelastbarkeit) kräftig in Anspruch nehmen....

Peg

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 13:10
von Günter
Hallo Peg,

Mach erst mal diesen :Schoko:


Das hilft. Zumindest der Süßwarenindustrie und dem Lebensmittelhandel :gunni:

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 14:47
von Pegasus
Moin Günter,

jo die Süßwarenindustrie würde sich schon über meinen Heißhunger freuen - wenn ich es mir leisten kann. Aber vielleicht bekomme ich ja mal ein 'Care'-Paket mit vielen Schokohasen. Ach wäre das toll. :bravo:

So mal schaun wir mal weiter.....
Datum des Schreiben: 30.01.2009 – welches ich bei heutigen Besuch bei der ARGE extra als Ausdruck
erhielt. (Per Post kam bis heute nichts an)

Zwischenmitteilung zu Ihrem Antrag zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


Sehr geehrte Frau …...,

über Ihren Antrag kann noch nicht entschieden werden, weil die folgenden Unterlagen bwz. Angaben fehlen:

Sie haben mit Ihrem Fortzahlungsantrag Unterlagen eingereicht, die jedoch teilweise keinen Rückschluss darauf zulassen, ob es sich um geschäftliche Unterlagen handelt bwz. enthalten geschäftliche Unterlagen Schwärtzungen, die eine konkrete Prüfung der von Ihnen weiterhin. Hier ist daher die Einsicht in die Originalunterlagen erforderlich.

Zudem sind Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung mit Schwärzungen versehen; hierzu sei mitgeteilt, dass die Angabe des Vermieters zwar freiwillig ist, gleichwohl habe ich zu prüfen, ob es sich nicht um Verwandschaftsmietverhältnis handelt. Ich bitte daher auch hier um die Vorlage ungeschwärtzter Unterlagen zur Einsicht bwz. eine von Ihnen unterschriebene Erklärung darüber, ob Sie a) mit dem Vermieter verwandt oder verschwägert sind und b) aus welchen Gründen auf der Betriebskostenabrechnung ebenfalls Angaben geschwärtzt haben.

Die Unterlagen und/oder Ihre Angaben werden für die Bearbeitung Ihres Antrages genötigt.

Bitte kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht bis spätestens 116.02.2009 nach. Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten, wird die Leistung ganz versagt (§§ 60 und 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch – SGB I). Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind als Anlage abgedruckt.

Die Unterlagen sollten Sie möglichst persönlich im Dienstgebäude der Arbeitsgemeinschaft Kreis Wesel, Vertragspartner Agentur für Arbeit Wesel und Kreis Wesel, Im Moerser Feld 1F, 47441 Moers, Zimmer abgeben.
Das gleiche gilt auch für Antworten auf erbetene Erläuterungen. Anmerkung Peg: lade noch mein Anschreiben hoch. Bis heute habe ich nämlich keine Antwort erhalten

Eingereichte Originalunterlagen erhalten Sie selbstverständlich zurück.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch nach Vorliegen aller für die Bearbeitung notwendigen Angaben eine Entscheidung nicht immer sofort möglich ist. Ich werde mich jedoch bemühen schnellstmöglich über Ihren Antrag zu entscheiden.

Außerdem darf ich Ihnen noch folgende wichtige Information geben:

Personen sind für den Fall der Krankheit nur während des tatsächlichen Bezugs von Arbeitslosengeld II versichert. Deshalb sollten Sie die Frage der freiwilligen Weiterversicherung mit Ihrer bisherigen Krankenkasse besprechen, damit Ihnen kein Schaden durch die Verzögerung in die Bearbeitung entsteht.

Anlagen:
Gesetzestext
Antwortenschreiben.


Auszug aus dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGB I)

§ 60 SGBI -Angabe von Tatsachen
(1)
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
(2)Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
(3)Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder Ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für diejenigen, der Leistungen zu erstatten hat.

(2) ….....


§ 66 SGB I – Folgen fehlender Mitwirkung

(1)Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Die gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.
(2)…..
(3)Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.
Ich habe alle erforderlichen Unterlagen abgegeben. Geschwärtzt habe ich
a) im Mietvertrag und BK 2007 den Namen und Anschrift des Vermieters
b) in der Nebenkostenabrechnung zusätzlich den Nachbarn. Es ist jedoch für jeden nachvollziehbar, was ich für Kosten dort habe.
c) die ARGE hat alle Quittungen über die Mietzahlungen, welche ich bar zahle. Betrag: 550,- Euro
500,- Wohnung / 50,- Platz/Box betrieblich. Desweiteren liegt der ARGE eine Bescheinigung über die Miete und Betrag des Platz/Box vor.

Bei den betrieblichen Belegen habe ich die Daten von allen der Rechnungsteller geschwärtzt, z.B.
Gutschriften/Abrechnungen für den Verkauf an den Schrottgroßhändler, Rechnung über die jährliche Lizenz der Antiviren-Software etc., bei den anteiligen Hostkosten (Werbungskosten mtl. 3,50 (!), habe ich mir erlaubt, die privaten Domains zu schwärtzen.



Das beigefügte Antwortschreiben
Arbeitsgemeinschaft Kreis Wesel, Vertragspartner der Agentur für Arbeit Wesel und Kreis Wesel Im Moerser Feld 1F
47441 Moers


Betreff: Zwischenmitteilung zum Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts


Ihr Schreiben vom 30.01.2009 (zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen)

[ ] den ergänzten Antrag gebe ich anbei zurück
[ ] als Anlage übersende ich die von Ihnen angeforderten Unterlagen
[ ] sonstige Mitteilung:

[ ] Anlagen
Angeblich hat die SB (kenne ich nicht persönlich), welche die Anträge bearbeitet mit Ihren Vorgesetzten Rücksprache gehalten und dann dieses Schreiben verfasst.

Gleich folgt eine Verhandlungsniederschrift.

Sorry für den langen Briefwechsel
Peg -

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 15:00
von Günter
Spontan fällt mir da nur die Schöpfungsgeschichte und das Neue Testament ein. Danach sind alle Menschen Brüder.

Mir ist aber kein Paragraph im SGB II bekannt, in dem die ARGEn verpflichtet oder ermächtigt werden die Verwandtschaftsverhältnisse ihrer Kundschaft auszuspionieren.

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 15:04
von Emmaly
Pegasus hat geschrieben:Gefühlsmäßig würde ich alles hinschmeißen und meinen Behindertenausweis (Asthma, Rücken, und psychische Minderbelastbarkeit) kräftig in Anspruch nehmen....
Und warum machst du das nicht?
Der Stress ist für dich bestimm abträglich. Höre auf dein Gefühl.

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 15:19
von Pegasus
Verhandelungsniederschrift
02.02.2009 – Besuch ARGE Nachfrage bezüglich 1.Folgeantrag
Verhandlungsniederschrift

Name: Bla bla
Anschrift: -
Nr.BG: XYZ

Spricht und erklärt:
In der Nebenkostenabrechnung 2007 ist der Name des Vermieters und die Unterschrift geschwärtzt. Ich werde dies im Original zur Einsicht einreichen. Außerdem ist der Name eines Mieters des Objektes geschwärtzt, da dieser nicht möchte, das sein Name und seine Daten hier bekannt werden. Er hat darauf bestanden, dass dies nicht sichtbar ist.

Die Gewinn und Verlustabrechnung wird von meinen Steuerberater erst im Rahmen der Steuererklärung gemacht. Ich kann daher diese noch nicht vorlegen. Ich kann lediglich ein Computerausdruck vorlegen von meiner erstellten Einnahmen und Ausgabenrechnung, die aber eventuell von der des Steuerberaters abweichen kann.

Da ich im Augenblick keine Mittel habe um meine Miete zu zahlen bitte ich um Zahlung eines Abschlages.

Die SB, mit welcher ich heute gesprochen habe, sagte mir zu, dass Sie heute Nachmittag der Kollegin, die die Anträge bearbeitet, vorlegen wird. Meinte aber, sie weiß nicht, ob die Kollegin es schafft, morgen meinen Antrag (Abschlagzahlung etc.) zu bearbeiten.

Ich lege morgen den
a) Mietvertrag +Nebenkostenabrechnung 2007
b) die Originalbelege

zur Einsicht vor.

Mit den erwähnten Computerausdruck habe ich Probleme. Ich habe in meinen Buchungsprogramm eine extra Datei für die ARGE angelegt, weil die ARGE o-Ton SB: nicht das Finanzamt ist.

Hierzu würde ich gerne von euch wissen, ob ich zulassen muss, das die SB sich Kopien zieht?

Auf meine Frage, warum man eine EÜR für das gesamte Jahr fordert, obwohl das für die Leistungszeitraum bwz. Berechnung keinen Einfluss hat, erhielt die die Antwort:

Ein Gemüsehändler hat oft Saisonbedingte Umsätze. Man wolle prüfen, ob man nicht 6 Monate sehr gute Einnahmen hatte, welche dann 'verprasst' worden seinen, und keine Vorsorge (sprich Rücklagen) für die magere Zeit angelegt hat.

Ich habe darauf hingewiesen, das der Schrotthandel kein Saisonbedingtes Gewerbe ist. Sondern wie bei den meisten Dienstleistungen eben ein stetig rauf und runter ist.

Meine Anfrage vom 29.12.2008 wurde bis heute nicht bearbeitet bwz. beantwortet:
Ihr Schreiben vom 10.12.2008 / Aufforderung zur Mitwirkung

ich nehme Bezug auf oben genanntes Schreiben.

Damit ich die von Ihnen gesetzte Frist (spätestens 31.01.2009) einhalten kann, bitte ich um kurzfristige Antwort.


KDU – vom Vermieter ausgefüllt
Auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine vom Vermieter ausgefüllte Anlage KDU anfordern (Muss ich meinen Vermieter mitteilen, dass ich Leistungen nach SBG II beziehe?). Ich bin trotz intensiver Suche nicht fündig geworden.

Die für die Berechnung notwendigen Nachweise, wie die relevanten Seiten des Mietvertrages in Kopie, die Anlage KDU sowie der Nachweis, dass die Miete an den Vermieter in Bar gezahlt wurden, liegen Ihnen bereits vor. Somit sind alle erforderlich Tatsachen und Belege herbei gebracht.

Ich schlage Ihnen stattdessen vor, die Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2007 in Kopie zur Verfügung zu stellen. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen werde ich die Namen anderer Mieter unkenntlich machen. Wann ich die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2008 erhalte, kann ich leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitteilen.


G+V für den Zeitraum vom Oktober bis einschließlich Dezember 2008
Gewinn- und Verlustrechnung werden nur von Betrieben die nach den geltenden Steuerrecht Bilanzpflichtig sind erstellt.

Ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG. Daher kann ich Ihnen nur eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) mit Kopien der Buchungen zur Verfügung stellen.


Jahresabschluss für 2008

Auf welcher Rechtsgrundlage fordern Sie Daten aus dem Zeitraum vor Bewilligung der Leistungen nach dem SGB II? Diese Daten sind für sind die Berechnung unerheblich.

Grundsätzlich wird die jährliche Einnahmeüberschussrechnung im Rahmen der Einkommenssteuer-Erklärung von meinen Steuerberater kostenpflichtig erstellt.

Meine jetzige finanzielle Lage lässt es nicht zu, dass ich bereits im Januar 2009 meinen Steuerberater damit beauftrage. Oder gar extra eine EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) für den Zeitraum des Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erstellen lasse.

Hier wäre dann auch die Übernahme der zusätzlichen Steuerberaterkosten durch Sie zu klären. Wie bereits erklärt, bin ich finanziell nicht in der Lage, Arbeiten des Steuerberater vorzeitig oder gar zusätzlich erledigen zu lassen.

Aus oben angeführten Grund kann ich Ihnen stattdessen die Anlage EKS mit den tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben = Überschuss/Verlust nebst Buchungsbelegen in Kopie anbieten; wozu ich laut Gesetz auch verpflichtet bin.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Buchungsbelege geschwärzt, da sämtliche Daten, die Rückschlüsse auf meine Kunden bzw. Lieferanten zulassen, für die Berechnung meines Anspruchs nicht erheblich sind.

Mit freundlichen Grüßen
Die endgültige EKs für 10. - bis 12.2008 sowie sämtliche Belege (auch teilweise geschwärtzt) hat die ARGE am 13.01.2009 erhalten.

Ich bin total verunsichert.
Auch wegen der Krankenversicherung. Die OP für meinen Mann ist am 11.02.

Tut mir leid, dass ich wieder mal eine große Flut an Beitrag hier schreiben muss.

Peg

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 15:23
von Pegasus
Günter hat geschrieben:Mir ist aber kein Paragraph im SGB II bekannt, in dem die ARGEn verpflichtet oder ermächtigt werden die Verwandtschaftsverhältnisse ihrer Kundschaft auszuspionieren.
Die SB sagte, dass man ohne Daten des Vermieters nicht erkennen kann, ob es sich wirklich um MEINEN Vermieter handelt. Bei einigen Leistungsempfängern zahlt die ARGE die Miete dirket an die Vermieter.

Ja sagte ich, aber ich habe alle Belege über die Mietzahlungen eingereicht. Und meine Name steht als Mieterin im Vertrag und Nebenkostenabrechnung.

Peg

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 15:40
von Günter
Pegasus hat geschrieben:Tut mir leid, dass ich wieder mal eine große Flut an Beitrag hier schreiben muss.
Unbestätigten Gerüchten zu Folge haben wir noch viiiiiiiiel Platz auf dem Server, du kannst reinstellen soviel du magst, oder für erforderlich hältst. Mir tut leid dass man dich drangsaliert.

Nein die Arge hat kein Recht Daten gegen deinen Willen zu kopieren.

Die Direktüberweisung der Miete ist gem. §22 SGB II der Ausnahmefall, wenn der eHE seinen Verpflichtungen zur Mietzahlung nicht nachgekommen ist.

Ich würde der SB man den Vorschlag unterbreiten die Mechanik hinter der Stirnhöhle in Bewegung zu setzen, und folgende Überlegungen anzustellen.

1. Ist anzunehmen, dass Pegasus & Günther Schrotti im Freien kampieren? ( ) JA ( ) NEIN
2. Gibt der ALG II Antrag auch nur verdachtsweise die Annahme auf Immobilienbesitz her? ( ) JA ( ) NEIN
3. Ist anzunehmen, dass Familie Schrotti kostenlos wohnen darf? ( ) JA ( ) NEIN
4. Ist die Miete überteuert? ( ) JA ( ) NEIN
5. Gibt es Hinweise auf Betrug? ( ) JA ( ) NEIN

Bei 5 X Nein ist dem Antrag der Familie Schrotti stattzugeben.

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 15:51
von Koelsch
Ich liebe diese Standardschreiben - sie sind so vorhersehbar. Exakt den gleichen Text verwendet auch die ARGE meines Mißtrauens, natürlich dann "individualisiert" durch die Aufzählung der angeblcih fehlenden Unterlagen.

Ich meine mich zu erinnern, dass ich der ARGE meines Grauens seinerzeit etwa so geantwortet hätte:

Sehr ......... ,
zu ihrem Schreiben nehme ich gerne wie folgt Stellung:

1) Ich darf Ihnen versichern, dass alle Ihnen vorgelegten Unterlagen die sich nicht auf meine Wohnung und die damit verbundenen Nebenkosten beziehen, geschäftlicher Natur sind.

Ich versichere Ihnen weiterhin, dass ich mit meinem Vermieter nicht verwandt oder verschwägert bin. Die außer den Vermieterdaten weiterhin geschwärzten Daten beziehen sich auf meine Nachbarn. Ich bin nicht befugt, Ihnen Namen meiner Nachbarn zu benennen.

Das Sie durch die vorgenommenen Schwärzungen in den geschäftlichen Unterlagen verwirrt werden tut mir ausgesprochen leid. Gerne werde ich Ihnen ungeschwärzte Belege vorlegen, nachdem Sie mir doch bitte kurz schriftlich mitteilen, wo und zu welchem Zeitpunkt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seine in dieser Frage doch sehr deutliche und im Oktober 2006 veröffentlichte Ansicht zur Vorlage von Geschäftsdaten revidiert hat.

Weiterhin bin ich u.a. durch meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die allgemeinen Vorschriften des Datenschutzes gebunden, keinerlei Kunden- und Lieferantendaten an Dritte mit Ausnahme der Finanzbehörden weiterzugeben.

Sollten Sie auf der Weitergabe dieser Daten bestehen, so bitte ich zunächst um eine eindeutige Erklärung Ihrerseits, warum diese Daten erforderlich sind. Ich kann mir nicht vorstellen, welche leistungsrelevanten Erkenntnisse aus dem Namen und der Anschrift eines Kunden, eines Lieferanten gezogen werden könnten und bitte diesbezüglich um ausführliche Begründung.

Sollte die Preisgabe dieser Daten aus Ihrer Sicht tatsächlich erforderlich sein, bitte ich im Vorfeld um Ihre verbindliche Erklärung, dass gegen die Weitergabe keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken bestehen und Sie mich im Falle möglicher Regressforderungen meiner Kunden bzw. Lieferanten wegen Verletzung vertraglich vereinbarten Datenschutzes in vollem Umfang schadlos stellen werden.

Ich weise der Vollständigkeit halber darauf hin, dass eine Versagung der Leistungen wegen einiger berechtigter Schwärzungen in hohem Maße unverhältnismäßig und daher rechtswidrig wäre.

Gleichzeitg weisen Sie zu Recht darauf hin, dass mir durch die verzögerte Bearbeitung ein Schaden durch die erhöhten Beiträge einer freiwilligen Krankenversicherung droht. Da Sie allein diese verzögerte Bearbeitung zu vertreten haben, gehe ich davon aus, dass Sie mich auch diesbezüglich schadlos stellen werden.



Etwa in diesem Sinne habe ich der ARGE meines Grauens auf dieses merkwürdige Schreiben geantwortet. Und siehe da, ich erhielt einen vorläufigen Bewilligungsbescheid für Januar/Februar, natürlich rechnerisch falsch und willkürlich. Im sofortigen Widerspruch gegen Fehlberechnung und BWZ hab ich dann noch gleich darauf hingewiesen, dass am 1.3. Antrag auf eA eingereicht wird, falls dann kein März-Geld auf dem Konto ist. Gespräch mit der ARGE hab ich dann Ende dieses Monats.


Da Du ja besonders Sorge wegen der KV hast, ist es aber vielleicht ratsam, zähneknirschend auf kleinerer Flamme zu kochen. Du sagtst ja selbst, dass Du ihm einige Sachen vorlegen willst. Sieh zu, dass dann auch in das Protokoll reinkommt, dass ARGE bisher keinerlei Antworten auf Deine Fragen geliefert hat. Im Übrigen mach Dir mal keine Sorgen mit der KV - so schnell bist Du da nicht raus - bis zum Ende des Monats bist Du sogar ganz offiziell noch nachversichert (ich glaub so heißt das).

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 16:28
von Pegasus
nachdem Sie mir doch bitte kurz schriftlich mitteilen, wo und zu welchem Zeitpunkt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seine in dieser Frage doch sehr deutliche und im Oktober 2006 veröffentlichte Ansicht zur Vorlage von Geschäftsdaten revidiert hat.
Hast Du hierfür einen Link ... ganz lieb frag.
allgmeine Geschäftsbedimngungen
Die müßte ich erst kreieren. Aber würde das überhaupt greifen? Ich denke da an:
§ 60 SGBI -Angabe von Tatsachen
(1)
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen.

Und die Verwaltungsangstellte bei der ich heute war, sagte mir, dass sie selbst den Datenschutz unterliegen und nichts weitergeben dürfen.

Das Ganze geht mir völlig auf den Keks. Werde heute Abend mal den SOVD kontaktieren. Vielleicht sind die auch fit in Sachen ALG II.
Peg

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 16:43
von Günter
Und ich denke in solchen Kategorien
SGB I § 33 Ausgestaltung von Rechten und Pflichten
Ist der Inhalt von Rechten oder Pflichten nach Art oder Umfang nicht im einzelnen bestimmt, sind bei ihrer Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten oder Verpflichteten, sein Bedarf und seine Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Dabei soll den Wünschen des Berechtigten oder Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... bi/33.html
SGB I § 35 Sozialgeheimnis
(1) Jeder hat Anspruch darauf, daß die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Sozialgeheimnis). Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfaßt die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, daß die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden. Sozialdaten der Beschäftigten und ihrer Angehörigen dürfen Personen, die Personalentscheidungen treffen oder daran mitwirken können, weder zugänglich sein noch von Zugriffsberechtigten weitergegeben werden. Der Anspruch richtet sich auch gegen die Verbände der Leistungsträger, die Arbeitsgemeinschaften der Leistungsträger und ihrer Verbände, die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung, die in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen, gemeinsame Servicestellen, Integrationsfachdienste, die Künstlersozialkasse, die Deutsche Post AG, soweit sie mit der Berechnung oder Auszahlung von Sozialleistungen betraut ist, die Behörden der Zollverwaltung, soweit sie Aufgaben nach § 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, nach § 18h Abs. 7 des Vierten Buches und § 66 des Zehnten Buches durchführen, die Versicherungsämter und Gemeindebehörden, sowie die anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen (§ 2 Abs. 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes), soweit sie Aufgaben nach diesem Gesetzbuch wahrnehmen, das Bundesamt für Güterverkehr, soweit es Aufgaben nach § 18h Abs. 7 Satz 3 des Vierten Buches durchführt, und die Stellen, die Aufgaben nach § 67c Abs. 3 des Zehnten Buches wahrnehmen. Die Beschäftigten haben auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit bei den genannten Stellen das Sozialgeheimnis zu wahren.
(2) Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten ist nur unter den Voraussetzungen des Zweiten Kapitels des Zehnten Buches zulässig.
(3) Soweit eine Übermittlung nicht zulässig ist, besteht keine Auskunftspflicht, keine Zeugnispflicht und keine Pflicht zur Vorlegung oder Auslieferung von Schriftstücken, nicht automatisierten Dateien und automatisiert erhobenen, verarbeiteten oder genutzten Sozialdaten.
(4) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich.
(5) Sozialdaten Verstorbener dürfen nach Maßgabe des Zweiten Kapitels des Zehnten Buches verarbeitet oder genutzt werden. Sie dürfen außerdem verarbeitet oder genutzt werden, wenn schutzwürdige Interessen des Verstorbenen oder seiner Angehörigen dadurch nicht beeinträchtigt werden können.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... bi/35.html
SGB X § 67 Begriffsbestimmungen
(1) Sozialdaten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener), die von einer in § 35 des Ersten Buches genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle betriebs- oder geschäftsbezogenen Daten, auch von juristischen Personen, die Geheimnischarakter haben.

....
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... bx/67.html

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 16:53
von Pegasus
danke günter,

tippe mit einer hand, daher alles in klein. madam katze lizzy belegt gerade den anderen arm.

wenn ich es richtig deute, dann hat der gesetzgeber unterschiedliche gesetze erlassen. steht doch inhaltlich im krassen gegensatz......

peg

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 17:02
von Koelsch
Pegasus hat geschrieben:
nachdem Sie mir doch bitte kurz schriftlich mitteilen, wo und zu welchem Zeitpunkt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seine in dieser Frage doch sehr deutliche und im Oktober 2006 veröffentlichte Ansicht zur Vorlage von Geschäftsdaten revidiert hat.
Hast Du hierfür einen Link ... ganz lieb frag.


Nööö, es gibt aus dem Oktober 2006 eine Broschüre des BMAS und da steht drin, dass man den Blödsinn nicht machen will, der eigentlich im Gesetz steht (§ 60 SGB II). Danach kann ARGE von jedem Deiner Kunden und Lieferanten Auskunft verlangen, und das hat man dort eingesehen dürfte der Tätigkeit eines Selbstständigen nicht gerade förderlich sein. Ich hab die Broschüre auf meinem Rechner im Büro, kann ich morgen noch hochladen.

Meine AGB's lad ich morgen auch mal hoch, da steht natürlich der Datenschutz schön detailliert drin. Deine AGB's sind Vertragsbestandteil bei allen Deinen Verträgen, wenn Du Dich nicht daran hältst, begehst Du einen Vertragsbruch - und ich bin nicht sicher, dass ARGE das von Dir verlangen kann.

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 17:05
von Koelsch
Pegasus hat geschrieben:danke günter,

tippe mit einer hand, daher alles in klein. madam katze lizzy belegt gerade den anderen arm.

wenn ich es richtig deute, dann hat der gesetzgeber unterschiedliche gesetze erlassen. steht doch inhaltlich im krassen gegensatz......

peg
Das ist eindeutig besser lesbar, als wenn die Katze aktiven Anteil an der Tastaturbetätigung nimmt - meine Bürokatze macht das sehr gerne, daher weiß ich, es ist der Lesbarkeit nicht förderlich. :totlach: :totlach:

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 17:06
von Günter
Ich sehe da keinen Gegensatz.

Ich lese da, wenn es keine rechtlichen Regeln gibt, gegen die vestoßen wird, dann soll deinen Wünschen entsprochen werden
Ist der Inhalt von Rechten oder Pflichten nach Art oder Umfang nicht im einzelnen bestimmt, sind bei ihrer Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten oder Verpflichteten, sein Bedarf und seine Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Dabei soll den Wünschen des Berechtigten oder Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.
Deine Daten sind zu schützen, und dürfen nicht erhoben werden wenn sie nicht unbedingt benötigt werden
(1) Jeder hat Anspruch darauf, daß die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Sozialgeheimnis)
(....)
(4) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich.
Die müssen erst mal begründen wozu speziell Kunden- und Lieferantennamen erforderlich sind, und eine spezielle Datenschutzerklärung abgeben. Allgemeiner Blah, blah ist nicht. Es geht um deine Geschäftsinteressen.


Ich hätten denen längst unter Hinweis auf euer beider gesundheitlichen Zustand mit Geschäftsaufgabe gedroht, dann ist das volle ALG II fällig und ihr habt Ruhe.